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7. August 2005 um 13:53 Uhr #2779652
Ich poste das mal hier, weil’s sowohl um Tattoos als auch um Piercings geht:
Hier kommen in diversen Foren immer wieder Diskussionen über gewisse Studios auf (bzw. über Juweliere). Da wird dann über Legalitäten spekuliert, ständig „Ich glaube, das ist verboten“ in verschiedenen Varianten gepostet, aber niemand scheint die entsprechenden Gesetzestexte zu kennen. Also daher die Frage an alle, die sich damit wirklich auskennen:
Wer darf was?
Wer darf tätowieren/piercen?
An wem?
Unter welchen Bedingungen?7. August 2005 um 14:34 Uhr #2825168Ich kann nur drei kleine Teilaspekte zu dieser Frage beisteuern:
1. Der Begriff selbst (Piercer/Tättowierer) ist rechtlich nicht geschützt, so dass sich „jeder“ so nennen darf. Weiterhin handelt es sich in beiden Fällen aktuell nicht um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Aber er unterliegt trotzdem einigen gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien
a) EU Richtlinie 94/27/EG, „Beschränkung des Inverkehrbringen und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen“
b) BGB, „Bürgerliches Gesetzbuch“
c) LMBG, „Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände Gesetz“
d) Anlage 1 der Referenz auf Paragraph 3 der BedarfsgegenständeverordnungDu kannst meiner Meinung nach davon ausgehen, dass das beides aktuell sozusagen aufgrund „Gesetzeslücke“ unter keine Berufspflicht fällt. Meiner pers. Meinung nach wird sich das aber auf jeden Fall ändern – das wäre das Erste, was in D nicht reglementiert würde … *höhö*
Hmm, hier gab’s aber auch ’99 oder ’00 ein intressantes Urteil, ich glaube das war vom Verwaltungsgerichts Giesen? Weis nicht mehr den _genauen_ Zusammenhang, aber es war meiner Erinnerung nach so, dass eine Piercerin wohl eine entsprechende Ausbildung nachweisen musste, ging aber IMHO hier im Zusammenhang auch um Betäubungsspritzen?!?
2. Ein Tattoo / Piercing stellt nach dem Gesetz grundätzlich eine Körperverletzung dar.
3. Spritzen zur örtlichen Betäubung dürfen nur von Fachleuten verabreicht werden. Ohne einschlägige Ausbildung und behördliche Genehmigung ist das illegal. z.B. darf eine examinierte Krankenschwester/Pfleger, ein Krankenpflegehelfer wiederum nicht, bzw. wohl nur diese, welche subcutan gespritzt werden.
8. August 2005 um 9:19 Uhr #2826401Ergänzend zu schallundrauch:
die Hygieneverordnungen der Länder regeln
den Rest – wobei die von Land zu land recht
unterschiedlich ausfallen.8. August 2005 um 10:24 Uhr #2827697fehlt immer noch:
wer darf welches Loch womit wohin und womit lochen?8. August 2005 um 10:57 Uhr #2829028Fehlt nicht, steht in oben genannten Texten.
Mainzel, ich schicke Dir per Mail die
Verordnung von NRW – als Anfang.
Die Gesundheitsämter überwachen
die Einhaltung.Ich sehe gerade, das Infektionsschutzgesetz
fehlt wohl noch oben. Aber die Gesetze kannste
sicher googlen.8. August 2005 um 13:06 Uhr #2830391Wir haben mal alle Hygiene-Verodnungen versucht einzusammeln … mit mä??igem Erfolg … nach ca. 4 Wochen laufendem Telefonieren ist es uns nicht gelungen die Verordnungen aus Bremen und Rheinland-Pfalz zu bekommen … die anderen waren teilweise sehr flott da und sogar im eMail Verkehr waren die Länder-beamten gut unterwegs (überraschend).
🙂
8. August 2005 um 13:08 Uhr #2831791p.s. Wer die von Bremen und Rheinland-Pfalz grad zur Hand – gerne per eMail an online@wildcat.de 🙂
Anonym
Gast@8. August 2005 um 19:31 Uhr #2833214ich hab auch nur die von nrw.. und nur weil ich ne freundin hab die in düsseldorf beim land arbeitet und sie mir die besorgt hat…
9. August 2005 um 1:45 Uhr #2834705such ich dir mal raus, hab ich irgendwo
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