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11. Juni 2006 um 11:19 Uhr #2779673
Hallo, da ich schon länger nicht mehr gepierct wurde, hätte ich mal eine Frage, oder auch zwei 😉
a) Zählt ein Piercing immernoch vor dem Gesetz als Verletzung?
b) Muss man, bevor man sich piercen lässt, IMMER so eine Einverständniserklärung unterschreiben, von wegen, dass man weiß, dass es eine Verletzung ist… etc.DANKE und einen schönen Sonntag an alle,
Tina11. Juni 2006 um 11:26 Uhr #2826631DANKE!!!
11. Juni 2006 um 14:15 Uhr #28279341. ja
2. nicht in jedem studio :-(((11. Juni 2006 um 15:13 Uhr #2829272sollte aber in jedem seriösen aber der Fall sein oder? schließlich willigt man in eine bestimmte Körperverletzung ein – wenn ich Septum unterschreibe willige ich ja keinem IP ein, oder seh ich da was falsch
11. Juni 2006 um 15:24 Uhr #2830640hmm ne freundin von mir muss in ihrem stamm studio auch nix mehr unterschreiben..
die wird halt nur ober risiken und pflege ihres piercings belehrtAnonym
Gast@11. Juni 2006 um 15:43 Uhr #2832038Muss ich beim Zahnarzt was unterschreiben ‚Ich willige in die Körperverletzung ein‘ [rechtlich gesehen genau dasselbe, § 228 StGB]? Nein, also denke ich, man muss es beim Piercen auch nicht so übertreiben. Der Kunde über 18 sollte sich auch ohne Unterschrift im Klaren sein, was er da tut…
11. Juni 2006 um 15:47 Uhr #2833464..also ich stimme mit Sumi überein…ein seriöses Studio sollte über die Risiken aufklären und deshalb ist das auch alles logisch…in meinem Studio in SAW hab ich das erste Mal auch eine Erklärung unterschreiben, die folgenden Male dann natürlich nicht….
ich frag mich allerdings was ein Gang beim Zahnarzt mit nem Piercer zu tun hat? Ein Piercing ist freiwillig – ein Gang zum Zahnarzt meist nicht, schließlich ist der für das Wohlbefinden zuständig…deshalb mu?? man da ja auch nix unterschreiben *stirnrunzeltu*
11. Juni 2006 um 15:50 Uhr #2834961Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstö??t.
Und jetzt bitte ich jemanden mir zu erklären was der oben genannte § mit Piercen und Zahnarzt gemeinsam hat????
Anonym
Gast@11. Juni 2006 um 15:51 Uhr #2836455Steht doch da: Einwilligung zur Körperverletzung.
Anonym
Gast@11. Juni 2006 um 15:51 Uhr #2837966Steht doch da: Einwilligung zur Körperverletzung.
11. Juni 2006 um 15:54 Uhr #2839502..ich glaub du solltest dir den § lieber noch zwei oder drei Mal durchlesen, bevor du mit Paragraphen hier um die wirft….seit wann nimmt ein Zahnarzt eine Körperverletzung vor??? Es sei denn es ist ein Fuscher *lol*….nein, ganz ernsthaft, ich halte die Studios mit Einverständniserklärung einfach für seriöser…die wollen sich ja auch nur absichern, egal ob man nun volljährig ist oder net….
Anonym
Gast@11. Juni 2006 um 16:00 Uhr #2841045Das StGB sagt: operative ärztl. Eingriffe stellen nach der Rechtssprechung eine vorsätzl. Körperverletzung dar. 🙂 Das Anbringen eines Piercings etc.pp. ebenso, allerdings wird die Rechtswidrigkeit durch die Einwilligung [beim Piercen durch die Einverständniserklärung zB.] beseitigt. Und darauf basiert die Frage hier 🙂
11. Juni 2006 um 16:04 Uhr #2842616also vor meiner OP musste ich auch unterschreiben, dass ich über die Risiken informiert wurde?! Beim Zahnarzt war ich bislang immer nur zur Kontrolle…
11. Juni 2006 um 16:09 Uhr #2844213auf der einwilligung stehen ja auch die ganzen anderen fragen (allergie, hiv, alkohol,…) drauf. damit kann sich der piercer einfach absichern und auch bei diesen fragen kann sich ja mit der zeit (hoffentlich normalerweise nicht) was ändern. ein piercer passt sicher hundertmal mehr auf, wenn er weiß, das jemand hiv hat. das wäre ja auch echt gefährlich, wenn der piercer das nicht wüsste
11. Juni 2006 um 16:10 Uhr #2845816Genauso ist es! Auch ärztliche Heileingriffe erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung, auch dann, wenn sie zum Besten des Patienten sind. Dazu muss es noch nicht mal eine OP geben, eine Spritze etc. reicht aus.
Strafbar sind sie allerdings in der Regel nicht, weil der Patient einwilligt. Diese Einwilligung muss nicht schriftlich erteilt werden, sondern das reicht mündlich aus bzw. er reicht, wenn sich die Einwilligung aus dem Verhalten des Patienten ergibt.
Insofern ist die Situation beim Zahnarzt oder beim Piercer die gleiche.11. Juni 2006 um 16:34 Uhr #2847413ein piercer der mehr aufpasst wenn er weiß das jemand hiv hat ist leichtsinnig, die meisten leute wissens entweder gar nicht oder sagen es nicht aus angst vor diskriminierung.
wenn die hygiene im studio allgemein gut ist braucht einen hiv als piercer nicht zu schrecken, hepatitis zb. überträgt sich viel leichter… und ist auch nicht immer heilbar!
hiv = hab ich vergessen …. oder washieß das doch gleich 😉
11. Juni 2006 um 17:53 Uhr #2849011Wenn ich so überlege, kann man es als eine „Absicherung“ des Piercers sehen (unter anderem natürlich).
Beispiel: Jemand lässt sich piercen und unterschreibt keine Einverständniserklärung. Der zu piercende wurde aufgeklärt und geht nach Hause. Nun schwillt z.B. die Zunge an (was vom Piercer erwähnt wurde) und der gepiercte denkt sich, er kann damit Geld machen. So klagt er also den Piercer an, dass er darüber nicht aufgeklärt wurde und gewinnt wahrscheinlich die Verhandlung, da der Piercer es ja nicht beweisen kann.
Währe also eine Einverständiserklärung unterschrieben worden, so kann der Piercer den Wisch vorzeigen und sagen, dass er eingewilligt hat und die Aufklärung über Risiken usw verstanden und anerkannt hat.Würd ich jetzt mal so sagen..
11. Juni 2006 um 17:58 Uhr #2850630HIV = Humanes Immundefizienz-Virus, Menschliches Immunschwäche-Virus, engl.human immunodeficiency virus
OT – ENDE! 😉
11. Juni 2006 um 18:07 Uhr #2852262schon klar, weiß ich doch 🙂
aber bei vielen leuten beim ausfüllen einer einwilligung kommt die andere abkürzung hin, es sollte sich niemand drauf verlassen das die betroffenen davon wissen und es auch angeben!
11. Juni 2006 um 20:16 Uhr #2853912er kann dem Piercer vermutlich ??rger machen, Zeit, Geld und Nerven rauben, aber ..Schmerzensgeld….in SchwarzRotSenf? – das kannste vernachlässigen. Gottseidank bei solchen Fällen, ganz grosses Leider bei Gewaltverbechen etc.
11. Juni 2006 um 22:09 Uhr #2855545gab´s schon – schmerzensgeld wg miserablem piercing
ist aber ein einzelfall12. Juni 2006 um 0:32 Uhr #2857207Egal ob die Zahnarztbehandlung und Piercen rechtlich dasselbe sind…vor Gericht kann das ganz anders aussehen…Leider wird der eine oder andere Richter das im Streitfall wohl unterscheiden. Insofern ist es logisch, dass der Piercer sich absichert. Egal ob das juristisch zwingend notwendig ist oder nicht.
12. Juni 2006 um 2:04 Uhr #2858870rechtswirksam…sollte es dann auch noch sein, weil sonst überflüssig
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