Willkommen auf TattooPiercingNet › Foren › Piercing › Einverständniserklärung
-
10. November 2004 um 19:59 Uhr #2781967
Da ich ja unter 18 bin muss ich zum Piercen ne Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten mitnehmen. Hab aber kein Plan was ich da alles reinschreiben muss ö.O Kann mir mal einer auf die Sprünge helfen?
(Sry dass ich 2 Threads an einem Tag eröffne)10. November 2004 um 20:17 Uhr #2854615naja, manche Piercer haben Vordrucke… ich hab damals was geschrieben von wegen „Hiermit erlaube ich meiner Tochter XXX , geb TT.MM.JJ, sich ein (Whatever-)Piercing stechen zu lassen“
Unterschrift, datum
Ist zwar jetzt nicht so der Knaller, aber es geht um den Inhalt10. November 2004 um 21:05 Uhr #2856272ich denke, dass folgendes drin vorkommen muss:
-Dein Name
-Dein Geburtsdatum
-Was gepierced werden soll (stelle)
-Bei welchem Studio
-Datum
-Unterschriftalso vom prinzip wie cassandra gesagt hat, nur würde ich den namen des studios noch mit rein bringen… hab irgendwo gelesen, dass das wichtig ist… und noch evtl. eine Telefonnummer, wo ein Erziehungsberechtigter zu erreichen ist – für Rückfragen!
10. November 2004 um 21:08 Uhr #2857928hmm is nur so dass ich keine ahnung hab wie das studio hei??t^^ aber danke x)
10. November 2004 um 21:42 Uhr #2859590Also hier muss man bei manchen Studios ne Kopie von dem Ausweis der Mutter/des Vaters mitnehmen und die rufen grundsätzlich dann zu Hause an und fragen nach oder auch nicht…
11. November 2004 um 7:19 Uhr #2861265Wenn man in das studio den ausweis nicht mitbringen muss ( also den der eltern) isses recht unserioes meiner meinung nach, denn jeder kann ja mal eben am PC eine einverstaendniserklaerung schreiben und unterschreiben. wenn man nur mit dem nachnamen unterschreibt, isses oft nicht mal urkundenfaelschung, weil man selber ja meistens auch so heisst wie mama oder papa…(ich habs gemacht, ich muss es wissen *g*, aber hey, nicht nachmachen!)
ich denk, es is recht wurscht was in der einverstaendniserklaerung drinsteht, klar, dein name, welches piercing gemacht wird und das datum..viel wichtiger find ich die ausweissache..
greetz blu11. November 2004 um 9:48 Uhr #2862931Hi…
also so einfach ist es nicht, wenn du über 16 aber unter 18 Jahre bist und die Unterschrift deiner Eltern fälschst, dann ist das Urkundenfälschung und du bist dafür Haftbar zu machen.
Der Ausweis eines Erziehungsberechtigten, von dem, der die Einverständniserklärung unterschrieben hat ist sehr wichtig, ein Anruf dagegen hat keinen Sinn..es könnte die Große Schwester am Telefon sein 🙂
Die Einverständniserklärung wird bei uns überprüft und die Unterschrift mit dem Personalausweis verglichen, danach wird von uns noch die Personalausweisnummer auf der Einverständniserklärung vermerkt.Hart aber herzliche Grü??e
11. November 2004 um 10:37 Uhr #2864602Also Urkundenfälschung is natürlich völlig daneben damit verarscht und gefährdest Du nicht nur den piercer sondern auch Dich selbst!
Rechtlich gesehen siehts so aus:
Tätowierungen, Piercing, Scarification oder ähnlicher Körperschmuck ist zunächst rechtlich als Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB anzusehen. Eine Körperverletzung ist aber dann nicht rechtswidrig und dementsprechend nicht strafbar, wenn eine wirksame Einwilligung des Verletzten vorliegt. Hierbei stellt sich die Frage, ob Minderjährige wirksam eine solche Einwilligung erteilen können. Nach ständiger Rechtsprechung beurteilt sich die Einwilligungsfähigkeit nicht nach bestimmten Altersgrenzen oder nach den Regeln, die für die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit gelten, sondern nach der tatsächlichen Einsichts- und Urteilsfähigkeit desjenigen, der durch die Einwilligungserklärung auf den Rechtsschutz verzichtet. Der Einwilligende muss imstande sein, Wesen, Bedeutung und Tragweite des fraglichen Eingriffs voll zu erfassen und seinen Willen danach zu bestimmen. Dabei kommt es bei Minderjährigen auf den individuellen Reifegrad an (siehe z.B. BayObLG, NJW 99, 372). Ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ist also das Anbringen eines solchen Körperschmucks nur dann keine rechtswidrige Körperverletzung, wenn der konkrete Minderjährige die Reichweite seiner konkreten Entscheidung begreift.
Die Rechtsprechung bejaht allerdings sogar bei einem Schwangerschaftsabbruch in der Regel eine Einwilligungsfähigkeit bereits ab 16 Jahren (StGB § 218a Rn.7). Darüber hinaus darf die Einwilligung nicht sittenwidrig sein, d. h. im Widerspruch zu sozialethischen Wertvorstellungen stehen.
Auf Tattoo und Piercing übertragen bedeutet dies, dass nur dann, wenn durch einen Eingriff erhebliche gesundheitsbeeinträchtigende Folgen zu erwarten sind, davon ausgegangen werden kann, dass eine Einwilligung sittenwidrig wäre. Sofern der Eingriff gegen Bezahlung erfolgt, gelten im ??brigen selbstverständlich die zivilrechtlichen Vorschriften über Verträge mit beschränkt Geschäftsfähigen (§§ 106 ff. BGB). Ein vernünftiger Piercer wird schon deshalb vor einem Piercing oder dergleichen auf die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Wert legen.So, das ist also recht allgemein formuliert … theoretisch also denkbar das man auch schon mit 15 ein Piercing bekommen kann (siehe Ohrloch – was ja nichts anderes ist aber getrennt geregelt wurde „allgemein üblich“ halt 🙁 …). Was auf jeden Fall da sein muss ist volle Geschäftsfähigkeit wegen des Vertrages der Einwilligung das bedeutet den MUSS der (ein) Erziehungsberechtigter unterschreiben. Bei Jugendlichen unter 14 ist das noch einmal eine andere Sache, weil diese Schutzbefohlene im Sinne des Staates sind, also besonderen Schutz genie??en.
Prinzipiell würde ich Piercing unter 16 nicht befürworten, Piercing unter 18 pro Person im Einzelfall entscheiden und Tattoo bei unter 18 jährigen pauschal erstmal ablehnen da müsste schon ein besonderer Einzelfall kommen das man das machen kann. ABER … ich bin jakein Piercer oder Tätowierer von daher muss man halt auch sehen was der / die dazu sagt.Eine Große Ausnahme sind übrigens noch Intimpiercings – im Zweifelsfall können derartige Piercings bei unter 18 jährigen als „sittenwiedrig“ angesehen werden – daher gilt im Prinzip : „Intim erst ab 18“ … finde ich persönlich auch OK so!
11. November 2004 um 10:57 Uhr #2866280also meine cousine is jetzt 15 und hat weit mehr piercings als ich. ihr erstes war ein bnp und das hat sie mit 12 bekommen. und mit 14 das erste tattoo. und sie machts jedesmal so, dass sie ihre ellies einfach mitnimmt…geht denn das nicht bei dir vielleicht auch so?
Anonym
Gast@11. November 2004 um 11:01 Uhr #2867972Der Erziehungsberechtigte müsste die Einwilligung persönlich abgeben, da er nur dann in eine Körperverletzung eines Schutzbefohlenen einwilligen kann, wenn er über die Tragweite, die Risiken und möglichen Komplikationen aufgeklärt wurde und das geht halt nun mal nicht mit einer mitgebrachten Einverständniserklärung oder einem Telefonat (der Erziehungsberechtigte mu?? sich z.B. von den hygienischen Verhältnissen im Studio überzeugen, er mu?? sich vergewissern, da?? der Schmuck steril verpackt ist usw). Versäumt das ausführende Studio dieses persönliche Aufklärungsgespräch mit dem Erziehnungsberechtigten kann es im Nachhinein ordentliche rechtliche Probleme geben. Wenn nämlich der minderjährige Kunde dann Probleme mit seinem Piercing hat oder gar Folgeschäden davonträgt, dann kann der Erziehungsberechtigte immer behaupten, da??, wenn er von diesen möglichen Komplikationen gewusst hätte, niemals die Einwilligung gegeben hätte und es die Pflicht des ausführenden Studios gewesen wäre ihn als gesetzlichen Vormund darüber zu informieren. Das Ganze kann dann strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
11. November 2004 um 11:07 Uhr #2869640hmm… bin seinerzeit als kiddie in den juwelierläden zum ohr- und nasenloch schie??en kein einziges mal nach meinem alter gefragt worden…
gilt diese o.g. regelung nur für piercen oder mittlerweile auch für schie??en? wenn nur für piercen: wo ist der sinn?11. November 2004 um 11:16 Uhr #2871334soweit ich weiß, gilt das nicht fürs schie??en. kenne keinen, der dafür jremals was unterschreiben mu??te. außerdam kann man ja schon ganz frische babys zum ohrlochschie??en schicken. beim piercen gibts selbst mit mamas begleitung nen mindestalter. wo da der sinn ist, frag ich mich allerdings auch *Seufz*
11. November 2004 um 11:19 Uhr #2873019Ich musste als ich mir mein 3. Ohrloch beim Juwelier hab schie??en lassen unterschreiben, dass ich schon 18 bin…. Aber nach dem Ausweis wurde nicht gefragt.
11. November 2004 um 11:19 Uhr #2874705Wie bereits im Text geschrieben Ohrloch wurde vom gesetzgeber getrennt geregelt! Erschrecken dich lange Texte oder haste den nich gelesen???
11. November 2004 um 11:20 Uhr #2876390Also für die Große frage nach dem Sinn hätte ich noch ein ganzes Buch voller Gesetze und Verordnungen – wenn Du mal wen triffst der das alles erklären kann sag bescheid ;-))
11. November 2004 um 11:23 Uhr #2878081richtig: lange texte erschrecken mich, vor allem wenn es sich um juristisches blabla handelt.
11. November 2004 um 11:57 Uhr #2879787hehehe … geht mir auch meist so ;-))) … man muss sich halt durchkämpfen 🙂
11. November 2004 um 13:35 Uhr #2881501aalso danke für die vielen antworten 😉
als ich mit 15 mein nasenpiercing stechen lassen hab, hab ich meinen dad mitgenommen, nachdem ich ihn ein halbes jahr überredet hatte einzuwilligen. aber ich hab gelesen dass man mit 16 nur noch besagte einverständniserklärung braucht & und mir wurde gesagt dass ich eine kopie des personalausweises eines erziehungsberechtigen mitbringen soll. das hab ich alles. mein dad is überhaupt nich einverstanden aber er ist gott sei dank noch auf geschäftsreise.
hoffe nur die rufen nich bei mir daheim an, meine mum hat zwar unterschrieben aber soo glücklich is sie nich damit. aber da sie den selben dickkopf wie ich hat, weiß sie dass widerstand zwecklos is 🙂11. November 2004 um 16:43 Uhr #2883215um mal kurz als jurist meins dazu zu sagen…
im Großen und ganzen stimmt das, was wildcat-sts geschrieben hat.
allerdings handelt es sich nicht nur um eine normale körperverletzung, da sie ja mittels eines werkzeugs begangen wird.so ziemlich jeder piercer lässt sich ne einverständniserklärung vorlegen, wenn er jemanden unter 18 pierct. das ist aber eigentlich nicht erforderlich. gemacht wird das nur, damit er hinterher keinen stress mit den eltern bekommt.
rein rechtlich betrachtet kann man dann in eine körperverletzung einwilligen, wenn man die hierzu erforderliche einsichtsfähigkeit hat und das variiert von person zu person und kann nur im einzelfall beurtreilt werden. aber spätestens mit 18 isses dann doch soweit.
denn wenn es so wäre, dass man für die einwilligung eine einverständiniserklärung braucht, dann müsste diese auch bei jeder behandlung beim arzt vorgelegt werden.
im endeffekt kommt man nicht umhin, so eine erklärung vorzulegen, wie sie das studio haben will. denn die entscheiden ob sie dich piercen oder nicht.
11. November 2004 um 16:47 Uhr #2884931weiß man auch wie der Gesetzgeber „Ohrloch“ definiert, sofern er sich die Mühe gemacht hat?
11. November 2004 um 16:50 Uhr #2886658Gesetzte sind ganz einfach zu lesen (sag meine Lehrerin in der Berufsschule immer) Als Verwaltungsfachangestellte fragt dich zwar keiner wies rechtich mitm piercen steht aber dafür musste andere Sachen mitm Gesetz regeln können.
Wenn einem mal erklärt wurde wie man ein Gesetzt lesen muss um es zu verstehen is es echt ned so schwer. Auch wenn ich selber schon oft gesagt hab, warum schreiben dies ned in deutsch damits jeder einfach versteht.
Bei hochgeistigem 4 Seiten-Schreiben is der Sinn meist in 5-10 normale Sätze zu bringen. Genau so is es auch mit den Paragraphen, Artikeln, Absätzen usw. im Gesetzt11. November 2004 um 17:25 Uhr #3150553ohne dir persönlich zu nahe treten zu wollen…die meisten gesetze sind in verständlichem deutsch geschrieben. leider sind heute nur noch wenige menschen in der lage sich in verständlichem deutsch zu artikulieren und anständiges deutsch zu verstehen. denn wenn überhaupt, wird doch höchstens die bildzeitung gelesen.
wie sollte ein allgemeinverständliches gesetz denn aussehen?
äh alder, haust du jemand voll krass auf die schnauze musst du in den knast?
und abgesehen davon muss ja auch der verdienst meines berufsstandes gesichert sein;-) wo kämen wir denn hin wenn das jeder verstehen würde?;-))
11. November 2004 um 19:13 Uhr #3072896och des is ganz einfach. die schreiben die gesetze deshalb, damits einfach ned jeder verstehen kann und die anwälte verdienen….muahahaha… ne schmarrn. die gesetze sind so einfach auslegungsfähiger und nicht jeder einzelne bereich muss extra definiert werden…
aber hat des noch was mit dem thema zu tun?
11. November 2004 um 20:00 Uhr #3189962ein letztes wort.. der kerl wollte nur die einverständniserklärung, nach ausweis hat er gar nich gefragt und die wären nie im traum darauf gekommen, meine eltern anzurufen. pfuscher^^
11. November 2004 um 20:03 Uhr #3138225was hat denn das bitte mit pfuscher zu tun?
er braucht doch die einwilligung deiner eltern eigentlich garnicht und macht das nur um sich zusätzlich abzusichern. wieviel stress er dabei macht, bleibt doch ihm überlassen, oder nicht? was hat das mit seinen fähigkeiten als piercer zu tun?
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.