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11. April 2007 um 12:20 Uhr #2788030
hey! ich hab voll das problem, und zwar wollte ich mich am beckenknochen tätowieren lassen, ich also ins studio und die erzählen mir, das sie mich nicht tätowieren dürften, weil ich 17 bin, das darf man erst ab 18 konnten mir aber nicht sagen, in welchen gesetz das so steht, also frage: wo steht das bitte???
das fly11. April 2007 um 12:25 Uhr #2936708du kannst erst dann tätowiert werden, weil das Tätowieren als Körperverletzung zählt, der du erst einwilligen kannst, wenn du volljährig bist. Ist zB wie bei einem Eingriff beim Arzt.
11. April 2007 um 12:25 Uhr #2974713du bist minderjährig, tätowieren ist eine körperverletzung.
bis zu deinem 18. geburtstag bist du weder voll geschäftsfähig noch darfst über so etwas entscheiden. mit zustimmung deiner erziehungsberechtigten darfst du dich allerdings tätowieren lassen, es sei denn natürlich das studio tätowiert aus prinzip keine minderjährigen.
als verkäuferin in einem piercingstudio solltest du das eigentlich wissen..11. April 2007 um 12:34 Uhr #3139992ja, sorry, hab mich glaub ich falsch ausgetrückt, ich meinte, garnicht, das mit der erlaubniss der eltern ist klar, aber die mann tätowiert garnicht bei leuten unter 18 egal, auch wenn die eltern daneben stehen!
11. April 2007 um 12:38 Uhr #3113771dann bleibt dir nix anderes als bis zu deinem 18. zu warten..ich find´s auf jeden Fall richtig, dass nicht unter 18 tätowiert wird, selbst wenn ich es auch ätzend fand so lange zu warten..wenn ich mit 15 schon gekonnt/gedurft hätte hätte ich jetzt vielleicht sonstwas tätowiert und würde mich ärgern, weil man mit 15 noch längst nicht so weit ist.
11. April 2007 um 12:40 Uhr #3134629das muss ich mich voll und ganz anni86 anschließen… ich wollte mit 14 schon und wenn ich mir das hätte machen lassen… nee danke! also echt. ich war auch mit 17 immer noch nicht so weit… es macht schon sinn zu warten bis man 18 ist (also für mich wär es auch definitiv besser gewesen) auch wenn es ätzend ist, zu warten. ich kenn das, mich hats auch tierisch genervt. aber es gibt studios die das nicht machen, selbst wenn die eltern dabei sitzen.
11. April 2007 um 13:07 Uhr #2949184möglich ist das tätowieren auch zwischen 16 und 18 jahren (mit anwesenheit bzw geprüfter (ausweisvorlage) einwilligung der erziehungsberechtigten)
aber viele studios machen es nicht, weil sie es einfach nicht gut finden.
(die gründe sind hier im thread schon genannt worden)
mein persönlicher tip..warte. so bringst du auch die tätowierer nicht
in die situation, über eine sache zu entscheiden ,die sie augenscheinlich
nicht entscheiden wollen 😉11. April 2007 um 13:23 Uhr #3141062hmmja, also ich geb dir mal nen tipp: warte bis du 18 bist.
1. kannst du ja eh nix dagegen machen ^^
2. ich hätte lieber auch gewartet, dann hätte ich mit 16 kein verhunztes tattoo bekommen. nun bin ich 19 und bereue es. (ich bitte drum das ich jetzt nicht von irgendwem angemacht werde, dass ich hätte warten sollen, oder ich selbst schuld bin ect. pp
– weiß ich alles selber. danke)
später weiß mans immer besser, außerdem bin ich nicht die einzige die nun mit einem krüppel-tattoo hier rumläuft (will niemanden persönlich angreifen, hab doch selbst so eins ^^)lg, tina
11. April 2007 um 13:50 Uhr #3019878Es braucht keinen Gesetzestext dazu – wenn der Tätowierer dich nicht vor deinem 18. Geburtstag tätowieren will, kann er das einfach ablehnen. Einen Anspruch tätowiert zu werden hast du nicht.
Anonym
Gast@11. April 2007 um 14:02 Uhr #3058242wie alles schon gesagt worden ist: klar, es ist ätzend wenn man so lange warten muss, aber es ist besser zu warten, weil wenn du nach dem warten immernoch genau DAS tattoo haben willst, dann ist es wohl die richtig entscheidung! Aber es ist vom studio zu studio unterschiedlich wie sie das handhaben, manche piercen/inken ab 16 mit einwilligung/begleitung von eltern manche NUR ab 18..
aber eigentlich ist piercen / tattoowieren eine körperverletzung und als minderjährige bist du nur beschränkt geschäftsfähig und darfst über solche sachen nicht selbst entscheiden.
ich persönlich finds gut, dass manche studios streng ab 18 piercen, weil eine ausweiskopie der eltern kann man sich leicht besorgen und unterschrift fälschen auch.11. April 2007 um 14:52 Uhr #2896301als ich das erste mal piercen war war ich 16 und hatte ne einverständniserklärung dabei. der piercer hat auch noch meine mum angerufen… was auch nicht immer wirklich was bringt, schließlich kann irgendwer am telefon sein… also das ganz sicher nachzuweisen geht vermutlich eh nur wenn die eltern direkt dabei sind. da würd ich mich als piercer auch absichern wollten und warten bis der/die zu piercende volljährig ist. wenn ich mich umsehe, laufen hier schon die 14-jährigen mit piercings im gesicht rum, dass es ne helle freude ist. nicht dass ich was dagegen hätte, aber unter 16 hat sich bei mir nix abgespielt. und mittlerweile find ich das auch gut so. ich hab auch schon geschichten von 14-jährigen mit intimpiercings gehört.. also da stellts ma alle haare auf! das muss ja nun wirklich überhaupt nicht sein.
11. April 2007 um 18:39 Uhr #3034453Hi,
kurz nur was zur Info, weil mir das schon in einigen Beiträgen aufgefallen ist und dort zu pauschal abgehandelt wird:
in eine Körperverletzung einwilligen kann man nicht erst mir seinem 18. Geburtstag, sondern schon früher! Einziger Knackpunkt wären in dem Fall die sog. „Guten Sitten“. Ob piercen, oder tättowieren einer Minderjährigen Person gegen die Guten Sitten verstö??t und die Einwilligung damit hinfällig wäre und damit eine Strafbarkeit gegeben ist, lasse ich mal dahingestellt bleiben. Fact ist nur, dass es auch einer Minderjährigen Person durchaus erlaubt ist in eine Körperverletzung einzuwilligen, sofern die Guten Sitten gewahrt bleiben.
Das worauf ihr meist abzielt ist der privatrechtliche Rahmen, dass die Kiddis erst das Ok der Eltern haben müssen, oder dann doch lieber bis zum 18. Geburtstag warten.
11. April 2007 um 22:10 Uhr #3025872by the way…gibt ja noch andere (gute) tättowierer.
ich finde es in der hinsicht oft lächerlich, nach dem alter zu urteilen denn einige jugendliche sind mit 17 reifer als so mancher 20 jähriger – wenn es darum gehtm zu entscheiden, welches motiv einen das leben lang begleiten wird.11. April 2007 um 22:18 Uhr #3110772Verkäuferin im Piercing und Schmuckladen? Na ja allgemeine Beratung ist wohl nicht deine Stärke …
Habe einen Artikel über die Gesetzeslage Tattoo und Piercing geschrieben, der nur noch freigeschalten werden muss. Also noch etwas Geduld.11. April 2007 um 23:12 Uhr #2891930na, es geht nicht unbedingt darum, den menschen zu beurteilen und seine
reife einzuschätzen. aber da man dem gegenüber nicht in den kopf gucken
kann, ist die volljährigkeit eine gute grenze, um sowohl dem minderjährigen
eine marke zu setzen, auf die es zu warten lohnt, als auch dem ausführenden
ein mittel zu geben, nicht mit dem schlechten gewissen leben zu müssen,
die entscheidung über „ja/nein tätowierung“ bei einem heranwachsenden
leben zu müssen. ich finde das völlig legitim, dass ein tattoostudio sagt, dass
sie das prinzipiell nicht machen. denn für 10 fälle, wo kunden eingeschnappt
über die diskriminierung, sind bestimmt (allein der thread zeigt es auf)
noch mehr, die froh gewesen wären, wenn jemand sie von einer (sei nicht
sauer über die fomulierung) jugendsünde abgehalten hätte. und ich finde,
man kann eher damit leben, dass einige ein zwei jahre warten müssen,
als dass andere ein leben lang (hypothetisch) darunter leiden müssen.
in sofern empfinde ich die grenze als sinnvoll.11. April 2007 um 23:24 Uhr #2895646Abgesehen davon, dass ich auf den Artikel von LorettaHd warte: Meines Wissens gibt es durchaus (schwammig formulierte) Möglichkeiten, unter 18 tätowieren oder piercen zu lassen. Ohne elterliches Einverständnis. Aber wie melanom schon sagte: Wie will man in den Kopf des Gegenübers gucken? Und wenn so etwas mal tatsächlich vor Gericht landet und der entsprechende Richter urteilt…das Risiko würde ich nicht eingehen.
11. April 2007 um 23:35 Uhr #3017025Da ja oben schon alles genannt wurde was ich mir persönlich auch denke nur eine kleine (ich weiß: klugscheißerische ;-)) Anmerkung:
Ob ein Minderjähriger einer „Körperverletzung“ zustimmen kann sei mal dahin gestellt, da kenne ich die Rechtslage echt nicht… Ob es den sog. „Guten Sitten“ entspricht oder nicht, liegt sowieso im Ermessen des Juristen/Richters/how ever, welcher im Falle eines Prozesses entscheiden muss. Ja, auch in Deutschland gibt es Dinge die rechtlich nicht 100% eindeutig geregelt sind *ggg*
Viel wichtiger ist die oben auch schon angesprochene sog. „beschränkte Geschäftsfähigkeit“, welche rein rechtlich besagt, dass Jugendliche –> nur im Rahmen ihres Taschengeldes <– selbsttätig Rechtsgeschäfte abschließen können. Die beschränkte Geschäftsfähigkeit bezieht sich also auf den "Kauf-" bzw. den "Werkvertrag", welcher zwischen Tätowierer und (minderjährigem) Kunden geschlossen wird. Gehen wir bei einem 17-jährigen rein hypothetisch mal von 25??? Taschengeld pro Woche aus,hieße das, dass dieser 17-jährige für eine ordentliche, professionelle Tätowierung schon etliche Wochen sparen muss um diese zu bezahlen. Somit wird der o.g. Rahmen des Taschengeldes schon bei einer verhältnismä??ig kleinen Tätowierung überschritten, d.h. die Eltern müssen dem Vertrag zwischen eigenem Kind und Tätowierer zustimmen.
Was schließen wir daraus: Geh zu einem besch******n Hinterhof-Scratcher der nicht nach deinem Alter fragt und lass dir ne schöne Gurke irgendwohin kratzen, sofern deine Eltern eine gute Rechtschutzversicherung haben wirst du dein Geld defenitiv wiedersehen. Bis dies geschehen ist bist du mit Sicherheit auch schon 18 und hast dann schon mal das Startkapital für ein "richtiges" Tattoo 😉
Natürlich nur ein Scherz, nicht zum Nachmachen gedacht!!! Auch wenn ich mich an deiner Stelle wahrscheinlich ärgern würde: Der Tätowierer der dich ablehnt sieht eine gewisse Verantwortung Dir gegenüber, vielleicht bewahrt er dich vor einem Tattoo das dich in ein paar Jahren einfach nur noch aufregt, von daher sei ihm nicht böse. Ich würde vorschlagen du wartest bis zum Geburtstag, wenn du es dann immer noch haben möchtest, hast du lange genug darüber nachgedacht um dir zu 1000% sicher zu sein, meinst du nicht 😉
Liebe Grü??e
Da Järrit11. April 2007 um 23:37 Uhr #3097642ich kann auch verstehen, wenn der wunsch da ist…und die auffassung der
eigenen reife einem ein sicheres gefühl gibt. bestimmt gibt es 16jährige, die
reifer entscheiden als so mancher 25jährige. aber wer will ohne eine festgelegte
altersgrenze entscheiden ? ich finde das schwierig. vom eigenen gefühl her,
also an mir selber gemessen, finde ich die volljährigkeit schon eine ziemlich
gut eingeschätzte genze, wo zumindestens ich persönlich in sachen vernunft,
selbsteinschätzung und geschmackliche festigung (lol) einen recht
stabilen punkt erreicht habe. aber das verschiebt sich, dass darf man auch
nicht verschweigen. zumindestens werden die jugendlichen heute viel früher
körperlich reif, als es wir vor 20 jahren getan haben. aber ob man das auf
die entscheidungsfähigkeit übertragen kann weiß ich nicht.11. April 2007 um 23:58 Uhr #3164954@daJärrit
Der „Taschengeldparagraph“ im Bereich des BGBs greift in diesem Falle nicht.
Klar ist die beschränkte Geschäftsfähigkeit bei 7-18 Jährigen gegeben, aber diese wird rechtlich bei einer KV nicht anerkannt und zieht zivilrechtliche Folgen mit sich !11. April 2007 um 23:59 Uhr #3127342Zur körperlichen Reife muss ich Melanom defenitiv recht geben, gerade aus der Grundschule, schon haben die Mädels 85B – 90C 😉 Solang sie den Mund nicht aufmachen denkt Man(n) sie seien Mitte zwanzig *ggg* Zum Glück muss man beim Nadelmann (-frau) ja seinen Wunsch äußern, spätestens dann fällt dem Tätowierer ein mal einen Blick auf den Ausweis zu werfen…
Ist schon heikel, aber irgendeine Grenze muss man leider ziehen, in diesem Fall ist es halt die Volljährigkeit mit 18. Aber ein Tip für alle 15-jährigen die unbedingt ein Tattoo haben möchten: Mit 15 dürft ihr schon Mofa fahren, einfach eins kaufen und mit vielen tollen Tattoobildchen bemalen, wenn ihr die Motive mit 18 immer noch auf dem Mofa habt und sie euch noch nicht auf die Weichteile gehen: Ab zum Tättowierer!
Thread closed –> Kommen nur noch Wiederholungen 😉
Liebe Grü??e
Da Järrit12. April 2007 um 0:07 Uhr #2913673@LorettaHD: Hast du eigene Erfahrungen? 😉 Es geht doch bei dieser gewünschten Körperverletzung um eine Dienstleistung gegen Bezahlung, so wird neben dem StGB also auch das BGB hinzukommen, so zumindest meine Ansicht…
Sollte ein Richter also sagen es wiederspricht nicht den Guten Sitten einen Minderjährigen zu tätowieren, welcher durch eine Gesetzeslücke der Körperverletzung rechtlich korrekt zustimmen konnte, so verstö??t er und auch der Tätowierer zumindest gegen den sog. Taschengeldparagraph…
Ist ja auch egal, ich muss nicht recht haben, das ist nur das was ich noch so aus dem Rechtskunde-Unterricht an diversen Schulen und FHs im Kopf habe 😉
Wenn jemand für das tätowieren eigentlich zu junges unbedingt ein Tattoo will bekommt er eins, Rücknahme und Widerruf gestalten sich ja sowieso etwas schwierig *lach*
Also, ich bin raus…Gute Nacht,
Da Järrit12. April 2007 um 0:21 Uhr #3242958@Da Jaeritt
ich zitiere: „Sollte ein Richter also sagen es wiederspricht nicht den Guten Sitten einen Minderjährigen zu tätowieren, welcher durch eine Gesetzeslücke der Körperverletzung rechtlich korrekt zustimmen konnte, so verstö??t er und auch der Tätowierer zumindest gegen den sog. Taschengeldparagraph… — “
Ich entnehme dem Satz,dass eine Einverständniserklärung vorliegt und somit braucht man sich über die beschränkte Geschäftsfähigkeit keine Gedanken machen, da der Dienstleistungsvertrag mit den Erziehungsberechtigten abgeschlossen wurde.
Vielleicht merkst du selbst, dass in diesem Falle der Taschengeldparagraph hinfällig ist.Nein eigene direkte Erfahrungen hab ich nicht. Setzte mich nur aus beruflichen Gründen ganz gerne mal mit Rechtslagen auseinander.
So und damit der Threat nicht zu unseren persönlichen Problem wir kannst dich ja per Buddy melden.12. April 2007 um 10:59 Uhr #3094578wann kommen die 14 jöährigen die scars oder implants wollen????
aber mal ehrlich wieso verstehen die wenigsten minderjährigen das sie vielleicht noch nicht alles selber entscheiden können etc pp? bei handy verträgen regt sich keiner auf aber wenn es um ne entscheidung fürs leben geht da is das geheule Groß. oh mein gott ich werde sterben wenn ich net nen halbes jahr warten kann auf meine tätowierung… das sternchen muss jetzt sein ja sofort*motzig werd*12. April 2007 um 11:07 Uhr #3083360Ein wenig verstehen kann ich die U18er auch. Es gibt ja nicht nur die , die unbedingt ein Tattoo/Piercing haben wollen um chic zu sein.
Gibt sogar einige (auch in unserer Community) die sich dann zumindest ihre Piercings selbst stechen. Bei manchen die sich ausreichend informieren mag das ja gut gehen, aber leider gibt es auch die Armateure die dann monatelang mit ner Entzündung rumrennen. -
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