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26. August 2007 um 22:54 Uhr #2790981
New York (afp). Von Nutzern des Internet-Karriere-Dienstes ???Monster.de???
sind Daten gestohlen worden. Hacker hätten sich von Hunderttausenden
Nutzern illegal persönliche Daten beschafft, berichtet die auf Informatiksicherheit
spezialisierte Firma Symantec. Den Angaben zufolge beschafften sich die
Kriminellen die Internetadressen von ???Monster???- Nutzern und schickten
Fragebogen, in denen ein Job angeboten und dafür Auskünfte abgefragt wurden.
Dazu gehörte auch die Bankverbindung. Insgesamt sammelten die Hacker den Angaben
zufolge 1,6 Millionen Daten.26. August 2007 um 23:00 Uhr #3198233Sorry, aber wer heute noch so dumm ist seine Bankverbindung abzugeben Netz (oder auch am Telefon), der ist selbst schuld wenn sein Konto geplündert ist. Das „Phishing“ ist ja nichts neues mehr und eigentlich auch weitreichend bekannt.
26. August 2007 um 23:11 Uhr #2964273Das Gemeine ist ja, dass die Arbeitssuchenden der Ansicht waren der Fragebogen
wäre von der Jobvermittlung ???Monster.de??? !
Das hätte hier bei Wildcat allen WOC ’s und Bestellern im Onlineshop auch passieren können, da gibt man ja auch seine Bankverbindung an.26. August 2007 um 23:14 Uhr #3084609das ist aber was anderes….
Ich habe noch nie davon gehört, das man bei einem seriösen Jobangebot bzw. bei ner Bewerbung meine Bankverbindung benötigt. Ich hätte mich gefragt was zum Teufel will Monster.de mit meiner Bankverbindung…weil is ja kostenlos27. August 2007 um 9:02 Uhr #3161696Nur wenn man die Bankverbindung hat kann man ja noch lange kein Geld abheben. Höchstens einzahlen.
27. August 2007 um 9:39 Uhr #3143976Prinzipiell kannst du erstmal abbuchen, sobald du die Bankverbindung hast. Die Banken überprüfen nicht, ob du das auch darfst…der Kontoinhaber hat dann eben die Möglichkeit, das Geld zurückzuholen.
27. August 2007 um 13:11 Uhr #2888071Hmm OK das ist bei uns nicht so, was habt ihr in Deutschland denn für unsichere Banken 😉
27. August 2007 um 18:04 Uhr #3052534Ich bezweifle, dass auch in der Schweiz eine Bank überprüft, ob tatsächlich eine Abbuchungsgenehmigung vorliegt.
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