Willkommen auf TattooPiercingNet › Foren › Trollwiese › wie laut darf man sein?
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Anonym
Gast@29. Mai 2005 um 23:14 Uhr #2794017aloha!
ich prob mit meiner band in nem industriegebiet. jetzt ist ein paar hundert meter weiter (aber immer noch im industriegebiet) jemand hingezogen und beschwert sich nun des öfteren bei uns, wir wären zu laut…
weiß zufällig einer von euch, wie laut wir sein dürfen, ohne schlechtes gewissen?! :o)29. Mai 2005 um 23:29 Uhr #2984706Schlechtes Gewissen beim laut sein? tztztz…Ihr dürft so lange laut sein bis die Bullen am Start sind. Lasst Euch da ma nich stören…immerhin probt Ihr ja nich in der unmittelbaren Nachbarschaft!
Anonym
Gast@29. Mai 2005 um 23:32 Uhr #3214199frag mal beim lokalen ordnungsamt nach den regelungen nach 🙂
29. Mai 2005 um 23:34 Uhr #3026112Das wäre dann die sicherste Lösung! Aber irgendwie auch langweilig…
Anonym
Gast@29. Mai 2005 um 23:36 Uhr #3162901genau! :o)
in nem wohngebiet sagt man doch so über den daumen gepeilt, bis 22h können einem die nachbarn alle mal gern haben… =)
in nem industriegbiet sieht das doch sicher noch mal anders aus.Anonym
Gast@29. Mai 2005 um 23:37 Uhr #3202143naja, schlechtes gewissen ist vielleicht übertrieben… =)
aber heute kam der echt schon um halb zehn an und hat sich beschwert…
und irgendwie verdirbt der dadurch schon die stimmung. ;o)29. Mai 2005 um 23:42 Uhr #3055764Ach was, die sollen sich nich so anstellen. Vor allem um 21:30…sowas is dann mehr als unnötig. Wenn es 23 oder 24 Uhr (evtl. auch später) gewesen wäre, dann wäre es evtl. noch zu verstehen gewesen. Lass ihn doch labern, schreien, pöbeln, usw. ! Da sollte man drüber stehen.
30. Mai 2005 um 7:15 Uhr #2909579Nun bei mir im Haus wird nachts um halb 3 noch mit den Türen geschlagen und lauthals diskutiert!
Würde mal tippen, da?? bis 22 Uhr auf alle Fälle klar geht! Wennst sicher gehen willst dann würd ich mal nachfragen wurde ja schon mitgeteilt wo *g*
Crofti30. Mai 2005 um 9:31 Uhr #3151377aber sie ist zielführend 🙂
frag mal beim Ordnungsamt nach – je nachdem wie das Gebiet ausgewiesen ist (WOhn-, Gewerbe, Mischnutzuntzung-) kann das von 22:00 RUhe bis ebndlos sein.
Das ist dann verbindlich für euch u n d den nervigen nachbarn30. Mai 2005 um 10:40 Uhr #3185779Auch wenn ich selber ne Band habe und mir Nachbarn ziemlich am Arsch vorbei gehen, würde ich mich an nem Sonntag Abend aber unter Umständen auch irgendwann beschweren…so Probelärm kann schon verdammt nervig sein, wenn man es nich selber ist…und leider leider hat der gute Herr Nachbar da ne Menge Rechte und ihr werdet über kurz oder lang da auf jeden Fall den kürzeren ziehen…egal ob Industrie oder Wohngebiet!
Ich würd auf jeden Fall mal versuchen mich mit dem Kerl kurzzuschließen wie das denn zu Regeln ist…ich glaub über den offiziellen Weg kommt man da nich so weit, da im Ordnungsamt o.ä. die selben Deppen sitzen…
30. Mai 2005 um 10:45 Uhr #3174796in einem reinen Gewerbegebiet?….aufgrund welcher § ?
Anonym
Gast@30. Mai 2005 um 11:26 Uhr #2990986hab mich gerade mal durch die homepage von unserem ordnungsamt geklickt.
wofür es nicht alles verordnungen gibt.. *kopfschüttel*
aber keine spur von nem § wo man mal erfährt wie lang man wo wie laut sein darf.
ich dachte echt immer, da gibt es so allgemeingültige regeln…Anonym
Gast@30. Mai 2005 um 11:29 Uhr #3168027gilt da nicht irgendwie das gewohnheitsrecht oder so? *g* wir proben da schließlich schon seit 4 jahren…
und gestern hat der das um halb 10 ja auch nur deswegen gehört, weil der mit seinen hunden gassi gegangen ist…
klar, wenn man oben an der stra??e steht hört man was.
aber bei sich im haus hört der keinen ton, da bin ich mir sicher!30. Mai 2005 um 11:43 Uhr #3036300hähä wat für musik macht ihr denn? vielleicht kann man dat gepöbel vom nachbarn mit einbeziehen? der is doch selber schuld wenn er in n industriegebiet zieht… weiss man doch das es da laut is…
30. Mai 2005 um 12:36 Uhr #2996361spiel denen ganz laut blood for blood oder slipknot vor…danach können die sich freuen das ihr nich soooo laut seid! 🙂
30. Mai 2005 um 15:16 Uhr #3066428Gewohnheitsrecht AIFAIR nicht…aber wie gesagt – schlau machen…wenn reines Gewerbegebiet – dann hat er nix zu melden.
30. Mai 2005 um 15:17 Uhr #3244614….dazu musst du wissen, welche Gebietsart es ist….->lingelingggg
Anonym
Gast@30. Mai 2005 um 15:52 Uhr #3162306*g* gute idee
Anonym
Gast@30. Mai 2005 um 15:53 Uhr #2893458jau, ich geh mal vorbei, mach mich schlau, druck das in RIESIG aus und hängs an unsere tür! =)
Anonym
Gast@30. Mai 2005 um 15:57 Uhr #3141623new rock machen wir.
ah nä, der hatte nicht so ne schöne stimme… und so richtig hä??lich ist er auch.. der macht sich auf bandfotos sicher schlecht… *g*
ich denk mir ja auch… eigentlich ist der selber schuld..
allerdings ist es da schon fürs industriegebiet die ruhigste ecke wo er wohnt.. direkt am rand davon, an den feldern, neben nem pferdestall und nem swingerclub! =)30. Mai 2005 um 16:26 Uhr #3192970ach was!….ausdrucken ja!..aber er kriegts -wenn er denn den Kasper nochmal macht – mit einem breiten Grinsen ausgehändigt….der kommt nie_mehr
Anonym
Gast@30. Mai 2005 um 17:23 Uhr #3100488würde auch sagen das du mal beim ordnungsamt (bullen sollten sowat auch wissen, oder?) rumschaust und nachfragst. irgendwie hat des ganze auch etwas damit zu tun ob die belästigung gesundheitsschädlich ist… aber das dürfte ja weniger der fall sein. (die person mag zwar geschädigt sein aber net von der musik 😉 würde dir gerne ne fachmännischere aussage liefern, hab aber in „Ge´fahrenabwehrrecht“ net so richtig aufgepasst.
Lg LayaPS. zum prüfen braucht man glaube ich das ordnungswiedrigkeitengesetz, das landesverwaltungsgesetzt und die verwaltungsgerichtsordnung
30. Mai 2005 um 18:45 Uhr #3081756würde auch sagen das du mal beim ordnungsamt (bullen sollten sowat auch wissen, oder?)
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oder.
vom BUllen kriegste Rindfleisch…und ne Meinung, aber keine rechtsverbindliche Aussage
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fachmännischere aussage liefern, hab aber in „Ge´fahrenabwehrrecht“ net so richtig aufgepasst.
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Gefahrenabwehr? …ich staune!…PS. zum prüfen braucht man glaube ich das ordnungswiedrigkeitengesetz,
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??? – wie heisst das Gesetzbuch???
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das landesverwaltungsgesetzt und die verwaltungsgerichtsordnung
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??????????????
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Oder vielleicht doch besser: Nutzungsordnung beim Ordnungsamt/Baubehörde?
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mainzel *sehr verwundert, obschon nur W/R-LK und das vor…langer Zeit*Anonym
Gast@31. Mai 2005 um 17:16 Uhr #3021961wollt halt auch ma was dazu gesagt haben =)
bin mir schon bissi (aber wirklich nur n bissi!) bewusst dass das etwas weitschweifig (und vielleicht auch net ganz korrekt) war, weil man mit jenen gesetzen längst in der prüfung steckt ob ne gefahr für die öffentliche sicherheit besteht. wobei das dabei rauskommt wenn man sich net beim ordnungsamt informiert und der nachbar ne klage raushaut.
hab halt ne lehre beim amt (bzw. bei ner stadt) hinter mir und bin deswegen absolut klug und gebildet ^-^ (vorsicht ironie!)Lg Laya
Ps. was wäre die welt ohne rindfleisch?!
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