Willkommen auf TattooPiercingNet › Foren › Verschiedenes › Wie kann mein Lehrling den Wehrdienst umgehen?
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2. November 2005 um 15:09 Uhr #2795188
Seit 6 Monaten ist Martin nun unser Lehrling hier im Studio und soll nun am 2. Januar ´06 zur Bundeswehr.
Einspruch hat er schon eingelegt, wurde aber abgelehnt, da es sich nicht um einen anerkannten Lehrberuf handelt.
Er hat zwei ältere Brüder wovon einer beim Bund war und der andere hat Ersatzdienst gemacht.
Gemustert wurde Martin mit T2.
Kennt sich jemand mit den Möglichkeiten aus am Wehrdienst vorbeizukommen?
_________________2. November 2005 um 15:29 Uhr #2991160http://www.deutsche-friedensgesellschaft.de/php/index.php?id=66
Anonym
Gast@2. November 2005 um 15:45 Uhr #3168211tjoar nu wirds schwer . Plötzliche ansteckende Krankheit ??
http://www.wildcat.de/index.php?view=0c-articleshow&id=2565&cat=3
das bringts auf den punkt .. hehe
2. November 2005 um 16:06 Uhr #3114772hat der gute mann nich irgendwelche lebensmittel allergien oder so?
die ham mich zu t5 gemacht 😀
bin zwar nur allergisch gegen paella bzw das zeugs was dadrin is, krabben und so scherze. meeresfrüchte und schalentiere halt.2. November 2005 um 16:39 Uhr #3225729nen freund von mir kam mit allergie gegen nüsse drumrum
Anonym
Gast@2. November 2005 um 18:48 Uhr #3066600allergien sind was gutes. besonders gegen lebensmittel oder kunststoffe auf der haut.
weiterhin können auch vorübergehende einschränkungen des bewegungsapparates zu einer ausmusterung führen. wenn du mehr infos brauchst, kannst du mich mal per buddy message anschreiben, ich habe da viel erfahrung, da ich für sowas zuständig war, als ich bei dem laden meine zeit abgesessen habe.2. November 2005 um 21:07 Uhr #3244974Am besten heiraten, Einspruch hilft normal ned viel….
2. November 2005 um 23:07 Uhr #3162487Wieso soll er sich wegen der läppischen 9 Monate drücken?
Ins Studio kann er doch nach Dienst kommen, zB. von 16 bis 20°°Uhr und die Bezahlung ist auch besser als in der Lehre. Ich mu??te für 90,-DM (ca.45,-???) im Monat 18 Monate lang einrücken! Was seid ihr heute alle verwöhnt und verweichlicht!2. November 2005 um 23:12 Uhr #2893636Wenn mich nicht alles täuscht muss der der dritte Bruder nicht mehr zum Bund (also auch kein ersatzdienst), wenn die ersten beiden Brüder beim Bund waren. Ob der zivildienst des 2ten Bruders genauso zählt kann ich nicht sagen. Ich würde den Fall aber mal dahingehend überprüfen. Viel Glück…
3. November 2005 um 0:30 Uhr #3141802WORD ….wir mussten 20 Monate ran.
3. November 2005 um 3:48 Uhr #3193334tätowier ihm doch endlich die handfläche, dann hat sich das erledigt *löl*
3. November 2005 um 8:27 Uhr #3172843warum?…gelten die Regeln wie ehemdem noch..nichts dard aus der uniform rausgucken?
3. November 2005 um 8:50 Uhr #3073409*bäääh* ich musste nur 15 Monate! ;o)
3. November 2005 um 9:02 Uhr #3022142Wie wärs mit der ANgabe, da?? man Veganer sei …. da ist imho sowohl Bund als auch Zivi ausgeschlossen – aber das hätte er dann wohl schon zur Musterung angeben müssen. Hinterher kann man (bei uns zumindest) max. den Einrückungstermin verschieben – da müssen aber z.B. reelle existenzgefährdende Gründe für den Betrieb vorliegen.
3. November 2005 um 9:05 Uhr #3045438Also Bund und Ersatzdienst sind immer gleich zu behandeln.
Also, wer mal im Wehrpflichtgesetz vom 21. Juli 1956 (BGBl I 1956, 651), neugefasst durch Bekanntmachung vom 30. 5.2005 unter § 11 Befreiung vom Wehrdienst“>“§ 11 Befreiung vom Wehrdienst“ nachsieht, wird einige interessante Gründe finden… Ich erlaube mir mal, die Quelle zu verlinken und nicht weiter zu kommentieren – der Text sollte eigentlich auch ausnahmsweise von Nichtjuristen verstanden werden könnnen… ;o)
3. November 2005 um 13:03 Uhr #2978786*achselzuck*..ich weiss, dass ich der bessere Mensch bin 🙂
Anonym
Gast@3. November 2005 um 13:04 Uhr #3144814Hallo, der gute soll sich ´mal per Buddy-Liste oder E-Mail bei mir melden, es gibt da die eine – oder andere Möglichkeit… 🙂
3. November 2005 um 13:06 Uhr #3034877hrhrhr – wieso..dann kann er beim Manöver doch voraus robben…und den Weg für die anderen abweiden….
3. November 2005 um 14:10 Uhr #3067978Bitte nicht übelnehmen, aber er soll seinen Wehrdienst leisten. Da stirbt man nicht von. Mich hat man im Studium zwischen 2. und 3. Semester geholt (weitgehend geförderter Bildungsabschnitt hatte noch nicht begonnen, der ist erst am Beginn 3 Semester erfüllt). Und wenn er sich nach der AGA z.B. als Ordonanz einsetzen lässt, ist er i.d.R alle 2 Wochen voll daheim. (1 Woche Dienst, eine Woche DZA ist da normalerweise der Dienstplan)
3. November 2005 um 19:48 Uhr #2922570Kannst ja auch sagen dass du einen ZIvi brauchst und ihn bei dir einsetzen….
4. November 2005 um 8:23 Uhr #3105338Du kannst angeben, dass er unersätzlich für die Aufrechterhaltung deines Betriebes ist. Das hat mein Exchef auch mal bei einem Mitarbetiter gemacht und das hat geklappt… Frag mich aber nicht wie, ich weiß nur, dass es geht
4. November 2005 um 9:24 Uhr #3167415Das wird eben bei einem Lehrling schwer zu argumentieren sein ….
4. November 2005 um 13:28 Uhr #3245686Naja, ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. schließlich kann ein Lehrling gerade in einem kleinen Betrieb viel ausmachen und wenn dieser weg ist besteht ja die Gefahr, dass das Unternehmen (egal was es ist) Verluste dadurch einfährt….
4. November 2005 um 15:42 Uhr #2921137aber ich verstehe jetzt das problem nicht, wenn ich den o.g. auszug aus dem gesetz lese steht da unter §11 Abs. 2 Nr. 2a und 2b, dass wenn zwei Geschwister Bund oder Zivi gemacht haben, der dritte nimmer muss oder? Allerdings auf Antrag….hat der denn schon diesen Antrag gestellt? Bzw. gibs da ja auch Fristen für…. Oder seh ich das jetzt so verkehrt?
6. November 2005 um 17:50 Uhr #2894647neurodermitis oder andere hautkrankheiten plus heuschnupfen oder ähnliches bringen schon t3.hat bei mir jedenfalls geklappt.wurde dann aber wegen meinen kaputten knien sowieso ausgemustert.am besten geht er zu nem arzt seines vertrauens und lässt sich irgendein atest ausstellen und dann ne nachmusterung beantragen!
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