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5. Dezember 2006 um 8:24 Uhr #2797138
Hätte da mal ein Thema, wo ich die Juristen unter euch um Antwort bitte.
Ich schie??e Fotos, auf Veranstaltungen wie Tattooconventions u. ä. und stelle diese ins Netz.
Ist doch erlaubt, oder?
Hab da nämlich unter den vielen positiven Antworten punkto Galerie, jetzt eine Beschwerde.
Würd mich über fachkundige Antworten freuen.
Manfred5. Dezember 2006 um 10:12 Uhr #3035166Was besagt denn dazu die Hausordnung des besuchten Events und hattest Du eine dort evtl. geregelte Foto-Akkreditierung? Ansonsten musst Du jede Person die klar erkennbar ist fragen und das Einverständnis einholen bzw. Model-Verträge machen.
Mehr zum Thema:
Recht am eigenen Bild5. Dezember 2006 um 12:43 Uhr #3068263Du musst ja die Personen eh fragen ob du ein Photo machen darfst (ich denke vor Allem an Conventions wenn du die Inker beim Arbeiten ablichtest), dann kannst du ja auch fragen ob dus ins Internet stellen darfst.
Das ist meiner Meinung nach nicht nur eine rechtliche Frage sondern auch eine Frage des Respekts vor den photographierten.
5. Dezember 2006 um 12:48 Uhr #2922861Ich bin mir da nicht sicher wenn es sich um Gruppenbilder habndelt… Meines Wissens nach ist es egal ob einzelne Leute erkennbar sind, solange nicht einer von denen unfreiwillig zum Hauptbestandteil des Bildes wird… Will hei??en: eine Gruppe darf Fotografiert werdenm – wenn jedoch eioner von denen sich jetzt im netz gefunden hat auf deier Seite kann er zur Not gerichtlich erwirken, dass das Bild entfernt wird!
5. Dezember 2006 um 12:51 Uhr #3105622Ach ja: zum Recht am eigenen Bild kommt aber immer noch das gerne Vergessene Urheberrecht dazu, was einem Fotografen erlaubt seine Bilder zu nutzen. Wie es sich bei den Convention Fotos verhält weiß ich nicht, aber ich würde mir da mal eine Rechtsberatung holen, da eine Abmahnung ggf teuer werden köönnte, wenn es da Streitereien gibt.
Zumindest kannst du dazu verdonnert werden das Bild auf dem sich die klagende Person befindet zu entfernen. Bildrecht ist aber echt eine verzwickte Sache, die sich nicht in 3 Sätzen abhandeln lässt!
5. Dezember 2006 um 13:01 Uhr #3135311Also ich war auch mal auf ´nem Foto im Internet vertreten. War auf ´ner Faschingsveranstaltung und der Fotograf sagte mir, aug öffentlichen Veranstaltungen müsste man das wohl in Kauf nehmen. Wenn er mich daheim im Garten geknipst hätte, wär das was anderes.
5. Dezember 2006 um 13:01 Uhr #3036437Also ich war auch mal auf ´nem Foto im Internet vertreten. War auf ´ner Faschingsveranstaltung und der Fotograf sagte mir, aug öffentlichen Veranstaltungen müsste man das wohl in Kauf nehmen. Wenn er mich daheim im Garten geknipst hätte, wär das was anderes.
5. Dezember 2006 um 14:16 Uhr #2894938*lol* Nö, verkleiden is nich so meins… wurde von meinem Neffen genötigt, mitzugehen.
5. Dezember 2006 um 17:36 Uhr #3054781dennoch kann man einfordern dass das Bild gelöscht wird!
Das Recht am eigenen Bild hat man – der Fotograf hat jedoch ein Urheberrecht durch dass er Menschengruppen fotografieren und die Bilder auch ausstellen darf – hat jedoch eine Person auf dem Bidl etwas dagegen und macht vom Recht am eigenen Bidl gebrauch muss das Bild entfernt werden (zur Not per Abmahnung).In der Galerie des Threaderöffners sind allerdings einzelpersonen abgebildet, da könnte es schwierig werden – strenggenommen brauchst du da von jedem einen Modellvertrag um die Bilder uneingecshränkt nutzen zu dürfen. Eine Komerzielle Nutzung ist i.d.R. ohne Modellvertrag nicht möglich!
5. Dezember 2006 um 17:51 Uhr #3180970Wenn die Hausordnung / Veranstaltungs Geschäftsbedingungen besagen das Du geknipst werden kannst und die Bilder im Zuge der BErichterstattung zum Event in öffentlichen Medien erscheinen dann kann das so sein (Faschings-Veranstaltung) aber Conventions die das generell so handhaben udn da nicht wirklich gesondert drauf hinweisen kenn isch nisch!
5. Dezember 2006 um 19:15 Uhr #3063804cassandra schrieb:
>
> (zur Not per Abmahnung).
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ …DAS ist das Zauberwort – und kostet gleich richtig Geld5. Dezember 2006 um 19:48 Uhr #3240608ja eben, aber das ist eben so eine Grauzone! und wenn man zu blöd (sorry) ist sich zu einigen, dann eben auf die Art!
5. Dezember 2006 um 20:38 Uhr #3137219Wenn ich auf kein Risiko eingehen will muss ich mir das Recht zur Veröffentlichung sogar schriftlich geben lassen (die mündliche Genehmigung könnte später bestritten werden!).
Es gibt aber auch Ausnahmen im Gesetz:>(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
> 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
> 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen ??rtlichkeit erscheinen;
> 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
> 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.Eine Convention ist eine Versammlung oder ein ähnlicher Vorgang. Wenn auf dem Bild mehr als drei Personen abgebildet sind brauche ich nicht mehr zu fragen.
Sollte jedoch eine dort abgebildete Person trotzdem das Löschen des Bildes verlangen, werde ich es tun (zumindest werde ich diese Person dann unkenntlich machen).6. Dezember 2006 um 0:05 Uhr #2951952Das Problem sind vollkommen unbetroffene ABmahnvereine / Anwälte…die manhen ao auch bei EBay ständig Privatleute erfolgreich und sehr gewinnbringend ab – ohne je mandatiert zu worden zu sein…
6. Dezember 2006 um 9:02 Uhr #2917472dagegen gibtes entsprechende Mittel: Zuerst IMMER nach der Legitimation fragen, also ob der abmahnende Anwalt/verein wirklich belegen kann, für wen er handelt.
6. Dezember 2006 um 9:30 Uhr #2897750Ganz kurz und knapp:
A) Verwendest Du das Bild für rein journalistische Zwecke und bist Du dafür vom Veranstalter akkreditiert gewesen?
B) Hast Du das „ok“ für die Aufnahme bekommen (muss nich schriftlich sein, kann auch mündlich und konkludent erfolgen – zB Posen für die Kamera) und stellt es die Person nicht negativ dar (also erkennbar „ungünstige“ Pose)?Mindestens eins von beiden „ja“? Dann bist Du schon etwas mehr im Vorteil. Beides „nein“, dann hast Du ein Problem.
Das mit zunehmender Handy/Digicamzeit und vielen Homepages, Foren, Communities auch viele Bilder von irgendwelchen Leuten irgendwo hochgeladen werden, ist eher wildwuchs und auch keine Freifahrtschein für die eigne Bildersammlung. Alle schimpfen immer auf Abmahner/Anwälte/Vereine – aber die meisten Fehler liegen bei unüberlegtem Umgang mit den Rechten anderer. Würde man etwas darüber mal nachdenken, dann wären da deutlich weniger anwaltliche Goldgräber unterwegs. Und die paar wirklich schwarzen Schafe unter den verbliebenen Abmahnern würden juristisch in ihre Schranken gewiesen werden (auch dazu gibt es jetzt schon einige Urteile).
Alles wie immer ohne Gewähr!
6. Dezember 2006 um 12:03 Uhr #2958895..macht das einen Schiedunter?…zB bei privaten oder gwerblichen Kleinanzeigen braucht er das garnicht – der Mahnt dich aufgrund UWG ab und gut is
6. Dezember 2006 um 12:32 Uhr #3152419Neee, so einfach ist das nicht, hier schnell ma 2 links aus der Kiste gekrahmt – die sollten eigentlich halbwegs unjuristisch – also verständlich – sein:
http://www.wortfilter.de/News/news1795.html
http://www.reutlingen.ihk.de/showMedia.php/2955/WettVerfAktivlegit.pdf
(jeweils auch Ausführungen zur notwendigen Aktivlegitimation und wie man diese überprüfen kann)6. Dezember 2006 um 15:01 Uhr #2962779Jain – neben den Papiertigern tummeln sic hda jede Menge §-Kacker, die solchen Vereinen…zugeordnet sind
6. Dezember 2006 um 17:31 Uhr #3187807Sorry AitschPi, aber die Links sind nett für Ebay…beantworten aber die eigentliche Frage nicht. Mal abgesehen davon, dass ich es auch sehr seltsam finde dass sich Leute nach dem was ich hier lese bei entsprechenden Veranstaltungen eben auch in Großaufnahme ablichten lassen müssen. Das kommt mir ein wenig seltsam vor.
6. Dezember 2006 um 18:37 Uhr #2961751Also ich kann abschliessend sagen das eine eindeutige Bewertung nicht möglich ist … wenn man sich die einschlägige Rechtsprechung anguckt wird das Recht am eigenen Bild doch (zumindest bei der Privatperson) als sehr hohes Gut angesehen und auch ein ursprüngliches Einverständnis und Posing vor der Kamera kann widerrufen werden wenn z.B. der Kontext der Darstellung (z.B. in „permanenten Medien“ oder thematischem Bezug) nicht (mehr) gefällt.
Mag sein das das theoretisch immer blah blubb ist rückblickend auf einige „Verfahren“ in den etwas über 5 Jahren Community kann ich sagen das das Recht am eigenen Bild erstmal eine Trumpfkarte ist – denn selbst beim nicht wesentlichen Bestandteil des Bildes kann eine Retusche / Zensur / Balken – whatever – verlangt werden, da es da unwesentlicher teil des Bildes dann ja das Wesen des Bildes nicht beeinträchtigt!
Um sicher zu sein hilft nur der gute Modelvertrag und selbst der ist schwer gestaltbar denn eine „Generalvollmacht“ ist im Zweifelsfall immer schwer plausibel zu machen – zumal bei Verträgen ja auch gilt das beide Partein den Umfang und Reichweite des Werks verstehen müssen!
Fazit: It is Doitschland! Wer sich streiten will findet genug Instanzen um sich auszutoben ;-))
6. Dezember 2006 um 18:55 Uhr #2968119> Fazit: It is Doitschland! Wer sich streiten will findet genug
> Instanzen um sich auszutoben ;-))und Kleingeld!…das kleckert sich ganz schnell ins mehrstellige
6. Dezember 2006 um 21:50 Uhr #3107191das mit den Klagen gibt es auch in andren Staaten – wir amüsieen uns hier ja auch mal gern über mehrstellige Millioneforderungen wegen irgendwelchem Schei… ;o)
ink, ich kann Dir hier vol, zustimmen! Mit einer gaaanz kleinen Erweiterung: Auch ein schriftlicher Modelvertrag kann gekündigt werden – erst recht wenn sie nix als Vergütung bekommen hat! Es gibt nix 100%ig sicheres!
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