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24. Oktober 2008 um 15:53 Uhr #2799081
Hi Leute 🙂
Ich fang dieses Sem. an, Hauptschullehramt in Baden-Württemberg zu studieren. An sichtbaren Piercings habe ich „nur“ ein Nostril und gedehnte Ohren (6mm). Jetzt würd ich das aber eig. gern ausbauen und plane ein Tattoo. Deshalb hab ich mich mal informiert, wie’s da aussieht mit Einstellungsschwierigkeiten, man muss ja auch ne Untersuchung beim Amtsarzt machen, bevor man überhaupt ins Ref darf. Ich verlass mich ungern auf was vages, um dann festzustellen, dass ich 3 Jahre Studium in den Wind geschossen hab.
Jetzt hab ich viele verschiedene Sachen gefunden, aber nichts eindeutiges. Ich hab von ner Richtlinie gehört, die nach Platzierung, Anzahl und cm2 geht. Ich hab gehört, dass es genauso läuft wie bei der Polizei, also nur nix sichtbares. Ich hab Lehrerforen gewälzt und so ziemlich alles zwischen „is egal“ bis „auf keinen Fall machen, man kann sogar wegen nem zu hohen BMI nich eingestellt werden“ gefunden.
Das hilft mir jetzt nicht wirklich weiter^^
weiß vllt hier jemand, auf welcher rechtlichen Grundlage so eine Regelung basiert, wenn es sie denn gibt? Dann würd ich mir mal den Gesetzestext zu Gemüte führen. An der PH nachfragen fällt aus diversen Gründen aus, mal davon abgesehen dass die generell planlos sind, bekommt man nen Haufen politisch bedingten Mist erzählt. Ich dachte mir, hier bin ich eher an der richtigen Stelle.
Wär super, wenn mir da jmd weiterhelfen könnte.
Muchas Gracias 🙂
Jil
24. Oktober 2008 um 17:46 Uhr #2959353kann dir da selber leider nicht helfen, aber warum wendest du dich nich an die fachschaft? die kennen sich in der regel besser aus, als instituts-leiter o.ä. 🙂
24. Oktober 2008 um 18:22 Uhr #3152653mach dich schlau – die regelungen mit dem bmi gibt es zb bei der verbeamtung tatsächlich
24. Oktober 2008 um 19:52 Uhr #2963074Naja, ne wirklich aktive Fachschaft gibts nich, die für mich zuständige besteht aus stolzen 3 Leuten. Der AStA-Mensch meinte, er hat keine Ahnung, er hat sich da noch keine Gedanken drüber gemacht. *yay*
24. Oktober 2008 um 20:22 Uhr #3188275vielleicht gibts ja irgendwelche Info beim Kultusministerium. Einfach mal nachfragen. schließlich ist das der Oberbo?? sämtlicher Lehrer
25. Oktober 2008 um 7:28 Uhr #2962228wobei sich das ja auf den gesundheitszustand bezieht. und man kann auch später verbeamtet werden, wenn man aufgrund verbesserter werte einen gesünderen lebenswandel nachweist.
zumindest war es bei einem bekannten so. nicht bmi, aber problematische blutwerte.
25. Oktober 2008 um 9:46 Uhr #2968356Ich würde davon ausgehen, dass die Zeit das ganze relativiert … in Oslo durfte ich eine Frau kennen lernen, die wirklich schöne Maori Gesichtstattoos hat … und ratet mal … sie ist Kindergärtnerin … hat aber in Schweden, ihrer Heimat, keine Stelle bekommen … in Oslo war das hingegen kein Thema!
Bis in Deutschland sichtbare Tattoos so weit gesellschaftsfähig sind, dass öffentliche Berufe die tragen können ohne Nachteile zu befürchten, das dürfte noch ne ganze Weile dauern. 2005 hat sogar noch das Oberverwaltungs Gericht Rhl.Pfalz entschieden, dass ein Justizvollzugsbeamter seine Tattoos unter der Uniform verbergen muss. Die Begründung war das mit dem Tragen einer Uniform ein einheitliches und neutrales Auftreten der Beamten erreicht werden soll; damit seien Großflächige und besonders auffällige Tätowierungen nicht vereinbar. Darüber hinaus könnten die Tattoos zu einem Distanzverlust zu Gefangenen führen und die Autorität des Beamten schwächen. Letzteres könnte man in einer Schule auch anführen … obwohl Schüler ja selbst eher nicht tätowiert sein dürften … aber ihre Stars, Sternchen und bösen Rapper eben schon … dazu kommt der gern gebrauchte Vorwurf des schlechten Vorbildes … wobei wer will schon wie sein Lehrer sein … 😉
25. Oktober 2008 um 12:34 Uhr #3234322Meine Exfrau ist Grundschullehrerin und hat ne Tätowierung auf der Hand. Diese ist zwar nur in Lila/Pink/Grau, was nicht so hart wirkt, wie eine schwarze Tätowierung, aber es bleibt ein Tattoo. Sie hat keine negative Reaktion darauf gehabt und gilt als sehr beliebt und kompetent im Kollegium. Auch kenn ich eine Polizistin, die sich ein Tribal um das Handgelenk hat machen lassen. Schon vorher hatte sich sich ein Armband besorgt, was dieses im Dienst abdecken sollte. Aber der Vorgesetzte meinte, dass das nicht nötig sein, das Tattoo sehe schließlich echt gut aus :-))
25. Oktober 2008 um 13:10 Uhr #3004736I N K E R I C H , ich kenne Lehrerinnen, die am helllichten Vormittag am Gehsteig vor der Schule wärend der Pause mit Schmiere und Stinke im edlen Akademikerantlitz und Haar in ???coolen??? Klamotten lässig- souverän mit einem Tschick in den Krallen (scheinbar selbstbewu??t) auf und ab promenieren (das dürfen sie alles, nur Piercings und Tätowierungen im Gesicht sind nicht wirklich erwünscht) – du hast gar keine Ahnung, wie viele Schüler(innen) auch so sein wollen …
25. Oktober 2008 um 22:05 Uhr #3139852Also erstmal danke für die vielen Antworten 🙂
Das mit dem Kultusministerium is ne gute Idee, wenn’s jmd wissen SOLLTE dann die. Wobei das ne ähnliche Sache wie mit dem Arbeitsamt, wer sich drauf verlässt is imho selber Schuld -.-
Hat vllt jemand ne Idee, welche rechtliche Grundlage sowas hat? Im Beamtengesetz hab ich jetzt nix konkretes gefunden, ausserdem gibts da soweit ich weiß für jede Berufsgruppe noch mal andere Regelungen (Lehrer – Polizei – Vollzugsbeamte – …). Ich finds sehr undurchsichtig, wenn man sich nich damit auskennt.
Lg
Jil
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