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18. September 2009 um 12:40 Uhr #2799734
Hallo Ihr Lieben!
Ich habe mal eine Frage an die anderen Tätowierer: das letzte, was ich Tätowiermagazin gelesen habe, war, dass ein Gericht die Tätigkeit als Tätowierer als Künstlerische Tätigkeit anerkannt hat.
Das Urteil war jedoch noch nicht rechtskräftig. Jetzt würde ich gerne wissen, was es ergeben hat oder wie ihr anderen Tätowierer das handhabt und vor allem mit welchem Steuersatz? Da dies ein heikles Thema sein könnte, freue ich mich auch über eine PN.18. September 2009 um 14:02 Uhr #2968803da ging es aber nicht um Steuern sondern um die Künstlersozialversicherung – ganz andere Baustelle.
Die Umsatzsteuer wird normalerweise immer 19% betragen.
Hier gibt es ein paar Infos:
http://www.gerstaecker.de/Gewerbeschein–10447.html18. September 2009 um 16:18 Uhr #3234773Kann mich needlewitch nur anschließen.
Als Künstler musst genauso Steuern zahlen wie jeder andere auch.
Nur bist du nicht berechtigt Ust. auszuweisen und kannst sie aber auch nicht geltend machen.Das kann aber auch gewisse Vorteile haben.
19. September 2009 um 17:09 Uhr #3005199Das stimmt überhaupt nicht mit der Umsatzsteuer!!! Das ist nur so, wenn Du Kleinunternehmenr bist, egal, welcher Beruf. Und mit der Umsatzsteuer gibt es auch 7% Sätze im künstlerischen Bereich, muss aber erst mal genau recherieren, wo.
Und wenn man sein Studio als Freiberufler betreibt muss man keine Gewerbesteuern zahlen und muss keine dopplete Buchführung machen. Und genau da bin ich jetzt mit meinen Recherchen angekommen.19. September 2009 um 22:56 Uhr #3182298Doppelte Buchführung mu?? erst ab einer bestimmten Umsatzgrenze gemacht werden und die liegt recht hoch.
19. September 2009 um 23:44 Uhr #3060912doppelte buchführung ist bis zu einem jahresumsatz von 50.000 eur nicht nötig, wenn der betrieb nicht in kaufmännischer weise geführt wird
umsatzsteuer: in den ersten beiden jahren kann man sich befreien lassen (von den vorauszahlungen), wenn der umsatz eine bestimmte grenze nicht überschreitet (ich meine 17.500 im ersten jahr)-> sollte man nur machen, wenn man wirklich nur geringe umsätze hat in den ersten beiden jahren, denn ansonsten muss man im dritten jahr dicke nachzahlungen für die ersten beiden jahre leisten plus die dann einsetzende zahlung
einen überblick über die frage 19% oder 7% gibt der entsprechende § -> http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__12.html
20. September 2009 um 1:28 Uhr #294265350tsd? ..is doch nich wirklich grad viel! …was bleibt denn da nach abzug aller kosten über?
20. September 2009 um 9:32 Uhr #3191161Ein Tätowierer ist kein Freiberufler sondern Gewerbetreibender!!!
20. September 2009 um 9:51 Uhr #3125015@mainzel: hat schon einen grund, dass die unter den 50tsd „kleingewerbetreibende“ genannt werden in der steuerlichen namensgebung
freiberufler/gewerbetreibender: bin auch der meinung, dass nur gewerbetreibender in frage kommt, denn an den freiberuflerstatus ist eine annerkennung des berufsstatusses (gemessen an ausbildung, ausführung etc – z.b. rechtsanwälte, ärzte) gebunden und meine vermutung geht dahin, dass im bodymodbereich eine solche anerkennung nicht gegeben sein kann, da ja die ausbildungen etc nicht geregelt sind
20. September 2009 um 11:11 Uhr #3065693hmmmh – selbst w e n n von den 50 die hälfte an gewinn bliebe – dafür würd ich nicht aufstehen früh… geschweige den n unternehmerrisiko auf mich nehmen
20. September 2009 um 12:57 Uhr #3133551@mainzel: da ist die pflicht zur doppelten bchführung wirklich ein geringer preis dafür, dass der umsatz die 50.000 übersteigt -> überleben kannst mit 50.000 umsatz wirklich nur in den wenigsten branchen (vermittlertätigkeiten ohne Großen finanziellen einsatz zb)
20. September 2009 um 20:12 Uhr #3089054so meinte ich das- ja… für die parr kröten oder jene soziale hängematte is was fr idealisten …oder nicht-rechnen-könnende 😉
21. September 2009 um 10:54 Uhr #2911318Also unsere Gemeinde hat uns zwangsabgemeldet und jetzt sind wir Freiberufler, schon seit 2 Jahren. Das habe ich aber erst letze Woche erfahren. Is es net schön?
21. September 2009 um 11:39 Uhr #3016015zwangsabgemeldet? hättet ihr dann nicht einen abmeldungsbescheid bekommen müssen? also analog der gewerbeanmeldung ?
problem ist, dass zumindest die anerkennung künstler ja/nein nicht in allen bundesländern gleich ist (hat mir meine tätowiererin mal erzählt) und nur anerkannte müssen dann ja in die künstlersozialkasse zahlen und haben die möglichkeit freiberuflich zu arbeiten
hat aber steuerlich vereinfachungen zur folge, dann könnt ihr auch über der 50tsd grenze die steuer durch einnahmen- ausgabenrechnung führen (dürfen freiberufler nämlich, da sie ja wenig betriebsvermögen haben)
21. September 2009 um 11:41 Uhr #3203464umsatzsteuer künstler: gemälde, kunstwerke 7% , alles was „zusatz“ ist, wie sockel, rahmen etc. 19%
schwierig ist halt die unterscheidung : tattoo als gemälde oder als dienstleistung (letztere wieder 19%)
21. September 2009 um 15:55 Uhr #3209859Zitat: „Also unsere Gemeinde hat uns zwangsabgemeldet und jetzt sind wir Freiberufler, schon seit 2 Jahren. Das habe ich aber erst letze Woche erfahren.“
Dann solltet ihr ganz schnell zum Steuerberater rennen!!! Da ist die Ka*#! am dampfen!!!
Man wird auch durch eine Abmeldung nicht plötzlich zum Freiberufler, das sind nur ??rzte, Architekten, Ingenieure und Steuerberater.22. September 2009 um 9:47 Uhr #2995615Ich überlegte mir lange, ob ich zu eurem Thema etwas schreiben sollte…..
Jetzt schreib ich nur eins…
BITTE GEHT ZU EINEM STEUERBERATER…
Ihr mischt so viele verschiedene Rechtsgebiete..
Umsatzsteuer mit Einkommensteuer gewürzt mit einer Prise Gewerbesteuer dazu noch etwas zur Künstlersozialkasse und oben drauf noch die Gewerbemeldpflicht der Städte und Gemeinden
Ehrlich… mich fragt auch niemand, ob ich ihn tätowierer (würde ich auch niemandem raten)..22. September 2009 um 22:40 Uhr #3219526Also ich bin seit Jahren bei einem Prof. als Steuerberater und der weiss des auch net auf anhieb und muss erst mal ans Fa schreiben.
25. September 2009 um 12:55 Uhr #3143074Dann würde ich evtl gaaaaanz schnell den Steuerberater wechseln…
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