Willkommen auf TattooPiercingNet › Foren › Verschiedenes › haftung für forenbetreiber
-
21. Juni 2007 um 19:43 Uhr #2800165
in einem Artikel auf spiegel online ist eben der umgang mit problematischen postings in foren in dtld dargestellt worden.
kurze zusammenfassung: der forenbetreiber ist haftbar. nicht der poster.
Der Grund:
„Der entsprechende zehnte Paragraph des Telemediengesetzes sagt „Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich“. Der Begriff „Verantwortlichkeit“ ist im deutschen Recht allerdings nicht klar definiert – gebräuchlich ist „Haftung“. Deshalb können und müssen Gerichte den Gesetzestext interpretieren, wenn jemand auf Unterlassung klagt oder seine Rechte verletzt sieht.“ (Spiegel Online)
die interpretation fällt scheinbar meist so aus, dass der forenbetreiber haftbar ist.
bedeutet das nun, dass beim illegalen nennen indizierter seiten oder bilderklau nicht mehr der user belangt wird, sondern der betreiber?
Anonym
Gast@21. Juni 2007 um 20:20 Uhr #3184324wenn der betreiber der seite in seinen nutzungsbestimmungen auf copyright u.ä. hinweist und der user vor der nutzung des jeweiligen forums etc. dies bestätigen mu??, da?? er das verrstanden hat, liegt meines erachtens die verantwortung beim jeweiligen user.
Anonym
Gast@21. Juni 2007 um 20:26 Uhr #3145867nuja, erlassen wir halt noch n gesetz! wir haben ja eh so wenige…
21. Juni 2007 um 20:47 Uhr #3075674dafür könnte man ja noch ein paar bürokraten einstellen…es kann nie genug
stempel-könige geben….Anonym
Gast@21. Juni 2007 um 20:56 Uhr #3124438auf jeden! vor allem mit beamtenstatus bitte… versteht sich von selbst!
21. Juni 2007 um 21:08 Uhr #3065105die liegt m.e. immer beim user.
.
.
schließlich sollte man sich im netz nicht anders benehmen, als im rl auch….
.
ich finde es ziemlich daneben, wenn der forenbetreiber haftet….wenn ich in ner kneipe randaliere und wem aufs maul haue, geht der wirt dann dafür vor gericht?21. Juni 2007 um 21:09 Uhr #3132980und auf lebenszeit bitte!!!!
.
wo gibts die traumjobs? 😉Anonym
Gast@21. Juni 2007 um 21:23 Uhr #3231207mein reden!
Anonym
Gast@21. Juni 2007 um 21:24 Uhr #2935307beamtenstatus is auf lebenszeit, oder? hätten wir doch alle was vernünftiges gelernt…
22. Juni 2007 um 0:19 Uhr #2914420Ursprüngliche Rechtsauffassung war, dass der Forenbetreiber technischer Dienstleister ist … also muss er nur handeln wenn er über einen Misstand informiert wird. Tut er es nicht, ist er mindestens Störer weil er ein Vergehen wissentlich duldet und / oder unterstützt. Immer vorausgesetzt die Nutzungsbestimmungen klären auf und untersagen das missbräuchliche Nutzen der Webseite.
Neuerdings gibt es aber die Tendenz in der Rechtsprechung (siehe LG Hambug Az. 324 O 721/05 und Az. 324 O 600/06) das ein Forenbetreiber grundsätzlich haftet (RStV §54) und zwar als Störer alleine durch die Vorbereitung und Bereitstellung der Plattform und natürlich der Verbreitung, egal ob wissentlich oder nicht!
Problematisch und juristisch vermutlich nicht lange haltbar ist dabei die Gleichsetzung von eigenen Inhalten (Webseite / Publikationen) und den Inhalten Dritter (Foren / Chat …) sowie die Einordnung im RStV von Internetforen als journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags.
Das eine Urteil ist rechtskräftig und in Revision, das andere Urteil ist soweit ich weiss noch nicht rechtskräftig.
Da sich eine immer stärkere Einengung der „Provider“ aus dieser tendenz ergibt, die sich bis zum BGH inzwischen zieht (ich glaub ebay ./. Rolex war der letzte Fall???) hat nun die Bundesregierung der EU-Kommission derlei gängige Urteile zur Notifizierung vorgelegt. Brüssel soll damit prüfen inwiefern sich diese Rechtsprechung noch mit den Vorgaben aus der EU eCommerce Richtlinie vereinbaren lassen.
Naja, da auch die derzeit in Novellierung befindliche Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste zusätzliche verwirrung bringen wird durch nicht eindeutige Abgrenzung und Benennung Technischer Dienstleister (Transport) konträr zum Inhaltlichen Anbieter (Produzent) muss vermutlich die EU einspringen – wobei das gefährlich werden kann, arbeiten die Lobbys auf EU Basis doch noch viel effizienter. Wobei in diesem Falle dürfte Lobbying von Google, eBay, AOL, Telekom und wie sie alle heissen ja mal für den Verbraucher und ein „freieres Netz“ – nämlich ohne überschüssige Vorzensur und runter Geregelte Interaktion sein!
Es bleibt abzuwarten!
Als Forenbetreiber ist man aber nicht hilflos seinen Usern ausgeliefert – so wie das immer gerne dargestellt wird. gerne vergessen wird an dieser Stelle die Druchgriffshaftung auf den Urheber – ein Grund weshalb man z.B. hier bei Wildcat wenigstens einen postalischen Wohnsitz braucht um publizieren zu können 😉 … Anonyme oder Pseudo-Anonyme Spinner sind halt doch „gefährlich“ – da ist es besser die direkt raus zu halten mittels Verifikation der realen Person und durch ein „in Haftung“ nehmen durch die Nutzungsbestimmungen. Ebenfalls super wichtig ist – so finde ich – aber die AUFKL??RUNG … wenn ein Mensch versteht das das Internet kein rechtsfreier Raum ist und das man manche Dinge besser lä??t, desdo weniger Probleme ergeben sich denn meistens ist es ja doch Dummheit die dann vor dem Gericht endet 😉
Ooops … ganz schön lang geworden … ich glaub so genau wolltest Du es gar nicht wissen oder? … hehehe … naja aber ich bin aktuell grad so schön im Thema 😉
22. Juni 2007 um 8:53 Uhr #2899397die länge verkrafte ich schon…und auf jeden fall interessant.
wildcat-ink schrieb:
>
>
> Problematisch und juristisch vermutlich nicht lange haltbar ist
> dabei die Gleichsetzung von eigenen Inhalten (Webseite /
> Publikationen) und den Inhalten Dritter (Foren / Chat …)
> sowie die Einordnung im RStV von Internetforen als
> journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote im Sinne des
> Rundfunkstaatsvertrags.das ist auch mein gedanke…deshalb fand ich die rechtssprechung so absurd…
22. Juni 2007 um 9:44 Uhr #3010596Hotze2002 schrieb:
>
> ich finde es ziemlich daneben, wenn der forenbetreiber
> haftet….wenn ich in ner kneipe randaliere und wem aufs maul
> haue, geht der wirt dann dafür vor gericht?Ja und nein – ein bisschen steckt dahinter woh lauch der Gedanke wie im RL – ein Kneipenbesitzer ist das halt auch mit im Boot und verantwortlich, wenn von seinem Laden aus / in seinem Laden mehr und mehr gedealed wird , oder sich hools oder glatzen zusammenrotten…da isser dan auch in der eigenverantwortung mit , dem eienn riegel vorzuschieben
22. Juni 2007 um 13:43 Uhr #2995035da hast du sicherlich recht….allerdings ist es damit eben als ein treffpunkt für dieses publikum gekennzeichnet….das ist ja hier auch der fall….diese comm soll ja ein bestimmtes publikum ansprechen….
.
einen störertreffpunkt als solchen zu bewerten und damit entsprechend umzugehen ist eines..und wenn der betreiber oder wirt wissentlich mitmacht oder geschehen lässt, dann sollte er mit sicherheit mithaften…..aber mir ging es eher um das fehlverhalten eines „gastes“/users/besuchers, für welches dann der betreiber haftet -
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.