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20. Januar 2003 um 23:17 Uhr #2802200
So, jetzt mal aufpassen!
Ich finds scheisse, dass hier jede Menge Leute jede Menge Bilder hochladen ohne auf das Copyright zu achten. Hier sind z.B. ungefähr 500000 Fantasybilder ohne Copyrightnachweis am Start. Es ist ja wohl das mindeste, dass wenn ihr schon von überall her Bilder zusammenklaut um eure Galerien aufzupeppen, ihr wenigstens den entsprechenden Credit dazupackt.
Ich denke, es ist nicht zuviel verlangt, dass den Künstlern, seien es Zeichner, Fotografen oder sonstwas der entsprechende Respekt gezollt wird.
Seid mal ein bisschen professioneller.
nilz21. Januar 2003 um 0:54 Uhr #3239655Ich stimm dir da ja bedingt zu, wie soll ich bitte schön ein Künslter / Artist wie auch immer angebe, wenn ich Bilder per Mail z.b. geschickt bekomme, wo es absolut nicht nach zu voll ziehen ist, von wem das foto ist. Oder wenn ich ein Foto im Netz finde auf ner privaten Page??? Soll ich es deshalb aus meiner GAL raus lassen??? Dann sollen die „Künstler“ doch einfach ihre fotos signieren.
Aber selbst dann hast keine Chance da denk ich mal fast jeder nen Scanner zu Hause stehen hat.
Was mich bi??chen mehr ankotzt ist, das ich Bilder die ich in meine GAL. geladen habe, von irgendwelchen Leuten für irgendwelche GB einträge misbraucht werden.
Is im Prinzip dasselbe in Grün…Voice
21. Januar 2003 um 12:34 Uhr #3066974… michz nerven diese xtausend giger,royo und sonstwas bildchen sowieso langsam,sind zwar ganz nett aber auch nix besonderes mehr…
21. Januar 2003 um 13:41 Uhr #2971846ich denk mal jeder kann die bilder raufladen die er will und vor allem wenns einem gefällt???warum nicht!!!
wir sind ja nicht im kindergarten hier und solange sich die sogenannten „künstler“ nicht beschweren is ja egal…hier ist die Toleranz gefragt!!!
mfg21. Januar 2003 um 13:45 Uhr #2939608seh ich genauso. wenn einem die bilder nicht gefallen, muss er sie sich ja auch nicht anschauen. und wenn jemand 20 bilder von seinem haustier uploaden will, dann soll er’s halt machen! find ich zwar auch nicht unbedingt so toll, aber wem’s gefällt!
21. Januar 2003 um 13:51 Uhr #2957979hab ja auch nicht gesagt dass solche pics alle gelöscht werden sollen, nur dass sie langsam überhand nehmen. und den einwand von nilz find ich vollkommen ok.
21. Januar 2003 um 14:09 Uhr #3156404das hat nichts mit toleranz zu tun,sondern mit recht und mit sowas kann man deftig einen auf die mütze kriegen, wenn sich da mal wer meldet -vor allem wc kriegt was drauf,da sie diese illegalen dinge bewusst zugelassen haben.
es ist doch wirklich nicht so schwer ein bildbearbeitungsprogramm aufzumachen und an den rand des pics kurz den namen des künstlers oder eben die URL der page,wo ihrs gefunden habt, zu schreiben…Anonym
Gast@21. Januar 2003 um 14:12 Uhr #3180204ich finds sowieso @!#$, dass user sich untereinander „beklauen“…ich find da könnte man mal ne kleine sperre reinbauen @GOTT. dann kann zwar keiner mehr bildchen ins gb verlinken, aber daran wird niemand sterben.
ich lad ja auch gern bilder in meine galerie und schau mir gern andere an, aber wenn man sachen selber macht ist es echt mies wenn diese dann einfach geklaut werden…irgendwie.. find ich… so.
21. Januar 2003 um 14:19 Uhr #3121817Naja, aber auf der anderen Seite stellst Du Deine Bilder ins Internet, und da hat nun mal weltweit jeder Zugriff drauf. Ist halt jetzt die Frage, was Dir wichtiger ist: Deine Bilder in einer weltweiten Plattform zu präsentieren oder dass niemand Dein geistiges Eigentum für sich selbst benutzt und sich quasi mit Deinen Lorbeeren kränzt…?
21. Januar 2003 um 14:20 Uhr #2982842Hallo,
wir lassen es nicht zu das Copyright-Verletzungen begangen werden. Wir haben IMMER und an JEDER Stelle darauf hingewiesen und auch auf einer eigenen FAQ Seite erklärt das das Copyright UNBEDINGT zu beachten ist.
Es ist unmöglich für uns zu prüfen ob eine Zeichnung oder ein Foto von Dir selbst ist oder nicht. Wir haben es zu BEDINGUNG gemacht, dass der User, der ein Bild einstellt vorher PR??FT ob es frei von Rechten Dritter ist bzw. für den Verwendungszweck frei ist. Denn nur der User, der es einstellt hat auch die Quelle zur Hand! Wir prüfen bei der Freigabe nur ob das Motiv dem entspricht was Wildcat auf seiner Seite abbilden würde – nicht das Copyright – das könnten wir auch gar nicht. Die Konsequenz wäre es Bilder komplett aus der Community zu verbannen denn eine Copyright-Prüfung mit der Freigabe zu verbinden wäre finanziell und auch zeitlich gar nicht zu schaffen (wenns überhaupt möglich wäre!)Wenn ich jetzt Deinem Posting hier entnehmen darf das Du die Nutzungsbedingungen nicht gelesen hast und deswegen auch nicht befolgst muss ich Deinen Account leider löschen … denn das LESEN und BEFOLGEN der Nutzungsbedingungen ist VORAUSSETZUNG für die Teilname!
cu
Stephan
21. Januar 2003 um 14:28 Uhr #3175760wessen account willst/musst du löschen?
21. Januar 2003 um 14:30 Uhr #3062572Eben genau das kotzt mich auch an, ich bin zwar kein Künstler und auch kein Held in der Bildbearbeitung, mir gefallen die Motive die ich ab und an mal aus langeweile mache, mittlerweile mach ich das so, das ich meine Bilder die ich gemacht habe mit nem schriftzug kennzeichne bevor ich sie in meine GAL. uppe, da wie gesagt schon des öfteren früher Bilder aus meiner GAL für irgendwelche GB Schmierein benutzt werden!
@Copyright Verletzung
Ist es denn eigentlich eine Copyright Verletzung wenn ich BIld z.b. von Royo (der ist hier wohl am häufigsten vertreten) in meine GAL uppe? Ich mein ich hab ja kein finanziellen Nutzen davon und schade doch somit dem Künstler nicht, weder finanziell noch vom Ruf her. Is ja eher eine Homage (oh graus welche wort) an den Gestalter / Künsterl, etc….
Copyright verletzt man doch eigentlich nur wenn ich mir z.b. aus dem netz ein Bilder klaue, die in ein Buch, Kalender, o.ä. packe und das verkaufe, oder irre ich mich da jetzt????
Voice
21. Januar 2003 um 14:37 Uhr #3185261Also so langsam brauch ich Spalt-N intravenös … es ist schon mühsam!!!
Ich will versuchen nichts kaputt zu schmeissen und nicht zu schreien 😉 … *räusper* … aber ich muss mal eben in die Runde fragen:
Wollt oder könnt Ihr nicht lesen?
Unter dem Menuepunkt COMMUNITY gibts einen Link der heisst VERHALTENSREGELN … das ist GENAU der Text, den man VOR der Anmeldung zu lesen bekommt – und den man als Voraussetzung für die Anmeldung bestätigt gelesen und verstanden zu haben.
Bitte, bitte, bitte richtet Eure Aufmerksamkeit doch mal auf Punkt 4.2a und das Ende von Punkt 4.
Es ist also ganz klar das derjenige der Inhalte einbringt VORHER die Inhalte auf evtl. Copyrightverletzungen prüfen muss UND es ist ganz klar das derjenige, der Inhalte einbringt der uneingeschränkten Nutzung der Inhalte auf http://www.wildcat.de im Rahmen der Community zustimmt. Genau dieser Rahmen der Community umfasst auch (leider) das andere Eure Bilder wieder querverweisen können z.B. in einem Wildcat GB … was nicht OK ist, ist wenn ein anderer das Bild herunterläd und es in seine eigene Galerie wieder hochläd … damit verletzt er dann das Copyright vom Eigentümer.
Ich glaub der Thread hier zeigt, dass man das etwas anspruchsloser und direkter Formulieren muss … ich werd den ganzen Krams mal umschreiben und dem Rechtsanwalt zukommen lassen … muss ja eh ergänzt und übersetzt werden um http://www.piercing.com … passt also im Moment ganz gut!
Desweiteren werd ich einen Copyrighthinweis auf die Upload-Seite packen … kann ja auch nicht schaden …Im übrigen bin ich kein Gott und wenn Du mich weiter so nennst werd ich ne Kirche gründen und Kirchensteuer von allen erheben die mich so nennen wollen :-))) … wir sind ja in Deutschland … da gibts kein Vergnügen ohne Steuer!
tüss
21. Januar 2003 um 14:39 Uhr #3100399Das man Zugriff auf etwas hat heisst nicht das man für sich nutzen darf … die Wiese vor meinem Haus hat auch keinen Zaun … hat also jeder „Zugriff“ drauf … wenn da aber einer seinen Hund scheissen lässt oder Campingurlaub macht wüsste ich für nichts zu garantieren … je nach Tagesform 😉
21. Januar 2003 um 14:44 Uhr #3220532Ein copyright (Kopier-Recht) verletzt Du dann wenn Du z.B. das Bild eines Künstlers für etwas anderes verwendest als für den Zweck, für den es Dir bereit gestellt wurde.
Es gibt ne Menge Webseiten, die geschützte Bilder haben, die private Weiterverwendung auf Homepages o.ä. aber gestatten … so z.B. auch wildcat.de die Desktop Hintergründe und so darfst Du privat verwenden … dürftest Du also auch in der Community von (wasweissich) Schnitzel-City Fleischfans e.V. hochladen. Sofern Du damit das Bild nicht für eine Kommerzielle Nutzung (z.B. de Druck „best of Schnitzelbilder“ Kalender für 9,90 EUR) freigibst und Schnitzel-City gegenüber erklärst, dass Du Eigentümer der Copyright-Rechte bist.21. Januar 2003 um 14:44 Uhr #3218444Was ist Copyright?
………………………Zitat-Start
Was ist ein Urheberrecht oder ein ???Copyright??? ?
Urheberrecht oder Copyright bedeutet das ausschliessliche Recht, ein literarisches, musisches, künstlerisches uvam Original ???kopieren??? (=copyright) zu dürfen. Voraussetzung ist i.d.R. eine persönliche geistige Schöpfung. Geschützt werden Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dies umfasst Ton- und Bildaufnahmen, Darbietungen eines Künstlers und bspw. Software. Hinsichtlich letzterem existieren allerdings Sonderregelungen innerhalb des Urhebergesetzes. Der Inhalt einer Domain kann ebenfalls Urheberrechtsschutz haben, wobei dieser nicht auf die html-???Software??? zurückzuführen ist, sondern auf die äussere Darstellung einer Seite.???Copyright??? als Charakterisierung ist allerdings unvollständig: Der Schutz umfasst keineswegs nur die Frage der Rechtmässigkeit einer Kopie, geschützt wird auch die öffentliche Wiedergabe, Verbreitung, übersetzung, ??nderung, Aufnahme uvam – und zwar sowohl hinsichtlich des Gesamtwerkes als auch wesentlicher Teile. Des weiteren stammt ???Copyright??? aus dem anglo-amerikanischen Raum. Das dortige ???Copyright??? ist nicht in allen Einzelheiten mit dem deutschen Urheberrecht vergleichbar (insbesondere ist das sog. – in Deutschland existierende – Urheberpersönlichkeitsrecht nicht übertragbar, Arbeitnehmer werden anders beurteilt ua.).
Was kann durch ein Urheberrecht geschützt sein ?
Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen auf zahlreichen Gebieten, wie literarische, dramaturgische, musikalische, künstlerische, architektonische, filmische u.v.a. Werkformen. Umfasst sind insbesondere auch Darstellungen wissenschaftlicher Art, also Skizzen, Pläne, Karten, Zeichnungen. Eine persönliche geistige Schöpfung erfordert eine sog. Schöpfungshöhe (wohingegen im angloamerikanischen Raum – lediglich – ???skill and labour??? erwartet wird). Diese Frage des Vorliegens einer Schöpfungshöhe kann nicht schematisch bestimmt werden, sondern wird in Grenzfällen auch von den Gerichten häufig unterschiedlich beurteilt.Dem Urheberrecht zugänglich ist auch Software. So genannte Leistungsschutzrechte (nicht wettbewerbsrechtliche) sind ebenfalls im Urhebergesetz geregelt und umfassen z.B. Datenbanken.
Welche Gegenstände können nicht geschützt werden ?
Ideen als solche sind nicht – auch nicht urheberrechtlich – geschützt. Insoweit verbleibt der Grundsatz ???die Gedanken sind frei??? in jeder Hinsicht. Erst eine konkrete Ausdrucksform der Idee kann Urheberrechtsschutz erlangen: Der Autor eines Buches über die Geschichte Deutschlands mag Urheberrechtsschutz hinsichtlich dieses Buches haben. Er kann deswegen jedoch nicht die ???Idee??? eines Werkes über die Geschichte Deutschlands untersagen. Wer bspw. eine bestimmte Idee eines Internet-Unternehmens im Wege einer persönlichen geistigen Schöpfung realisiert, geniest Urheberrechtsschutz für die so entstandene Homepage – die Idee als solche kann gleichwohl aufgegriffen werden.Der Urheberrechtsschutz umfasst i.d.R. nicht Titel (möglw. markenrechtl. Werktitelschutz), Namen, Slogans (streitig) und ähnlich kurze Bezeichnungen. Erfasst werden (mangels Schöpfungshöhe) ebenfalls nicht Massen-Artikel durchschnittlichen ???Schaffens???.
Wie lange hält ein Urheberrechtschutz an ?
Das Urheberrecht wirkt in der Regel zunächst einmal während der Lebenszeit des Urhebers und darüber hinaus 70 Jahre nach dessen Tod. Bei Miturhebern ist der Längstlebende.entscheidend.Wie entsteht ein Urheberrecht ?
In Deutschland entsteht – wie heute in vielen Staaten – der Urheberrechtsschutz automatisch, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Irgendeine Eintragung oder irgendwelche amtlichen Gebühren fallen nicht an (zu Beweiszwecken ist eine Hinterlegung des Werkes i.d.R. empfehlenswert).Sind Urheberrechte übertragbar ?
Grundsätzlich sind Verwertungsrechte übertragbar. ???Das Urheberrecht??? kann jedoch nicht verkauft werden, da das sog. Urheberpersönlichkeitsrecht stets beim Urheber verbleibt.Das Urhebergesetz geht bei der übertragung von Verwertungsrechten zugunsten des Urhebers davon aus, dass dieser im Zweifel nur das zur Vertragserfüllung notwendige übertragen will (Zweckübertragungstheorie).
Eine zentrale Rolle im Rahmen der Einräumung von Verwertungsrechten bilden sog. Lizenzen. Dahinter verbirgt sich eine Vielfalt rechtlicher, tatsächlicher und finanzieller Regelungen.
Der Urheber ist Eigentümer seiner ???Worte???, nicht ???seiner??? Bücher.
Urheberschaft ist nicht mit Eigentum gleichzusetzen. Der Autor eines Buches hat hieran ein – immaterielles (intellectual) – Recht. Auch unrechtmässige Kopien ???gehören??? nicht dem Urheber – gleichwohl kann er deren Vernichtung erzwingen.Welche Bedeutung hat der Copyrighthinweis ?
Dieser Hinweis empfiehlt sich auf jedem dafür geeigneten urheberrechtlichen Werk, da er zu einer so genannten Beweislastumkehr führt: Nicht der Urheber des so gekennzeichneten Werkes muss beweisen, dass er der Urheber ist, sondern Dritte.……………………….Zitat-Ende
Quellenangabe: http://www.iprecht.de/Home/Gebiete/Patent/Urheber/urheber.html
—————————
So ich geh mal meine Galerie nach COPYRIGHT VERLETZTEN BILDER durch suchen *g*
21. Januar 2003 um 14:45 Uhr #3090149Von Usern die die Nutzungsbedingungen nicht gelesen haben und sich folglich nicht dran halten … also bei der Anmeldung gelogen haben indem Sie per Klick bestätigt haben, die Nutzungsbedingungen gelesen zu haben und befolgen zu wollen!
21. Januar 2003 um 14:45 Uhr #3232691Ja, aber Du weißt, es könnte jederzeit irgendein Köter auf Deinen Rasen kacken. Und um das sicher zu vermeiden müsstest du natürlich dann doch den besagten Zaun hochziehen. Oder Deinen Rasen verkaufen. Ich will damit sagen, es ist natürlich nicht ok, dass entweder jeder alle Bilder für sich nutzt, wie er grad Bock hat oder jeder, der mal muss, mal eben einen Abstecher zu Dir und Deinem schönen Rasen macht, aber es muss jeder jederzeit damit rechnen, dass eben das passiert, wenn er seine Bilder respektive seinen Rasen „einfach so“ präsentiert. Nutzerbedingung hin oder her…
21. Januar 2003 um 14:46 Uhr #3199151Habs kapiert hab mich eben selber mal im Netz schlau gemacht darüber, und okay okay okay DU hast Recht!!!! Naja bevor es da noch ??rger gibt werd ich dann mal in meiner GAL wüten…
So long….
21. Januar 2003 um 14:48 Uhr #3095276„Geklaut“ von
http://www.iprecht.de/Home/Gebiete/Patent/Urheber/urheber.html
21. Januar 2003 um 14:51 Uhr #2908133Eine Zusammenstellung von Interpretationen in einem eigenen Sinn-Kontext (z.B. Gesetzes-Interpretationen) unterliegen ebenfalls geistigem Eigentum … durftest DU das jetzt hier per Copy + Paste einfügen oder nicht?????? 😉 *lach*
Okeeee … Spass beiseite … das ganze Urheberrechts-thema ist schon arg kompliziert und im Zweifelsfalle gilt „LIEBER SEIN LASSEN BEVOR MAN SCHADEN ANRICHTET!“
21. Januar 2003 um 14:54 Uhr #3120302Nix da „hin und her“ der Halter haftet in diesem Fall für seinen Hund und muss den Dreck wegmachen!
Wenn ich den nicht erwische dann geht er halt „straffrei“ aus, das heisst aber nicht, dass er sich nicht strafbar gemacht hat 🙂 … ich kann auch ne Bank ausrauben … so lange es keiner merkt is ok oder wie is jetzt die Konsequenz Deines Gedankens hier?`21. Januar 2003 um 14:56 Uhr #3121134*grunz* ja ja ja Streu noch Salz in meine klaffende Wunde.
Wobei in dem Text ja auch steht das ein Autor nur die Rechte auf seinen texten hat, nicht auf dem Buch, so und wenn diese nette Anwalt wo ich es geklaut habe, die recht auf dem text hat, was man auf seiner HP leider nicht sehen kann, hat er wohl nicht die rechte an er HP, die liegen dann wohl wieder bei dem Webdesigner.Weiterhin steht in dem Text auch das ein Urheberrecht NICHT auf Html Seiten liegt, NUR auf Layouts…hmm hätte ich das nu machen dürfen oder nich??? *grübel*.
ich werds von nun an jedenfalls so machen, das wenn ich mir ein BIld von ner seite nehme, was sowieso recht selten vor kommt, darauf achte ob ich es mir nehmen darf oder nicht, und ich schreib dann aufs Bild wo ich das her habe, was ich ja eigentlich wiederrum nicht machen dürfte, denn ich darf das Bild ja nicht verändern…
‚ächz*21. Januar 2003 um 14:57 Uhr #2901343Hab Deinen Beitrag dann mal mit einer Quellenangabe rechtlich 1A gemacht 😉 … denn öffentliche Publikationen darf man jederzeit Zitieren 🙂
21. Januar 2003 um 14:57 Uhr #2903108… falls das nicht vom Urheber explizit untersagt wurde 🙂
*schweissabwisch*
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