Willkommen auf TattooPiercingNet Foren Tattoo Rechtsgrundlagen für Tätowierer

Rechtsgrundlagen für Tätowierer

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6 Antworten, 4 voices Zuletzt aktualisiert von anni86 vor 18 Jahren, 10 Monaten
  • Anonym
    Gast
    @
    #2805346

    Hallöchen,

    Da auch längeres googlen nicht die gewünschten Ergebnisse lieferte, bitte ich euch jetzt mal um Hilfe.

    Ich bin auf der Suche nach Rechtsgrundlagen an die sich Tätowierer halten müssen. Das einzigste was ich bisher gefunden habe, ist das Infektionsschutzgesetz und die der Infektionshygienevorerdnung aaaaaaber es gibt doch bestimmt auch Rechtsgrundlagen, die sagen ab welchem Alter tätowiert werden darf etc. pp. oder wird das tatsächlich nur über BGB und StGB usw. geregelt?

    Ach ja, die Frage bezieht sich nur auf den deutschen Rechtsraum, denn in ??sterreich gibt es ja z.B. etra Verordnungen dafür.

    Ich hoffe auf fachkundige Hilfe und sag schon mal danke.

    VG
    s Wölvieh

    anni86
    Teilnehmer
    @anni86
    #2969464

    Soweit ich weiß fällt das mit dem Tätowieren/Piercen unter den selben Paragraphen wie zB eine OP beim Arzt/Krankenhaus.
    Es ist ´ne Körperverletzung, in die man vorher einwilligen muss und das geht erst ab 18.

    Einwilligung in Körperverletzung § 228 StGB

    Jesari
    Teilnehmer
    @Jesari
    #3076586

    Stimme Anni zu, so mein ich das auch in Erinnerung zu haben

    Martyn
    Teilnehmer
    @martin-martin-pr.de
    #3128426

    Es fällt zwar in dem Bereich eingewilligte Körperverletzung, aber die ab 18 Grenze ist da auch nicht direkt festgeschrieben.

    anni86
    Teilnehmer
    @anni86
    #3196449

    Bei unter 18-jährigen willigt bei einer OP einer bzw. der Erziehungsberechtigte ein, stimmt schon. Daran gebunden ist es nicht, aber mit der Volljährigkeit kann man solche Entscheidungen alleine treffen.

    wildcat-sts
    Teilnehmer
    @eric1-2-2-2-2-2-2-2-2-2
    #2987143

    Jo, is scho recht, § 228 StGB. Eine festgeschrieben Altergrenze gibt es da tatsächlich nicht – sonst dürfte ja auch kein Kind/ Jugendlicher mehr medz. Eingriffe vornehmen lassen….

    Anonym
    Gast
    @
    #3159026

    Jetzt mal abgesehen von der Altersgrenze, gibt es da ansonsten garkeine Vorgaben? Trennung der Arbeitsbereiche, Ausbildung, Gesundheitszustand etc.???

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