Willkommen auf TattooPiercingNet › Foren › Tattoo › Rechtsgrundlagen für Tätowierer
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Anonym
Gast@10. November 2006 um 17:49 Uhr #2805346Hallöchen,
Da auch längeres googlen nicht die gewünschten Ergebnisse lieferte, bitte ich euch jetzt mal um Hilfe.
Ich bin auf der Suche nach Rechtsgrundlagen an die sich Tätowierer halten müssen. Das einzigste was ich bisher gefunden habe, ist das Infektionsschutzgesetz und die der Infektionshygienevorerdnung aaaaaaber es gibt doch bestimmt auch Rechtsgrundlagen, die sagen ab welchem Alter tätowiert werden darf etc. pp. oder wird das tatsächlich nur über BGB und StGB usw. geregelt?
Ach ja, die Frage bezieht sich nur auf den deutschen Rechtsraum, denn in ??sterreich gibt es ja z.B. etra Verordnungen dafür.
Ich hoffe auf fachkundige Hilfe und sag schon mal danke.
VG
s Wölvieh10. November 2006 um 18:12 Uhr #2969464Soweit ich weiß fällt das mit dem Tätowieren/Piercen unter den selben Paragraphen wie zB eine OP beim Arzt/Krankenhaus.
Es ist ´ne Körperverletzung, in die man vorher einwilligen muss und das geht erst ab 18.Einwilligung in Körperverletzung § 228 StGB
10. November 2006 um 21:06 Uhr #3076586Stimme Anni zu, so mein ich das auch in Erinnerung zu haben
10. November 2006 um 21:07 Uhr #3128426Es fällt zwar in dem Bereich eingewilligte Körperverletzung, aber die ab 18 Grenze ist da auch nicht direkt festgeschrieben.
10. November 2006 um 22:06 Uhr #3196449Bei unter 18-jährigen willigt bei einer OP einer bzw. der Erziehungsberechtigte ein, stimmt schon. Daran gebunden ist es nicht, aber mit der Volljährigkeit kann man solche Entscheidungen alleine treffen.
10. November 2006 um 22:45 Uhr #2987143Jo, is scho recht, § 228 StGB. Eine festgeschrieben Altergrenze gibt es da tatsächlich nicht – sonst dürfte ja auch kein Kind/ Jugendlicher mehr medz. Eingriffe vornehmen lassen….
Anonym
Gast@11. November 2006 um 11:52 Uhr #3159026Jetzt mal abgesehen von der Altersgrenze, gibt es da ansonsten garkeine Vorgaben? Trennung der Arbeitsbereiche, Ausbildung, Gesundheitszustand etc.???
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