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3. September 2007 um 21:45 Uhr #2808657
Hey,
wollt mal fragen, ob schon jemand von euch Erfahrung mit sowas oder ‚??hnlichem‘ gemacht hat.
Habe schon bei der Site Search einen Artikel gefunden, aber da sind mir zu wenig Erfahrungsberichte bei… :).
Liebe Grü??e
3. September 2007 um 22:10 Uhr #2809747Ich hoffe,dass du hier keine Erfahrungsberichte finden wirst,ergo hoffe ich,dass hier keiner so dumm war um auf so eine mega Lüge reinzufallen.
3. September 2007 um 22:29 Uhr #2811430Es gibt keine sogenannten Bio-Tattoos. Es kann gar nicht so genau zwischen 2 Hautschichten gestochen werden wie es bei einem „Temp-Tattoo“ oder wie auch immer angegeben wird.
Diese Tattoos werden also nie, bzw. nur fleckenweise verschwinden. Zudem sind sie so gut wie immer schlecht gestochen.
Tattoos also nur ganz oder gar nicht.3. September 2007 um 22:35 Uhr #2813016Es funktioniert nicht…sieht nach ein paar Jahren aus wie ein Tintenklecks.
4. September 2007 um 2:53 Uhr #2814470meine freundin hat ihres seit mittlerweile 10 jahren…
reicht dir das als aussage?4. September 2007 um 8:20 Uhr #2815837…und – wie siehts mittlerweile aus?
4. September 2007 um 9:37 Uhr #2817124Eine Freundin von uns hat ihr „Temp-Tattoo“ seit 11 Jahren und es sieht (abgesehen von der schlechten handwerklichen Qualität) von weitem aus wie ein Dreckfleck, sollte mal eine Blume sein. Es gibt keine Temp-Tattoos !!!
4. September 2007 um 9:43 Uhr #2818347Eine Bekannte von mir hat ein Tribal oder sowas auf dem Oberarm. Nach 8 Jahren ist es teilweise ganz verblasst, dann stellenweise nur leicht grau und an anderen schwarz. Einfach nur Geldmache bei denjenigen, die kein Tattoo für immer wollen und darauf reinfallen.
4. September 2007 um 13:01 Uhr #2819490mir is das klar…aber das logo beim gottschlk würd ic hauch gern nochmal sehen 😀
Anonym
Gast@4. September 2007 um 13:27 Uhr #2820575ich dachte eigentlich das die aufklärung inzwischen soweit is , dass niemand mehr nachfragt haha.
wie rawr schon geschrieben hat.einfach nur bullshit GANZ oder gar nicht.
4. September 2007 um 22:47 Uhr #2822714naja, gut gestochen war es von vornherein nicht, aber es ist noch zu erkennen, also kein verwaschener fleck (immerhin…)
5. September 2007 um 15:52 Uhr #2823874manche Märchen sterben halt nie aus *gähn*
7. September 2007 um 16:21 Uhr #2825092Entweder Abziehbildchen oder Für Immer… you´ve got the choice…
9. September 2007 um 2:41 Uhr #2826325Bio-Tattoos – Temptoos
Sind Bio-Tattoos wirklich eine zeitlich begrenzte Alternative zum ewigen Hautschmuck oder lediglich Augenwischerei? In einem Fall entschied das Amtsgericht Trier aufgrund eines medizinischen Gutachtens: Ein sogenanntes Time-Tattoo stellte sich als dauerhafte Tätowierung heraus – die ausführende Kosmetikerin wurde zu DM 5.000,- Schmerzensgeld verurteilt Tattoos sind hip, modisch und kaum ein Promi kommt heute noch »ohne« aus.
Diese positive Entwicklung trägt dazu bei, da?? durch ständige Präsenz in den Medien das Tattoo von seinem einstigen Schmuddel-Image befreit wird, da?? Freunde der Tätowierkunst nicht mehr per se als Kriminelle oder als leichte Mädchen eingestuft werden. Kurz: Dadurch, da?? Tattoos wie modische Accessoires behandelt werden, findet die Tätowiererei bis zu einem gewissen Grad gesellschaftliche Anerkennung. Soweit zur positiven Auswirkung dieses Trends.
Damit verbundene Probleme aber ergeben sich allein schon aus der Widersprüchlichkeit der Worte »Tattoo« und »Mode«: Tattoos halten ein Leben lang – Moden ändern sich ständig.Wie kann man aber nun dem Tattoo-Trend folgen, der ja nun mal durch Celebrities, Film und Fernsehen vorgelebt wird, ohne möglicherweise in einigen Jahren »mega-out« zu sein? Vor sieben Jahren stellte Thomas Gottschalk in seiner Samstagabend-Show »Wetten Dass« die vermeintliche Lösung des Problems vor: »Tätowierungen«, die nach einiger Zeit wieder verschwinden sollen (das TM berichtete, Heft 4/94). Unter verschiedensten Namen wie »Temporary Tattoos«, »Temptoos«, »Time-Tattoos« oder »Bio-Tattoos« werden seither vornehmlich in Kosmetikstudios die vermeintlichen »Verschwinde-Tattoos« an den Mann bzw. hauptsächlich an die Frau gebracht. Die Kunden wähnen sich auf der sicheren Seite, wird ihnen doch von Kosmetikerinnen stets versichert, das Bild auf der Haut würde innerhalb einiger Jahre – auf präzise Zeitangaben lä??t sich wohlweislich niemand ein – nicht mehr zu sehen sein. Wie verlä??lich diese Voraussagen sind, interessiert die meisten zunächst nicht besonders – die Vorstellung, sich ohne lebenslange Verpflichtung dem Tattoo-Trend anschließen zu können, scheint vielen so verlockend, da?? logisches Denken zunächst mal auf der Strecke bleibt.
Seit dem Bekanntwerden dieser vermeintlich zeitlich beschränkten Variante der Hautverzierung meldete das TätowierMagazin unablässig Bedenken an, nicht zuletzt ein langsames Ausschleusen der Pigmente
aus der Haut kann (?) definitiv
ausgeschlossen werden«
(Aus dem dermatologischen Gutachten der Uniklinik
Mainz)gestützt durch Einschätzungen von Hautärzten (z.B. TM 6/97: »Biotattoos – der Traum vom vergänglichen Körperschmuck«). Von dieser kritischen Haltung sind wir bis heute nicht abgewichen, insbesondere weil uns trotz intensiver Beschäftigung mit diesem Thema in all den Jahren auch nicht ein einziger Fall bekannt wurde, in dem sich ein solches »Verschwinde-Tattoo« tatsächlich von selbst und ohne Rückstände wieder aufgelöst hätte.
Oft erwogen frustrierte Kunden, die verantwortlichen Kosmetikstudios aufgrund der unrichtigen Voraussagen bezüglich der Haltbarkeit der Hautbilder zu verklagen, doch viele lie??en sich von den im Vorfeld unterzeichneten umfangreichen »Einverständniserklärungen«, die vor Ausführung der Biotattoos zu unterzeichnen waren, von einer Klage abschrecken, in der Annahme, mit diesem Schriftstück mögliche Regre??ansprüche aufgegeben zu haben.
Da?? dem nicht so ist, entschied das Amtsgericht Trier am 13. Oktober des Jahres ´99 (Aktenzeichen 7 C 223/99).»Unserer Auffassung nach mu?? (?) davon
ausgegangen werden, da?? die Tätowierung
auf Dauer bestehen bleibt und nicht, wie im Prospekt angekündigt, in den nächsten Jahren verschwinden wird.«
(Aus dem dermatologischen Gutachten der Uniklinik Mainz) es, nachdem Kerstin Bartzen sich in einem Kosmetikstudio im Frühjahr ?99 ein sogenanntes Time-Tattoo im Motiv einer stilisierten Sonne oberhalb der linken Brust hatte anbringen lassen. Die Ausführende hatte Frau
Bartzen gegenüber versichert, das Time-Tattoo würde ohne weiteres Zutun innerhalb von drei bis fünf Jahren wieder verschwunden sein und die Behandlung ginge zudem ohne jegliche Narbenbildung vonstatten. Da?? insbesondere der letzte Punkt nicht der Wahrheit entsprach, war aufgrund der tatsächlich nach der Behandlung einsetzenden Narbenbildung schon bald offensichtlich, und auch in Hinsicht auf die begrenzte Haltbarkeit des Bildes stellten sich bei Frau Bartzen bald Zweifel ein, die sich nach eigener Recherche und Nachfragen bei Tattoo-Studios verstärkten. Infolge des schließlich von ihr angestrengten Rechtsstreits wurde Kerstin Bartzen in der Hautklinik des Uniklinikums Mainz vorstellig, dessen Dermatologen Dr. med. T. Proebstle, Priv. Doz. Dr. med. D. Becker sowie Direktor der Hautklinik Dr. med. J. Knop vom Amtsgericht Trier als Gutachter bestellt worden waren. Bei zwei zeitlich auseinanderliegenden Untersuchungen am 17.01.00 und 23.08.00 kamen die Hautärzte zu eindeutigen Ergebnissen: »Zum Hautbild der Klägerin sei festzustellen«, so die Mediziner, »da?? es sich bei der Arbeit der Beklagten um eine Tattoowierung handelt«. Begründet wird diese Einschätzung damit, da?? Farbpigmente die, wie von der Beklagten versprochen, lediglich in die obere Hautschicht
eingebracht seien, innerhalb von vier Wochen durch den
Proze?? der Hauterneuerung völlig verschwinden würden.
Im zu beurteilenden Fall aber »Allerdings ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt bei der Klägerin keinerlei Hinweise darauf, da?? ein derartiger Proze?? des Ausbleichens bereits eingesetzt hätte«
(Aus dem dermatologischen Gutachten der Uniklinik Mainz)»befinden sich die Pigmente, die für das derzeitige Motivresultat bei der Klägerin verantwortlich sind, in der tieferen, mittleren Hautschicht (der Lederhaut auch Cutis oder Dermis; Anm. d. Red.)«, so die Hautexperten. Dementsprechend erklärten die Dermatologen: »Ein langsames Ausschleusen der Pigmente aus der Haut kann definitiv ausgeschlossen werden« und weiter: »Unserer Auffassung nach mu?? davon ausgegangen werden, da?? die Tattoowierung auf Dauer bestehen bleibt und nicht, wie im Prospekt angekündigt, in den nächsten Jahren verschwinden wird.« Weiterhin war von den Medizinern die deutliche Narbenbildung im behandelten Areal zu beurteilen. Die Hautärzte klärten mittels eines Allergietests ab, ob sich die Narbenbildung auf eine eventuelle Kontaktallergie auf die benutzten Farben zurückführen lä??t, was sich jedoch nicht bestätigte. Somit bleibt als Ursache für die »erhabene, tastbare Narbenbildung« lediglich die mechanische Verletzung der Haut durch die Tätowiermaschine – auch dies ein Indiz auf eine grö??ere Stichtiefe, denn man mu?? schon ordentlich reinhalten, bevor selbst beim normalen Tätowieren derartige Narben verursacht werden.
Aufgrund der Einschätzung der Dermatologen gelangte der Trierer Richter Wingenfeld zu dem Urteil, da?? die Behandlung der Klägerin Kerstin Bartzen durch die Beklagte eine Gesundheitsbeschädigung darstelle, die von der Einverständniserklärung der Klägerin nicht gedeckt sei. Auch im Hinblick auf die »optisch sensible Stelle« oberhalb der Brust – an der sich Frau Bartzen wohl nie eine Tätowierung hätte anbringen lassen, hätte sie gewu??t, da?? diese dauerhaft ist – hielt der Richter eine Schmerzensgeldzahlung der Beklagten an Frau Bartzen in Höhe von DM 5.000,- für angemessen. Das Schmerzensgeld wurde von der Beklagten inzwischen bezahlt, das Urteil wurde damit also angenommen und ist somit rechtskräftig. Einerseits für Kerstin Bartzen sicher eine sehr positiv zu wertende Entscheidung, die sich jedoch in Hinblick auf die ihr durch die »Time-Tätowierei« entstandenen Kosten wieder relativiert. Stolze 510,- Mark zahlte sie allein für das stümperhaft ausgeführte Bild, außerdem steht nun eine teure Entfernungsbehandlung mittels Laser an, deren Erfolg jedoch nicht garantiert werden kann.
Obgleich das Schmerzensgeld in diesem Fall wohl gerade mal ausreichen wird, die entstandenen Kosten der Geschädigten zu decken, ist doch das Urteil des Trierer Richters von Großer Wichtigkeit, da es zeigt, da?? auch durch das Unterschreiben umfangreicher Einverständniserklärungen nicht auf Schadensersatzansprüche verzichtet werden mu??, wenn sich Aussagen von »Time-, Bio- oder Temptoowierern« hinsichtlich der zeitlichen Haltbarkeit als unwahr erweisen. Da das Ausschleusen der Pigmente aus der Haut nach einem Zeitraum von vier Wochen, der Zeitdauer, in der sich die Oberhaut erneuert, von Dermatologen definitiv ausgeschlossen wird, könnten sich »Verschwinde-Tätowierer« also nur noch darauf berufen, da?? die in der Dermis, der Lederhaut, eingelagerten Farbstoffe sich nach und nach auflösen oder ausbleichen. Doch auch unabhängig von der überlegung, ob man möglicherweise jahrelang mit einem halbverbla??ten Bild herumlaufen möchte, meldeten die Mainzer Uni-Dermatologen dieser theoretischen Möglichkeit gegenüber Große Zweifel an; im vorliegenden Fall »ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt bei der Klägerin keinerlei Hinweise darauf, da?? ein derartiger Proze?? des Ausbleichens bereits eingesetzt hätte, denn das Erscheinungsbild der Tattoowierung hat sich zwischen den beiden Untersuchungen nicht verändert.« Studien zu diesem Punkt, die wissenschaftlichen Kriterien standhielten, so die Hautärzte, lägen bislang nicht vor.Der Aufbau der menschlichen Haut:
Die Haut besteht aus drei Schichten, namentlich von au??en nach innen aus der Oberhaut oder Epidermis, der mittleren Lederhaut, auch Cutis oder Dermis genannt und der Unterhaut (Subkutis).
Die Oberhaut ist, abhängig von der jeweiligen Körperstelle, zwischen 0.04 und 1,5 Millimeter dick. Im unteren Bereich der Oberhaut bilden sich durch Zellteilung ständig neue Zellen, die durch den Regenerationsproze?? nach au??en gedrängt werden. Im Verlaufe dieses Prozesses verhornen die Zellen und bildenschließlich die äußerste
Hornschicht, bevor sie von nachfolgenden Zellen wiederum verdrängt werden und abschuppen. Der komplette Erneuerungszyklus der Oberhaut dauert
nicht länger als 30 Tage.
Unter der Oberhaut/Epidermis liegt die mittlere Hautschicht, Lederhaut, Dermis oder auch Cutis
genannt. In der Lederhaut befinden sich u.a. die Papillarkörper, in denen Farbpigmente dauerhaft
eingekapselt werden. Die Lederhaut erneuert sich nicht ständig wie die Oberhaut, so da?? Farbpigmente, die in dieser Hautschicht lagern, nicht abgesto??en werden können.
Die unterste Hautschicht, Unterhaut oder Subkutis, ist für das Tätowieren nur insofern von Bedeutung, als vermieden werden sollte, hineinzustechen. Durch zu tiefes Stechen können kleine Gefä??e verletzt werden, was zu den blau-grünen Schatten oder »Verläufen« neben tätowierten Linien führt, die für Amateurtätowierungen typisch sind.Quelle:
TätowierMagazin 4/01 Seite 6616. September 2007 um 22:07 Uhr #2827617Die einzige Möglichkeit an ein Tattoo nur kurzfristig gebunden zu sein, die ich kenne, ist das brushen von tattoos.
Hab mir vor ein paar Jahren ne Eidechse auf die Hand brushen lassen.
Hielt 1-2 Wochen und mit viel Schrubben kriegstes auch noch früher ab.
Sah ganz sü?? aus und mit weniger als 10??? ist es auch noch verdammt günstig gewesen.
Allerdings war es ja auch ein relativ schlichtes Motiv, was aufwendigeres wirste wohl nicht so einfach bekommen. ^^26. Oktober 2007 um 17:26 Uhr #2828945Hallöchen!
Ich war mit sü??e 18 so blöd an das „temp tat“ zu glauben!
Forget it!!!!
Es war nicht nur schlecht gestochen, es ist auch nur an einigen Stellen etwas verblasst, was das ganze dann natürlich fleckig hat aussehen lassen. Ich hab es dann einige Zeit später covern lassen!!!
Aber leider glaubt die „künstlerin“ von damals immernoch an ihre gute Arbeit und bietet es weiterhin an! :-(((LG
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