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29. Mai 2003 um 9:58 Uhr #3116413
Ne,is net falsch!
Kann dir jeder Rechtsanwalt bestätigen! Wenn man in der Klinik arbeitet wird man in sowas auch geschult! So richtig scheinst du dich nicht informiert zu haben!29. Mai 2003 um 10:23 Uhr #3227371§146c ABGB idgF reglet das schon!
Minderjährige dürfen nur im Notfall und/oder wenn das Leben in ernster Gefahr steht,selbstständig einen Behandlungsvertrag aschliessen,sorry.
Ist nach einem Gerichtsurteil in Kraft getreten,wos eben darum ging.29. Mai 2003 um 14:36 Uhr #3004540Dann sollten wir die zuständige Staatsanwältin im Amtsgericht Freiburg aber schnell aufklären…..die wird Augen machen…..
30. Mai 2003 um 12:20 Uhr #3055523öhm ja also bei lebensbedrohlichen situationen (vorausgesetzt der patient ist nicht ansprechbar) wird das einverständniss des patienten vorausgesetzt sprich geschäftsführung ohne vertrag so ist es zumindest im rettungsdienst
30. Mai 2003 um 13:33 Uhr #2909336Ich zitiere jetzt nur!
§ 146c Abs 3 ABGB idgF
(3) Die Einwilligung des einsichts- und
urteilsfähigen Kindes sowie die Zustimmung
der Person, die mit Pflege und Erziehung
betraut ist, sind nicht erforderlich, wenn die
Behandlung so dringend notwendig ist, dass
der mit der Einholung der Einwilligung oder der
Zustimmung verbundene Aufschub das Leben
des Kindes gefährden würde oder mit der
Gefahr einer schweren Schädigung der
Gesundheit verbunden wäre.Zitat ende
Und wenn es auch manchen so erscheint,ein Piercing ist NICHT lebensnotwendig!
31. Mai 2003 um 10:52 Uhr #3151133Mächtig ruhig hier geworden! Keine Hobbyrechtsanwälte mehr am Start?
4. Juni 2003 um 20:59 Uhr #3185285Aufgegeben oder eingesehen?
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