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Anonym
Gast@6. August 2008 um 17:11 Uhr #3012566PS: ähnlicher Fall ja von Sterndal22.
Tattoostudio und Tätowierer zerstreiten sich, letzterer kündigt und haut ab, dem Studio ist es egal dass bereits bezahlt wurde, putzt seine internen Probleme am Kunden ab. Damals gabs keien Rechnugn daher keien Handhabe.Ich will die Namen veroeffentlicht sehen, ich will so ein Studio niemals, nicht einmal irrtuemlich, betreten!!!!!
9. August 2008 um 14:19 Uhr #3243549Hast du auch bedacht dass es mit dem „auf den pranger stellen“ auch unrecht zugehen kann? Es gibt ja zahlreiche beispiele vom rufmord dieser manier wo es nur darum ging die unliebsame konkurenz auszuschalten und ähnliche unterirdische dinge. Bei solchen kampagnen ist nie gewährleistet dass es mit rechten dingen zugeht weil es nur die „eine“ stimme ist, der man gehör schenkt, aber die gegenseite hat absolut keine möglichkeit sich zu verteidigen, zudem kommt dann oftmals der sehr beliebte spruch – betroffene hunde bellen – und anderer unsinn. Bei so etwas geht es wirklich um die existenz und sollte nicht leichtfertig die hexenjagd ausgerufen werden.
9. August 2008 um 16:51 Uhr #3228801Ruf doch einfach mal einen Anwalt an und hole Dir fachlichen Rat 🙂 Viele Glück!
13. August 2008 um 18:15 Uhr #3206797rechtlich dürfte der vertrag wohl als werkvertrag einzustufen sein, dass bedeutet, dass der tätöwierer einen gewissen erfolg schuldet – nämlich die erstellung des tattoos. im gegenzug mu??t du den vereinbarten werklohn zahlen.
vor fertigstellung des werkes hast du die möglichkeit den Vertrag jederzeit zu kündigen. das ergibt sich aus § 649 BGB. in diesem fall muss man zwar die vereinbarte vergütung zahlen, ABER der tätowierer muss das zurückzahlen, was er „infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlä??t“. klingt kompliziert, ist aber ganz einfach. es ist so, dass der tätowierer die zeit, in der er an sich an dir arbeiten würde, ja mit anderen kunden arbeiten kann. diese Zeit und die in dieser zeit zu erzielende vergütung muss er sich – vereinfacht gesagt – anrechnen lassen.
ferner wäre in deinem fall aber zu überlegen, ob der tätowierer überhaupt fachlich in der lage ist, das werk überhaupt zu erstellen bzw. zu vollenden und bislang nach den anerkannten regeln der kunst gearbeitet hat. Sollte das nicht der fall sein, besteht dann ja noch die möglichkeit, die arbeiten dort abzubrechen und von einem anderen fortführen zu lassen. die dann anfallenden kosten können im wege des schadensersatzes geltend gemacht werden.
weiteres vorgehen:
ich würde dem tätowierer, soweit noch die möglichkeit besteht, dasss das tattoo erstellt werden kann, eine frist setzen, bis wann er das tattoo fertigzustellen hat. verstreicht die frist würde ich den vertrag kündigen und die summe „x“ fordern. (dies alles schriftlich mit zugangsnachweis) dann das tattoo von einem anderen tatowierer fertigstellen lassen. kostet das mehr als die o.g. summe „x“, wäre das dann als schadensersatz geltend zu machen.der erste tatöwierer mü??te auch die kosten eines anwaltes – wenn dieser denn beauftragt werden würde – tragen.
ich hoffe, dass das einigerma??en verständlich erklärt war .. und .. viel glück
Anonym
Gast@14. August 2008 um 0:27 Uhr #2921581…oder drucke dir doch einfach mal sämtliche hier geschriebenen Artikel,vor allem den von „littlenick“ aus. Gehe damit zum Tätowierer und konfrontiere ihn damit. Wäre interessant was dabei raus kommt! – Lass es uns bitte wissen.
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