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25. Januar 2007 um 10:06 Uhr #2807600
Hier ne kurze Einleitung zu meiner Frage: Also, mein A-Vertrag läuft am 1.4. aus. Dann hab ich 12 Monate gearbeitet u krieg ALG I (wenn bis dahin k neue Arbeit). Ich bin in einer Zeitarbeitsfirma angestellt (über Vermittlungsgutschein u Ma??nahme vom Arschamt) Elf Monate bezahlt das Amt meinen Lohn, den 12 muss die Firma bezahlen. Bedingung für meine Einstellung seitens des A-Amts war das meine Firma mich a) etweder übernimmt oder b) vermittelt. Heut hab ich nen Vorstellungsgespräch in einem Großen Call-Center (Versandhandel Inbound). Das Problem ist, wenn die mir jetz in dem Großen C-C nen Job, sagen wir zum 1.3. anbieten, wie würde sich das mit meinem aktuellen Arbeitsvertrag verhalten? Ich möchte schon ganz gerne meine 12 Monate voll machen wg dem ALG I Anspruch. Nur um das jetz noch richtig zu stellen, ich bin kein Schmarotzer aber wenn das C-C mich nach 2 wochen rausschmei??t hab ich keine 12 Mons gearbeitet und rutsche damit sofort wieder in Hartz IV. Und viell weiß ja der eine oder andere das Hartz IV und die Tatsache zum nichtstun verdammt zu sein kein Zuckerschlecken ist.
25. Januar 2007 um 13:52 Uhr #3153806wenn du einen befristeten vertrag bis zum 1.4.07 bei der zeitarbeitsfirma hast… dann muss der auch gegenseitig erfüllt werden… d.h. auch du bist eigentlich dazu verpflichtet bis zu dem zeitpunkt dort angestellt zu bleiben, es sei denn, ihr löst den vertrag in gegenseitigem einvernehmen…
wenn du nun ein jobangebot zum 1.3.07 hast, und dir das nicht geheuer iss… bzw. du dir nich sicher sein kannst, ob du nicht schon nach 2 wochen aufhörst,… iss das ja eigentlich nur eine frage des eigenen verstandes 😉
was ich damit sagen mag:
1) man kann das dem zukünfitgen AG schon vermitteln, dass man erst zu einem bestimmten zeitpunkt anfangen kann… in deinem fall eben erst am 1.4.07
2) wenn du dich vor erfüllung der ein-jahres-vertrages einvernehmlich aus dem arbeitsverhältnis entlassen lässt… biste selbst dran schuld (ums mal krass auszudrücken), wenn du dadurch deinen anspruch auf alg 1 verlierst 😉25. Januar 2007 um 14:13 Uhr #3023086Vor allem wenn Du selbst ursächlich am beenden eines Arbeitsvertrages beteiligt bist (selber kündigen, Auflösungsvertrag, Kündigung wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung oder störung des Betriebsklimas), dann tritt eine dreimonatige Sperrfrist ein.
25. Januar 2007 um 14:32 Uhr #2967803ja, aber wenn sie erst garnicht berechtigt ist, alg1 zu bekommen, kann man ihr auch nix sperren. hartz kann man ja nich sperren…
ich würd das mal beim arbeitsamt erfragen, die sollten das am besten wissen.25. Januar 2007 um 21:01 Uhr #3178254auch bei hartz iv gibts sperren wegen sinnloser kündigung…
ich würde auch sagen, lieber bis 1.4. arbeiten und dafür alg sicher haben…
bei nem halbwegs gescheiten gehalt ist das ne ganze ecke mehr als hartz iv25. Januar 2007 um 21:40 Uhr #3002609echt, bei hartz gibts sperren?! also ich weiß nur, wenn du verschuldet arbeitslos wirst und ne sperre erhältst, kannst du für die gesperrte zeit harzt beantragen.
die können dich ja nicht ohne jegliche grundversorgung lassen…25. Januar 2007 um 22:01 Uhr #2950634im CC werden sie dich kaum nach 2 wochen kündigen, denn solange dauert in der regel schon die schulung dann werden sie auch daran interessiert sein dich erstmal zu halten.
26. Januar 2007 um 9:00 Uhr #3056276Jepp, bei Hartz IV gibts sperren! Und ja, die können dich ohne Grundversorgung lassen. Dann bezahlen die dir nur Miete u Nebenkosten und du krigst Lebensmittelmarken im Wert von 25 ??? die Woche von denen du dir dann Essen ausm Laden holen kannst… Dann musste aber (zumindest in den Augen des A-Amts, schon scheiße gebaut haben) Das ist zumindest die Regelung die die unter 25jährigen betrifft, also auch mich. Wobei die beim A-Amt eh immer so tun als müssten sie deinen „Lebensunterhalt“ ausm eigenen Portmonnaie bezahlen…
26. Januar 2007 um 12:16 Uhr #3117702shtrigastyx schrieb:
>
[…] Wobei die beim
> A-Amt eh immer so tun als müssten sie deinen „Lebensunterhalt“
> ausm eigenen Portmonnaie bezahlen…woher wirds denn bezahlt, hm?
sorry, aber dieser aussage entnehmte ich nicht will hintergrundwissen :/ -
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