Willkommen auf TattooPiercingNet › Foren › Verschiedenes › Bei Bewerbungsgespräch Vorstrafe angeben?
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19. Juni 2006 um 13:02 Uhr #2798584
Sollte man bei einem Vorstellungsgespräch gefragt/ungefragt seine Vorstrafen angeben? Hab hier jemanden mit nen Vorstellungstermin bei ner Gebäudereinigungsfirma der wg (einmaligem) Taschendiebstahl vorbestraft ist. Ich meine wenn es für den Job nicht relevant ist kann man es verschweigen. Was meint ihr? Ich hätte gerne mal nenTipp dazu da wir öfter mit vorbestraften Leuten zu tun haben (vermittle Arbeits bzw Lehrstellen). Also schie??t mal los!
Anonym
Gast@19. Juni 2006 um 13:25 Uhr #3137086Gibt Unternehmen, die nach einem polizeilichen Führungszeugnis fragen.
Von daher nichts ungewöhnliches.
Fragen kannste vieles, nur ob die Antworten stimmen kannst Du nur anhand des Führungszeugnisses festmachen.19. Juni 2006 um 13:29 Uhr #2989843Also, so wie ich das gelernt hab, besteht eine Pflicht, Tatsachen aufzuklären immer dann, wenn danach gefragt wird. Allerdings muss die Frage zulässig sein, d.h. es muss ein sachlicher Zusammenhang bestehen. Eine unzulässige Frage darf auch falsch oder nicht vollständig beantwortet werden. Des Weiteren besteht die Pflicht zur Aufklärung dann, wenn die Tatsache für den Entschluss von entscheidender Bedeutung ist.
In übertriebener Form würde das hei??en, dass ein wegen Bankraubs vorbestrafter das bei seinem Vorstellungsgespräch in der Bank mitteilen muss, während eine Vorstrafe wegen Alkohol am Steuer weniger relevant wäre.
Wie genau das im Fall der Gebäudereinigungsfirma aussieht, kann ich dir nicht sagen.. ich denke, wenn die zu reinigenden Gebäude Kaufhäuser oder so sind, könnte es durchaus auch von Bedeutung sein.19. Juni 2006 um 13:38 Uhr #2917346Das stimmt, genauso habe ich das auch gelernt.
Sicherlich darf in einem Bewerbungsgespräch alles gefragt werden, und wenn gefragt wird sollte man immer ehrlich antworten. Aber ob diese Fragen zulässig für die Entscheidung sind ist eine andere Sache.
Einerseits kommt es damit auf das Persönlichkeitsprofil an und was die Arbeitgeber sich dann dazu denken. Und solange es nicht relevant ist, dürfen sie ihm das nicht ankreiden.
Sollte es tatsächlich passieren dass er deswegen nicht genommen wird, obwohl seine Vorstrafe nicht im Verhältnis steht zur Anstellung sollte man sich mal informieren ob die Absage dann rechtens ist.
19. Juni 2006 um 13:55 Uhr #2897621soweit ich weiß, darf man sogar auf die frage: „sind Sie schwanger oder haben Sie vor in naher zukunft kinder zu bekommen?“ mit einer lüge antworten…
aber was die „resozialisierung“ (ist bei nem einmaligen taschendiebstahl wohl ein bissl übertriebenes wort) angeht, sollte ein gebäudereiniger auch mit so ner minivorstrafe eingestellt werden können..
19. Juni 2006 um 14:00 Uhr #2958647Eben, ich hab ja auch zu ihm gesagt dass ich es nicht erwähnen würde außer man wird ausdrücklich danach gefragt.
19. Juni 2006 um 14:57 Uhr #3152289ungefragt würd ich derartiges auf keinen fall erwähnen
19. Juni 2006 um 16:36 Uhr #2962522ich persönlich würde es ungefragt nicht angeben. wenn der zukünftige arbeitgeber nicht danach fragt oder es überprüft, ist er doch selbst schuld..
19. Juni 2006 um 18:09 Uhr #3187557Zwischen der Frage nach der Schwangerschaft und der Frage nach der Vorstrafe gibt es aber schon einen kleinen Unterschied…Bei der Schwangerschaftsfrage darf frau ungestraft lügen. Wie das bei der Frage nach Vorstrafen aussieht…Aber wenn niemand danach fragt sollte man das wohl nicht erwähnen.
Anonym
Gast@19. Juni 2006 um 18:21 Uhr #2961483Frau darf glaub ich nur in nem bestimmten Zeitraum vor dem Geburtstermin lügen, da es sonst gegen das Arbeitsschutzgesetz versto??en würde.
19. Juni 2006 um 18:28 Uhr #3149910jepp, ist klar: frauen dürfen auf solche fragen lügen.
aber wenn ein vorbestrafter auf die frage hin schwindelt, ist das logischerweise nicht in ordnung, aber verschweigen und bewusst lügen ist ja schon ein unterschied!
hatte mich oben wohl bissl unklar ausgedrückt 😉
19. Juni 2006 um 18:30 Uhr #3107060Frau darf generell lügen, weil sonst Frauen mit Kinderwunsch wohl gar nicht eingestellt würden.
Ich denke, wenn es dem Arbeitgeber wichtig erscheint, dass seine Mitarbeiter keine Vorstrafen haben, wird er um Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses bitten.
Ungefragt würde ich es auch nicht sagen…
LG Luettje20. Juni 2006 um 14:00 Uhr #3139486wenn man gefragt wird,sollte man es schon sagen. egal warum man vorbestraft is,man ist ja schließlich selbst schuld das es so gekommen is^^also muss man auch dazu stehn!(auch wenn viele leute vorurteile gegenüber vorbestraften haben,aber so is unsere gesellschaft nunmal^^)
21. Juni 2006 um 2:22 Uhr #3183855musst du aber (leider) nicht: http://www.sakowski.de/skripte/arbeit1.html
Wieder so ein Fall wo bei bestehendem Handlugsbedarf verschlimmbessert wurde.
„…Das Frageverbot bzw. „Recht zur Lüge“ besteht nach Ansicht des BAG (2 AZR 621/01) selbst dann, wenn die Schwangere die Stelle von Beginn an wegen der Schwangerschaft nicht antreten könnte.“
mE kann in diesem Falle nicht wirklich von einer Bewerbung gesprochen werden, wenn jemand weiss, dass er nicht arbeitsfähig ist. -
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