Wir hatten das Thema hier ja mal vor kurzem … also hier als ergänzung … Das Pendel schlägt diesmal in die andere Richtung aus und im aktuellen Fall wurde gerichtlich festgestellt das das keine Störhaftung vorliegt … naja … bin mal gespannt auf welche Regelung es sich letztenendes einpegelt:
Na das klingt ja doch wieder ganz positiv, anders kann es auch nicht funktionieren sonst würden ja alle öffentlichen Foren sterben. Die sogenannte Störerhaftung ist nichts anderes als ein Angriff auf die freie Meinungsäußerung und damit auf das Grundgesetz. Damit versuchen windige Anwaltskanzleien über Unterlassungserklärungen Geld abzuzocken und das kann nicht im Sinne der Gesetze sein!
das klingt doch schon wesentlich vernünftiger. vernünftige entscheidung!
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