ERSTEINZATZ 316L

4 Antworten, 3 voices Zuletzt aktualisiert von needlewitch vor 17 Jahren, 2 Monaten
  • Bikram
    Teilnehmer
    @brotherhood
    #2789998

    Aloha. Gibt es eigentlich eine neue Gesetz änderung in bezug Ersteinsatz 316l , das jetzt auch wider Steel als erstschmuck eingesetz werden kann!!!!?? habe da irgend etwas gehört aber nichts davon gelesen. Hat jemand von Euch etwas neues das gelesen bzw. erfahren!!!! danke

    wildcat-ink
    Teilnehmer
    @ink-2-2-2-2-2-2-2-2
    #3072097

    Ne, also nen neues Gesetz gibts da nicht, nachdem die Nickelverordnung („Nickel Directive“ vom Juni 1994 „94/27/EG“) von „Nickel Inhalt“ auf „Nickel Lässigkeit“ geändert wurde (September 2004) kann seither also 316L/LVM Stahl für den Ersteinsatz genommen werden – die Frage ist ob der Piercer und Kunde das möchte. Die Preise für Stahl und Titan sind nicht mehr wie früher so weit auseinander und die Erfahrungen sind recht gut, so dass viele Piercer keine Notwendigkeit sehen generell auf Stahl zurück zu wechseln.
    Titan ist halt leichter, es gibt weniger allergische Reaktionen und die Rauhigkeit (nach RPc) ist mindestens gleichwertig … und so weiter …

    Aber wie gesagt – generell spricht nichts gegen Stahl als Ersteinsatz!

    needlewitch
    Teilnehmer
    @needlewitch
    #3169496

    Die „neue“ EU-Verordnung ist aber immer noch nicht in Deutsches Recht umgesetzt, oder?

    wildcat-ink
    Teilnehmer
    @ink-2-2-2-2-2-2-2-2
    #3109457

    Doooch … klaro!!! Auch so ein Mythos, dass es nie umgesetz worden wäre in DE-Recht und so … hehehehe … wurds aber! … und zwar in Anlage 5a (zu § 6 Nr. 4) BedGgstV (BGBl. I 2000, 850)

    Zitat:

    § 6 Höchstmengen
    Gewerbsmä??ig dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden

    4. in Anlage 5a aufgeführte Bedarfsgegenstände, wenn sie die in Spalte 3 dieser Anlage aufgeführten Stoffe über die in Spalte 4 festgesetzten Höchstmengen nach den dort genannten Ma??gaben freisetzen.

    Anlage 5a:

    3. Bedarfsgegenstand: Stäbe jedweder Form, die in durchstochene Ohren oder andere durchstochene Körperpartien eingeführt werden
    Stoffe: Nickel und seine Verbindungen
    Höchstmenge: Weniger als 0,2 myg Nickel/qcm/Woche, freigesetzt von den Stäben jedweder Form, die in durchstochene Ohren oder andere durchstochene Körperpartien eingeführt werden

    wildcat-ink
    Teilnehmer
    @ink-2-2-2-2-2-2-2-2
    #2913046

    p.s. : neugefasst durch B. v. 23.12.1997 BGBl. I 1998 S. 5; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.04.2008 BGBl. I S. 784; Geltung ab 16.04.1992

Ansicht von 5 Beiträgen – 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Password vergessen

@

In letzter Zeit nicht aktiv