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16. Juni 2006 um 11:04 Uhr #2792382
Sagt einmal, wenn ich mit meinem Privatwagen zu Terminen fahre, wieviel Cent pro km kann ich da abrechnen? und in welchem Fall wird der einfache und in welchem der gefahrene Kilometer berechnet? Gibt es da irgendwelche Richtlinien?
16. Juni 2006 um 11:09 Uhr #3113187also ich mach für jemand die abrechnung und da sind 0,53 EURO / km festgesetzt … aber ich kann dir leider nich sagen ob das von der firma so festgesetzt wurde oder ob das ne richtlinie ist *schulternhochheb*
16. Juni 2006 um 11:16 Uhr #2953138so viel? hmm, ich war am überlegen ob ich was von 25 oder 35 cent gehört hab, oder woran das festgemacht wird (Auto, Verschlei??, was auch immer…) Ich hab über google nur gefunden, dass man entweder die tatsächlichen Kosten nimmt, die man aber Belegen muss, also mit Verschlei??, Sprit, Wertverlust etcetc. oder man setzt eine Pauschale fest… 53 cent klingt ja dann nach einfachem Kilometer…
oder ist das individuell zu gestalten, so nach dem Motto „versuchen wir das mal mit 30cent, runbtergehen kann man immer noch“?! hmmm16. Juni 2006 um 12:54 Uhr #305133316. Juni 2006 um 17:01 Uhr #3011151Die Frage ist doch WEM gegenüber willst Du das abrechen?
Wenn es gegenüber einem Auftraggeber ist, dann kannst Du vereinabren, was Du willst. Du kannst – wenn derjenige es zahlt – auch 10 EUR/gefahrenen km nehmen oder eine Pauschale. Nur must Du das dann auch entsprechend in Deinen Einnahmen mit angeben, die Du ja – brav wie Du bist – dem Finanzamt meldest.
Oft wird aber bei diesen „privaten“ Abrechnungen das als Ansatz genommen, was entweder der Staat als Reisekosten auch ansieht (gibt verscheidenen Vergütungen von Reisekosten, die die öffenltiche Hand macht. Ob nun bei Gerichtsterminen für Zeugen oder auch das was das Finanzamt beim Arbeitnehmer für den Arbeitsweg akzeptiert). Und das geht dann runter bis hin zum puren Benzingeld.
Willst Du diese Kosten aber gegenüber dem Finanzamt z.B. als Betriebsausgaben in der Steuererklärung nachweisen, dann ist die Erklärung von Wikipedia (siehe wildcat-ink) schon ganz richtig. Zusammengefasst heisst das:
Du hast 2 Möglichkeiten:
1. Reale Kosten, wo alles hinzugerechnet wird wie jede Tankquittung, Werkstattrechnungen, Steuern, Versicherungen, T??V,… – und der Betrag dann pro gefahren km ergibt den realen km-Preis.
2. Pauschale: Da das Finanzamt a) keine Lust hat, alles Einzelabrechnungen zu überprüfen und b) das sowieso nicht jeder für ein komplettes Jahr machen kann, gibt es die anerkannte Pauschale, die das Finanzamt ohne Murren als Obergrenze anerkennt. Weniger kann man gerne ansetzen, mehr aber nur mit Begründung.Die aktuelle Höhe weiss das Finanzamt oder jedes „normale“ Steuerprogramm. Das ist übrigens nicht zu verwechseln mit den Beträgen, die Arbeitnehmer für den Arbeitsweg bei nichtselbständigen Tätigkeiten pauschal angeben können!
PS: Und wenn Fotografen das zahlen sollen, dann bitte nur Benzingeld fordern! *lach* TfP lässt grü??en… ;o)
16. Juni 2006 um 18:26 Uhr #2916478da gibts richtlinien, die gesetzlich(finazamt) festgelegt sind. offiziell sind 30cent soweit ich weiß. wenn der arbeitgeber / kunde dir 53 zahlt ist das ja ok. aber normal sind für nen pkw 30cent soweit ich weiß.
16. Juni 2006 um 18:37 Uhr #3014616> aber normal sind für nen pkw 30cent soweit ich weiß.
*zustimm*
16. Juni 2006 um 19:40 Uhr #3215599ja ich hab nochmal nachgeschaut und das ist eben die firma die 53/ km bezahlt…… aber ich hatte ja auch gesagt ich weis nicht ob das richtlinien sind oder von der firma abhängig ;0)
17. Juni 2006 um 15:51 Uhr #30424070,30 ???/km..hab ich auch gerade bekommen!!!
17. Juni 2006 um 16:44 Uhr #3001501also geregelt ist das im Gesetz,und zwar sowohl im Einkommensteuergesetz ( §9 und § 4), als auch in den lohnsteuerrichtlinien und den Einkommensteuerrichtlinien und Amtlichen Hinweisen.
Normalerweise sind es 30 ct pro gefahrenen Km…bzw. bei wohnung und arbeitsstätte nur die einfache entfernung
bei Unternehmern ist es anders.da gelten entweder die tatsächlichen Kosten (tankbelege,etc) aber nur wenn man ein ordnungsgemä??es Fahrtenbuch führt.Ansonsten gibt es auch da pauschalen. (1% Methode u.a.)dabei sind die privaten Fahrten abzuziehn.
Vergiss aber nicht den zusätzlichen Verpflegungsmehraufwand wenn du längere Zeit abwesen bist, en gibt es zusätzlich.
mehr fällt mir grade nicht ein. wenns noch fragen hast, nur los -
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