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Anonym
Gast@8. August 2006 um 7:46 Uhr #2796624der schock sitzt tief! gestern bekam ich eine fristlose kündigung. angebliche mietrückstände, jeddoch kann ich anhand von kontoauszügen beweisen das alles seinen korrekten weg gegangen ist! bis 14.08 soll ich die wohnung geräumt haben! wer kennt sich mit mietrecht/pflicht aus und was ich kann gegen so eine fristlose küngigung tun.! mir ist immernoch ganz schlecht. bitte lasst mich nicht hängen und helft mir!
danke8. August 2006 um 8:22 Uhr #3224523selbst eine fristlose kündigung hat irgendne vorgeschichte, sprich mahnungen und zahlungserinnerungen oder so
hattest du nicht ein einziges mal zu spät gezahlt?
8. August 2006 um 8:34 Uhr #2986205Ab zur Rechtsberatung. Da gibts Anwälte, die sich auskennen. Da kann dir auch geholfen werden.
Anonym
Gast@8. August 2006 um 8:39 Uhr #2978984es kam eine mahnung was ich aber telefonisch geregelt habe. und auch sofort überwiesen habe! das war aber ein fehler von der bank.wie gesagt! zu spät überwiesen!? nein habe einen dauerauftrag!
8. August 2006 um 8:40 Uhr #3145013und falls du keine Rechtschutzversicherung hast, geh zum Gericht und beantrage nen Beratungsschein.
kostet mei??t auch 15??? oder so aber damit kannst du schon mal zu nem anwalt!!
Und mach das Flott!!8. August 2006 um 8:47 Uhr #3035081genau.. flott… hopp hopp raus, weil wenn da von deiner seite wirklich nix schief gelaufen iss klingt das wie… haus verkauft und mieter rausekeln 😉
mieterschutzbund, anwalt, was auchimmer und net warten das nur noch ne woche
*daumendrück*8. August 2006 um 8:52 Uhr #3068183Und für alle mit BGB:
§§ 535 ff….. da steht alles zum Thema Mietrecht!
Speziell: §543 da steht was zur fristlosen und ausserordentlichen kündigung!
8. August 2006 um 9:28 Uhr #2922777Beratungshilfeschein vom örtlichen Amtsgericht kostet nichts, Gebühr beim Anwalt 10,00 ??? und dafür schreibt der sogar Deinen Vermieter an. Also, Kontoauszüge (zum Nachweis) einpacken, ab zum Amtsgericht und dann nichts wie zum Anwalt… Im Normalfall wird Dir dort auch sofort und ohne Termin geholfen….
Viel Glück!
8. August 2006 um 11:48 Uhr #3105537Geh SOFORT zum Anwalt …und wenn die heute um 14:00 Uhr kommen sollten..mach NICHT auf…
RUF SOFORT die POLIZEI wenn die s doch versuchen auch nur in die WOhnung zu kommen8. August 2006 um 11:51 Uhr #31352318. August 2006 um 12:21 Uhr #3036354haben se dir denn ne aufschlüssung über die angeblich offenen mietforderungen mitgeschickt?
einmal zu spät überwiesen ist auch kein grund für ne fristlose. die offene forderungen müssten insg 3 monatsmieten betragen. und dann müssen auch noch 2 erinnerungen vorher kommen wenn ich mich jetzt nicht irre, und DANN kann fristlos gekündigt werden.
aber ich glaub das steht auch alles im bgb. findet man ja auch über google.ich hab aber mal gelesen dass auch bei ner fristlosen ein mieter einen monat zeit bekommen muss, da er ne chance haben muss etwas anderes zu finden. die aussage wurde irgendwo mal bei so nem mieterschutzbund getroffen, habe aber leider keine rechtliche grundlage dafür finden können.
Anonym
Gast@8. August 2006 um 21:06 Uhr #2921338ich muss net raus! hab nachweisen können das alles überwiesen ist!ICH DANKE EUCH LEUTE!!!! aber trotzdem werd ich mir noch rat einholen und mich belesen!!!! also nochmal! DAAAAAAAAAAAAAAANKE!
foofooAnonym
Gast@8. August 2006 um 21:56 Uhr #2894852Und noch etwas, ich bezahle meine Rechnungen per e-banking. Wenn Dir die Bank die Zahlungen belasten, dann ist die Rechnung von Deiner Seite bezahlt.
Belastung gilt als Quittung. Der Gläubiger muss sich mit der Bank rumschlagen. Also, immer Belastungsanzeigen aufbewahren. (10 Jahre) Gruss.Anonym
Gast@8. August 2006 um 22:03 Uhr #3054699DANKE!!!
8. August 2006 um 23:32 Uhr #3180884Nochwas von mir: Normal steht auch im Mietvertrag was alles theoretisch zur fristlosen Kündigung führen kann bzw. es MUSS drin stehn!
Anonym
Gast@9. August 2006 um 2:15 Uhr #3063719Böse Geschichte, alleine schon die Drohung.
eines muss klar sein: Ohne vom Mieter verschuldeten Zinsrückstand über 3 monate UND mehrmaliger Zahlungsaufforderung ODER gravierendster Verstösse gegen den Mietvertrag, die trotz uterlassungsaufforderung wiederholt werden gibts keine fristlose Vertragskündigung PUNKT.
Vieleicht lag nur ein Missverständnis vor, vieleicht wars aber auch der Versuch des Vermieters sich aus dem Vertrag zu schwindeln, da er mehr kassieren könnte??? Es zeigt auf jeden Fall wie gut es ist, alles aufzubewahren, jedweder Papierkram konnt von Bedeutung sein. (PS.: ich verachte dies zutiefst – aber kommt auch nicht drum rum)
Grüsse herfried
Anonym
Gast@9. August 2006 um 7:56 Uhr #3240523Hätte ich nicht alles aufgehoben, auch wenn es ne sau arbeit war alles zu sortieren (schuhkarton voll kontoauszügen *lach) dann wär ich jetzt wohl draussen! ich frag mich aber auch die ganze zeit was der vermieter denn eigentlich jetzt damit bezwecken wollte. ich werd einfach mal abwarten, mich jedoch schön belesen und informieren, genug tipps hab ich ja jetzt! IN diesem Sinne….. foofoo
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