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23. Juli 2007 um 16:16 Uhr #3246775
hallo
ich würd mir gern einen hund zulegen, war sogar schon im örtlichen tierheim und freundete mich mit einem an. nun wollt ich natürlichauch erstmal den vermieter diesbzüglich fragen, ob ich mir einen halten darf. die gattin des vermieters gab mir am telefon die auskunft „offiziell nein“, allerdings lebn mindestens 2 hunde im haus(mehrfamilienhaus) „davon wussten wir vorher nichts und haben sie gleich abgeamahnt. wenn die hunde aber laut sind kanns zur kündigung kommen“. natürlich befragte ich gleich tante google:in meinem vertrag trift das zu:
Der Mietvertrag sieht eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung vor.
Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt. OLG Hamm (AZ: 4 ReMiet 5/80) Der Mieter kann bei derartigen Vertragsklauseln aber davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen – LG Ulm (AZ: 1 S 286/89-01). Das gilt erst recht, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten. LG Berlin (AZ: 64 S 234/85).gerade der letzte satz lässt hoffnung aufkeimen.hei??t das das durch dieses gerichtsurteil mein vermieter mir erlauben „muss“ einen hund zu haben, da schon andere einen haben?
wäre dankbar für aussage und erfahrungen eurerseits.
23. Juli 2007 um 17:15 Uhr #3256472AFAIR..wenn die anderen Hunde länger schon – auch ohne wissen des Vm im haus sind…gelten sie als geduldet – solange keine probs entstehen.
das gilt in deinem falle nicht23. Juli 2007 um 17:18 Uhr #3256473du weisst wie ich darüber denke…
24. Juli 2007 um 4:02 Uhr #3256474in meinem mietvertrag steht auch, dass jegliche haltung von hunden und katzen verboten ist. beim ‚vorsprechen‘ gab ich jedoch meine katzen an und diese werden offiziell geduldet [mit schriftlicher genehmigung!] – jegliche hundehaltung, egal wie klein oder Groß die tiere sind, ist untersagt. meine untermieterin hat nen kleinen kläffer.. die verwaltung weiss davon – bisher ist sie wohl bereits einmal schriftlich abgemahnt worden. hab sie jetzt auch lange nicht mehr gesehen.. falls ich sie treffe frag ich mal ob sie nochmal was von der verwaltung gehört hat..
24. Juli 2007 um 8:21 Uhr #3256475tja so ist das (in deinem fall: leider).
ich denke eine aussprache mit dem vermieter würde mehr bringen. ich meine, man merkt doch eigentlich schon (vorher), ob ein hund viel „kläfft“ oder?meine zukünftige vermieterin sagte mir auch: hunde und katzen müssen genehmigt werden, gegen die haltung von kleintieren (maus, hamster, kaninchen, meerschwein, etc) kann sie nicht viel machen.
wie gesagt, wenn du wohl deinem vermieter mal den hund vorstellst (frag ihn, ob er mit ins tierheim kommt ?!?), sieht die sache bestimmt schon wieder ganz anders aus 😉
viel glück bei deinem vorhaben!24. Juli 2007 um 15:31 Uhr #3256476Also theoretisch dürften sie den Hund dulden, da wie erwähnt andere Hunde im Haus leben. Auch wenn die Vermieter nichts davon gewusst haben, die Hunde aber weiterhin dulden, dürfen sie dir den Hund eigentlich nicht verbieten.
Solange es wohlbemerkt kein Kampfhund ist, da gelten wohl andere Regeln.
Duldung hei??t aber nicht gleich Genehmigung. Sie können dir also jederzeit sagen, dass du das Tier abzugeben hast, aus welchen Gründen auch immer (Verschmutzung, Ruhestörung etc.)
Wünsch dir aber viel Glück für dein Vorhaben 😉
Einfach nochmal in Ruhe mitm Vermieter reden!25. Juli 2007 um 11:35 Uhr #3256483also mit meinem hund musste ich hin zu der frau von der wohngesellschaft und der musste sozusagen vorsprechen. vorher hab ich aber bei den andern wohnpartein die direkt neben mir oder über mir liegen geredet und die fanden es alle nich schlimm. und so hab i trotzdem mietvertrag wo drin stand hunde ab ner gewissen grö??e seien verboten ne erlaubnis bekommen. haben sie son schein mir ausgestellt . jedoch wenn er richtig scheiße baut muss er weg. aber des hat er nie gemacht von daher ging des. halt dennen zeigen das du dich auch wirklich drum gekümmert hast und au an die andern mieter gedacht hast.
25. Juli 2007 um 11:38 Uhr #3256484ach ja und mein hund war nen boxer ausgewachsen Groß nur sabbert net soviel wie andere. aber dennen gings au darum weil bei uns eher alte menschen wohnen und halt kleine kinder. aber die fam mit den kindern fands net schlimm:). ich denke es kommt den vermietern immer auf den einzelnen an was fürn hund und wie er mit dem hund umgeht und wie der hund auf andere leute reagiert:)
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