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5. September 2004 um 17:30 Uhr #3188476
sowas fällt auch unter das Jugenschutzgesetz, d.h. es ist unter Strafe verboten Personen unter 18 Jahren solche Inhalte zugänglich zu machen. Deshalb hat Wildcat den „ab18“ Bereich eingerichtet. Andernfalls würden die Admis hier schon einige Probleme bekommen. Die so beliebte kanad. Seite mit den „krasseren Bildern“ steht ja nicht umsonst in Deutschland auf dem Index. Es werden nur solche Sachen von Wildcat rausgefiltert, die nach den geltenden Gesetzen verboten sind oder dem eigenen Geschäft schaden (siehe auch AGB’s). Alles andere wäre willkürliche Zensur.
The~~~~
PS: Bloss weil der Papst die Aufklärung & Verhütung verbietet/“verteufelt“/… sinkt die Anzahl der an Aids Erkranken Personen in Afrika auch nicht. übertragt das einfach auf die Situation hier und ihr werdet merken, dass Aufklärung oft besser ist, als Verbote !!
5. September 2004 um 17:57 Uhr #2962431>>>>
ob wildcat wohl für die inhalte der seite verantwortlich ist? gott, wie ignorant kann man eigentlich wegen 2 tunneln sein, die man bei ebay verschachern muss ?!?
>>>>
meines wissens ist wildcat für den inhalt verantwortlich!!!yep!!!!!und das hier ist kein aufstand wegen 2 tunnels, sondern soll nur ne diskussion werden ob so was sinnvoll ist.
ach ja bei ebay-verkaufen wir sowieso gern-und kaufen auch. und wissen auch wie des geht.
ein narr wer schlechtes dabei denk;-)#hehe#
5. September 2004 um 18:00 Uhr #2968458>>>Es werden nur solche Sachen von Wildcat rausgefiltert, die nach den geltenden Gesetzen verboten sind oder dem eigenen Geschäft schaden (siehe auch AGB’s). Alles andere wäre willkürliche Zensur.
The~~~~ <<<<yep-klaro, glaubst nicht das da schaden entstehen kann?hab ich ja schon oben beschrieben.les doch mal-das kannst ja#lach#.
aber egal-is ja eh nicht mein ding–sollte ja nur ein hinweis sein.
rest in peace
speedcat
5. September 2004 um 18:38 Uhr #3234425tja, lesen kann ich ganz gut und hättest Du Dir die Verhaltensregeln für die Community ordentlich durchgelesen, wäre Dir unter Punkt 1 aufgefallen für welche Inhalte Wildcat zur Verantwortung gezogen werden kann. Habe Dir mal den Punkt 1 aus den Wildcat Verhaltensregeln (Rechtliche Hinweise) als Zitat eingefügt, damit Du nicht lange suchen musst ;-))
„Die Wildcat Deutschland GmbH (nachfolgend „Wildcat“) ist als Inhaltsanbieter für die eigenen Inhalte, die sie zur Nutzung bereitstellt, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Wildcat übernimmt jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Wildcat, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Wildcat kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.“
Da steht ganz klar drin, dass Wildcat sich an die gültigen Gesetze hält und für Schäden sonstiger Art nicht zur Haftung herangezogen werden kann. Ausnahme hiervon ist vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden. Sowas dürfte wohl nur dann vorliegen, wenn Wildcat Personen ermuntert/auffordert/… sich selbst zu piercen. Allgemeine Informationen zum Selberpiercen (von Usern und für User) dürften sich juristisch allerdings kaum unter den Gesichtspunkt der Fahrlässigkeit, bzw. des Vorsatzes einordnen lassen.
The~~~~
Wer lesen kann ist klar im Vorteil !! 😉
5. September 2004 um 19:11 Uhr #3004842gebs zu schau mir meist nur die bildchen an;-)
klar, rechtlich sind die schon einigermassen abgesichert,aber…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
ist mir jetzt eigentlich auch egal
speedcat
6. September 2004 um 9:14 Uhr #3181593und das man erst mit 18 jahren selbst und ohne elterliche genehmigung die entscheidung zum piercen (bzw. gepierct werden) treffen darf – aber andererseits auf ner seite, die es mit dem ab-18-bereich und der anmeldung sehr aufwändig und umständlich macht (zu recht!), ohne altersbeschränkung hinweise zum selberpiercen zu finden sind, spielt rechtlich keine rolle??? kenn mich da ja nicht aus. aber ich denk mal, das wird ja wohl nen grund haben, warum 15-jährige noch nichtmal das recht haben, sich von nem professionellen piercer piercen zu lassen!
außerdem zeigen ja allein die fragen, die hier gestellt werden, da?? sich die meisten noch nicht mal über das nötigste informieren! schließlich weiß ich selber, ohne mich je fürs selber piercen interessiert zu haben oder irgendeine medizinische vorbildung zu haben, wo ich nadeln kaufen kann. und wenn man noch nicht mal auf die idee kommt, wo es so was geben könnte, sollte man es doch lieber gleich lassen…
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