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24. Januar 2007 um 15:38 Uhr #2804569
Besteht die Möglichkeit das ich von irgendwem irgendwelche rechlichen Konsequenzen zu befürchten habe ob der Internetseiten die ich in meinem Profil verlinkt habe? Wenn ja, welche Konsequenzen drohen mir? Hab versucht mich VORHER schlau zu machen, aber viell habsch au nur falsch gegoogelt? Hab nämlich nichts gefunden…
24. Januar 2007 um 16:41 Uhr #2938896Ja, es gibt zahlreiche Möglichkeiten wie man dadurch an den Strick kommt … entweder weil man mit dem Link ja eien Seite öffentlich bewirbt – das wäre in Deutschland schonmal bei allen Seiten verboten die auf dem index der verbotenen Schriften stehen (da stehen auch Internetseiten drauf).
Dann kann man auch für Links zu illegalen Inhalten zur Rechenschaft gezogen werden – entweder als „Störer“ oder als „an der Tat beteidigter“ … bestenfalls wegen der unterlassenen Melde/Anzeigepflicht weil bei dem setzen eines Links wird ja davon ausgegangen das die Seite einem bekannt ist und wenn da bös illegales drauf is hätte man die Pflicht gehabt das zu melden (zur Not per Ausdruck bei der nächsten Polizeidienststelle – wenn man zu doof is für online anzeige 😉 …)und so weiter und so fort!
24. Januar 2007 um 21:51 Uhr #3121256bleibt die frage, wie erfahre ich, ob eine seite auf dem index steht ?
24. Januar 2007 um 22:33 Uhr #2901467*rofl* … du kennst den Witz bei der Geschichte also auch :-))
24. Januar 2007 um 23:16 Uhr #2903230*lol*
Das hab ich mich auch schon immer gefragt!!
Bei der komischen Bundesprüfstelle kann man das nicht online einsehen (wäre ja sonst auch die Linkliste schlechthin :D)24. Januar 2007 um 23:26 Uhr #3027544Wobei man sich eben einige Dinge denken kann…Pornolinks z.b.
Wie ist das eigentlich mit diesem Disclaimer den man oft sieht? Dass sich der Betreiber von den verlinkten Inhalten distanziert? Bringt der rechtlich was?25. Januar 2007 um 7:49 Uhr #2954532So, erstmal noch 2 links, bevor die im Kommentar unter gehen:
Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien – Service-/Kontaktformular
Hier kann man auch offiziell anfragen, ob ein bestimmter Artikel oder Inhalt (link) auf dem Index steht. Das gilt auch für Inhalte, die im Nichtöffentlichen oder nur im teilweise Öffentlichen Inddexlisten enthalten sind.medienzensur.de
Sehr gute Seite, erklärt die verschidenen Alterseinstufungen (FSK,…) und Inizierungen (BPjM)Aaaalso, bei den links hilft auch kein disclaimer oder ??18-Bereich. Denn steht ein Internetangebot auf dem Index, dann gilt für den ein absolutes Werbeverbot – und ein link wäre das ja schon.
Wenn aber was auf dem Index steht, dann darf es trotzdem noch verkauft werden oder der link von privat zu privat weitergegeben werden (aber eben keine privaten Werbemails oder so!!!). Denn Indizierung ist keine zensur, zumindest nach Auffassung des Gesetzgebers. Das das teilweise defakto dem gleich kommt, da man im Laden zB den Artikel nicht ins Regal stellen darf sndern nur „offiziell unter dem ladentisch“ verkaufen darf. Oder beim Versand das mindestens als „Einschreiben eigenhändig“ – das ist nicht nur teuer sonder auch umständlich, aber eben nicht unmöglich.25. Januar 2007 um 8:10 Uhr #2969281Könnt euch meine verlinkten Seiten im Profil mal anschauen.
25. Januar 2007 um 9:48 Uhr #3076401ich glaube nicht, dass da was indiziertes bei ist 😉
25. Januar 2007 um 10:00 Uhr #3128248Zum Glauben ist die Kirche da 😉 … als „publiziststisch Tätige/r“ ist man leider verpflichtet das zu prüfen und da gilt dann der schöne Grundsatz: „Im Zweifelsfall lieber lassen!“ 🙂
Ein Abwehrzauber (pauschale Disclaimer) bringen übrigens so lange nicht wie sie als „universeller Freispruch“ verwendet werden – eine gewisse Prüfpflicht hat man immer und es reicht also auch nicht aus wenn man zum Zeitpunkt der Linksetzung die Inhalte der Seite geprüft hat sondern man muss sie im „zumutbaren Rahmen“ laufend wieder prüfen. Gleiches gilt für den eBay „Privatverkauf, keine Gewährleistung“ Abwehrzauber – mancher denkt er kann unter dem Deckmantel defektes oder beschädigtes unter den Mann bringen – „gekauft wie gesehen“ gilt aber nicht bei unvollständiger oder falscher Artikelbeschreibung usw. 😉
Ergo: um seine rechtlichen Pflichten kommt man auch durch einfache Disclaimer nicht drumherum 🙂
25. Januar 2007 um 10:22 Uhr #3049280du kannst in öffentlichen bibliotheken die liste einsehen…meine ich zumindest…ich habe die mal angemailt…ich gucke mal, ob ich das noch finde
25. Januar 2007 um 11:18 Uhr #3212909hehehe, diese überall geklauten disclaimer sind wirklich eine seuche. Ob nun das „Das LG Hamburg hat…“ oder bei ebay das „nach dem neuen EU-Recht“ – Unwissenheit schützt nicht vor Gefahren.
Weder leben alle im Einzugsbereich des LG Hamburg, wo auch nur eineder Kammern entschieden hat – lande ich bei einer anderen, sieht es selbst da möglicherweise anders aus.
Und bei eBay scheine einige nicht zu wissen, das das nicht EU-Recht, sondern deutsches Recht ist und im BGB drin steht. Oder das sowas gar schon eine Klausel (AGB) sein könnte. Selbst höchstrichterliches ist nicht immer gleich. Ob man zB beim Impressum nach § 6 TDG die Telefonnummer angeben muss oder nicht, sehen das OLG Köln und Hamm anders. Und so muss man sich eben genau informieren und kann dennoch daneben liegen.
Und wie lautet der aktuelle Spruch des AnwaltVerein:
Vertrauen ist gut – Anwalt ist besser.
(Meine Ergänzung: Der hat zur Not ’ne Haftpflichtversicherung) ;o)25. Januar 2007 um 11:21 Uhr #3158843Nein. Oder besser: Jein.
Selbst im Bundesgesetzblatt und den eigenen veröffentlichungen wird zwischen den 3 Stufen unterschieden:
– öffentliche (das kann man da lesen)
– teilweise öffentlich (man sieht nicht alles)
– nicht öffentlich (da findest Du als Normalsterblicher nix, bleibt der Weg über die direkte Nachfrage)25. Januar 2007 um 11:27 Uhr #3053661ok, danke für die ergänzung. worauf die bpjm noch verweist, ist das
bpjm aktuell
Warum muss ich das „BPjM-Aktuell“ kaufen, wenn ich mich über die Liste informieren will?
Sie müssen das „BPjM-Aktuell“ nicht kaufen, um sich über die Liste der indizierten oder auch beschlagnahmten/eingezogenen Trägermedien zu informieren. Sie können auch in Ihrer städtischen Bibliothek, Ihrem Jugendamt oder einer Polizeidienststelle Einblick nehmen. Alle Behörden sowie im Jugendschutz tätige Institutionen erhalten das Abonnement kostenlos.Hinsichtlich der Frage, ob ein Medium indiziert ist, können Sie sich über die Einzelabfrage auf der Homepage der BPjM informieren
25. Januar 2007 um 11:54 Uhr #3087046Es gibt noch einen „Dienstleister“, der Dir das überprüfen der einzelnen links abnimmt:
Stelle Strafanzeige gegen sich selbst mit der Begründung illegaler links.
Kommt es zu einer Einstellung nach 172II StPO, dann ist alles in Ordnung,
Kommt es zur Einstellung nach 154, dann ist was drauf, was Du ändern soltest, bist aber nochma gut weggekommen. Aber der Hinweis bleibt, das es teurer werden könnte, nur ist das nicht sicher. ;o) -
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