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17. Januar 2007 um 13:47 Uhr #2784245
Hallo,
ich hab z.zt. noch einen 400-euro minijob in nem künstlerbedarfsladen..da die mich aber übern tisch gezogen haben ( wollen kein geld bei krankheit zahlen,kein urlaubsgeld oder geld an feiertagen an denen ich laut wochentag hätte arbeiten müssen etc,. wozu sie auch gesetzlich (natürlich in kleinerem rahmen) vepflichtet wären) und ich eh durch meine/unsere selbstständigkeit zu viel zu tun habe,möchte ich nun kündigen.im vertrag steht,das wenn mensch nicht zur arbgeit erscheintmer fristlos gekündigt wird.das würde mir ja reichen.aber ist das wirklich so einfach?
oder ist es besser eine kündigung zu schreiben? wenn ja, wie (gibts sowas irgendwo im netz?)?
laut vertrag hätte ich drei monate ündigungsfrist.die will ich natürlich nicht machen.wie komm ich da raus?vielleicht hat der /die eine oder andere ja schon erfahrungen!
Wäre super lieb!17. Januar 2007 um 13:58 Uhr #2886848Also ein Kündigungsschreiben reicht meist recht kurz:
„Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis Fristgerecht zum…2007.“ Bei fristgerechter Kündigung brauchst du keien Gründe anzuführen!
3 Monate Kündigungsfrist erscheint mir aber seeeeehr lang! Normal sind 15 Tage zum Monatsende – so eine lange Kündigungsfrist hat man schließlich sonst nur, wenn man jahrelang im Unternehmen ist (bedeutet ja auch Sicherheit)Ansonsten ist es eine Frage der Absprache mit dem Chef – vielleicht kommt denen das ja viel gelegener als du denkst und ihr einigt euch auf einen Aufhebungsvertrag? Dann wärst du sofort raus…
Die Alternative ist, dass du fristlos kündigst und als Grund die von dir angesprochene Nichtbezahlung (sofern sie dir zusteht – ich kenne das geltende Recht nicht und auch den vertrag nicht) angibst – bei nem Minijob glaub ich auch kaum dass die da auf die Barrikaden gehen!
Wobei es im Normalfall aber so ist, dass die Arbeitgeber einen lieber gehen lassen als einen stinkigen Mitarbeiter zu haben, der seine Leistung nicht mehr bringt (nicht gegen dich, aber das ist ja die gefahr, wenn man gehen will aber nich darf)…
17. Januar 2007 um 14:01 Uhr #3150735selber kündigen ist meist einfach, erst recht wenn man keine so hoch dotierte Stelle mit riesiger Veranwortung hat. Das Kündigungsschreiben (reicht ein ‚ich kündige!‘ schon fast aus) einfach dem Arbeitgeber in die Hand drücken und fragen, wann man am schnellsten raus kommt. Meist ist das einfacher als sowas zu provozieren. Wer weiss, wann man sich schon noch über den Weg läuft.
Oder auch so geht es: (per Anwalt) das Urlaubsgeld für das letzte Jahr fordern und ankündigen, das man nun noch den Resturlaub vom letzten jahr nehmen wolle. Falls Weihnachten einer der Arbeitstage war, dann noch leich die Nachzahlung des Lohns dafür. Und Du bekommst zwei Sachen ziemlich sicher: Dir wird eine Auflösung angeboten udn vielleicht noch etwas Kohle. Ok, nur musst Du noch davon den Anwalt zahlen… (aber irgendwovon müssen ja auch arme Anwälte leben *g*)
17. Januar 2007 um 14:39 Uhr #3073086also bei uns ist das so, dass man echt was schlimmes tun muss, um fristlos gekündigt zu werden. also wenn sie einen beim klauen erwischen zB. wenn man einfach nur unentschuldigt nicht zur arbeit kommt, weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob das auch schon ein grund ist.. aber ich würd vorschlagen dass du versuchst, es auf einvernehmliche basis zu lösen. ich würd einfach ein kurzes kündigungsschreiben machen (ganz kurz reicht völlig aus) dass deinem arbeitgeber in die hand drücken und schauen dass du vor der kündigungsfrist rauskannst. ich denke dein arbeitgeber wird damit eher einverstanden sein als wenn du noch länger bleiben musst und a) entweder deine arbeit nicht gescheit machst oder b) dauernd krank bist oder so…
das mit dem urlaubsgeld einfordern is an und für sich ne gute idee.. aber nicht billig *gg* das kann ich dir sagen! die armen anwälte können so auch schon gut genug leben…. aber es wäre ne möglichkeit. du kannst dich aber um ganz sicher zu gehen, auch an die arbeiterkammer wenden (so hei??t das bei uns, deutsches und österreichisches recht sind aber nicht gleich, also weiß ich nicht genau, obs in deutschland auch arbeiterkammer hei??t???). die sind ja dazu da, uns armen arbeitnehmern bei sowas zu helfen….
17. Januar 2007 um 16:01 Uhr #3190318heisst „arbeitsgericht“, kannst du auch da selber machen
Aber empfehlen würde ich das nicht. Und nicht nur weil ich einer der „armen Anwälte“ bin… *g*
17. Januar 2007 um 16:24 Uhr #3138411nee ich meinte nicht das arbeitsgericht. das gibts in österreich auch! sondern die arbeiterkammer… da kann man sich hinwenden, wenn man eben so fragen hat wie die hier gestellte.
und ja, anwälte sind ja sooo arm *g* das seh ich täglich bei meinem chef….
17. Januar 2007 um 17:19 Uhr #3043169hm, die Gewerkschaft? meinste die?
Wenn Du da Mitgleid bist, vertreten die Dich auch kostenlos (besser: Im Beitrag enthalten) vorm Arbeitsgericht.17. Januar 2007 um 17:30 Uhr #2944523ich hab eben keine ahnung wie das in deutschland hei??t… da bin ich jetzt überfragt.
17. Januar 2007 um 19:29 Uhr #3007470Ich würde es folgenderma??en machen:
Erst einmal meinen Arbeitsvertrag genau ansehen und prüfen ob der mit dem Tarifrecht und dem Arbeitsrecht kompatibel ist. Dabei kann Dir auch die Gewerkschaft oder das Arbeitsamt helfen.
Feiertage und Krankheitstage müssen bezahlt werden, also den Arbeitgeber zur sofortigen Zahlung auffordern, weigert er sich, ihm eine Frist von 8 Tagen setzen und dann die weitere Arbeit mit Hinweis auf die ausgebliebene Zahlung verweigern.
Das wird dann sehr wahrscheinlich zur sofortigen Kündigung führen, aber das Arbeitsamt darf dann keine Sperre anordnen weil Du ja nicht selbst gekündigt hast und im Recht bist. Wenn Du dann noch eine Kündigungsschutzklage einreichst, wird Dir der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten und das Arbeitsverhätnis im Guten beenden. Vor Annahme der Abfindung das Arbeitsamt einschalten (damit Du keine Nachteile hast) und auf einem guten Arbeitszeugnis bestehen.17. Januar 2007 um 20:23 Uhr #3006465Ok, vielen dank euch allen! Ich werde mich morgen wohl mal in die Höhle des Löwen wagen…
Angst kein geld z.B. vom Arbeitsamt zu bekommen brauch ich ja ncht haben,ist ja nur ein minijob (gewesen):-)
THX17. Januar 2007 um 21:26 Uhr #3009087eben – und ausserdem hattest ja was von „selbständig“ gesagt – die „wollen“ ja sowieso nix vom AA (und bekommen auch meist nix) *g*
17. Januar 2007 um 23:06 Uhr #3222312ne,hast du richtig gesagt..ich will nix und bekomm auch nix..hab da noch nie was bekommen oder angefordert.hoffe auch das ich auch weiterhin ohne auskomm:-)fein wäre es.
18. Januar 2007 um 12:18 Uhr #3202165… das mit den drei monaten kündigungsfrist kommt mir auch spanisch vor… wenn das so im vertrag steht, ist das schon heftig… vorallem bei nem „mini-job“… sollte das den tatsachen entsprechen, würde ich um einen „auflösungs- bzw. aufhebungsvertrag“ bitten… du sagst ja selber, dass das AA (das jetzt im übrigen bundesagentur für arbeit hei??t… ist jetzt mein arbeitgeber, darum weiß ich das *grins*)für dich nix tun wid, da hast du auch diesbezüglich bei einem solchen aufhebungs- oder auflösungsvertrag nix zu befürchten… wegen der ausstehenden zahlungen würde ich unbedingt trotzdem nen anwalt konsultieren… wegen der anfallenden kosten kannst du unter umständen „beratungshilfe“ beantragen (also zumindest gab es das zu meiner zeit beim anwalt noch), da übernimmt der staat die kosten, wenn deine einkünfte zu gering sind… mach dich da mal beim amtsgericht schlau… ich drück jedenfalls die daumen, dass du recht zügig aus dem scheiß-job rauskommst…
Anonym
Gast@4. Februar 2007 um 23:47 Uhr #3130538Aber hast du denn überhaupt Anspruch auf die ganzen Sonderzahlungen und Urlaub? Also in meinen bisherigen 400??? Jobs gabs immer nur dann Kohle wenn man auch gearbeitet hat und sonst halt nicht. So nach dem Motto: Wer nicht kommt hat frei.
Das muss eigentlich genau in deinem Arbeitsvertrag drinstehen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist gibt es soweit ich weiß bei 400??? Jobs auch nicht. Ich habe das immer mit meinem Chef selbst vereinbart oder mich halt einfach nicht mehr in den Dienstplan eingetragen (die unschöne Variante!) und war raus.
Also ich würde echt mal versuchen über das Internet oder vielleicht einen befreundeten BWLler oder so da die rechtliche Grundlage rauszufinden, denn ich glaube das die Bedingungen in deinem Vertrag echt ein bisschen zu heftig sind.
Viel Glück dabei und ich werd mich mal informieren….
Katinka
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