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18. Juni 2006 um 18:55 Uhr #2780649
Huhu!
Ich habe gelesen, dass L316 Chirurgenstahl in der Eu als Ersteinsatz verboten ist. Jetzt frage ich mich nur warum? L316 Chirurgenstahl enthält Chrom und Nickel, die Abgabe davon pro Woche liegt wesentlich unter der vorgeschriebenen Grenze. Warum ist es als Sekundräschmuck erlaubt? Es wird doch auch für chirurgische Implantate usw im Körper benutzt?
Lg, Leyana
18. Juni 2006 um 18:59 Uhr #2836461hm – ich bin Allergikerin (Nickel) und reagiere auf L316er Stahl sofort… also es juckt und brennt und ich krieg an Ein- und AUsstichstelle Ausschlag… und das auch bei abgeheilten Piercings!
18. Juni 2006 um 19:01 Uhr #2837971Mir sind durchaus ne Menge Leute bekannt die 316L nicht vertragen. Nicht mal in abgeheilten Piercings.
18. Juni 2006 um 19:04 Uhr #2839508Ich vertrag es 😀
Ich habe hier ganz viele davon zuhause rumliegen, weil ich sie günstig erworben habe, deshalb würd ich gerne eins davon für mein bald gestochendes Helix benutzen
18. Juni 2006 um 19:08 Uhr #2841051es hat schon seinen Sinn, dass man sagt, man sollte es nicht machen
mal an die Piercer/die Leute, die sich damit auskennen:
Ist die Wahrscheinlichkeit, gegen etwas allergisch zu werden wenn man andauernd damit in Kontakt ist (nickel bsw) höher, wenns in frischen Piercings verweilt? Oder machts keinen Unterschied ob frisch oder verheilt? (Kommt für mich eh nich in Frage, weil ich wie gesagt immer reagier)18. Juni 2006 um 19:09 Uhr #2842621Ich vertrage L316 nur in abgeheilten Piercings,habe auch eine starke Nickelallergie…
Lieben Gru??18. Juni 2006 um 19:10 Uhr #2844218Ich nutze 316L als übergangsschmuck beim Dehnen weil mir da Titan zu teuer ist. Ich vertrags. Wenn du keine Probleme damit hast sollte es in abgeheilten Piercings verwendbar sein.
18. Juni 2006 um 19:13 Uhr #2845822Also liegt das wohl daran, dass es so viele Allergien auf Nickel gibt?
Wenn L316 Chirurgenstahl bei mir in abggeheilten Piercings absolut keine Probleme mit sich bringt, könnte ich persönlich das dann auch in frisch gestochenen Piercings als Ersteinsatz benutzen?
18. Juni 2006 um 19:14 Uhr #2849017ich bin hardcore-allergikerin, bekomme probleme von bh-häkchen, jeansknöpfen, gürtelschnallen… bin hypo-sensibilisiert, vertrage weder pollen noch tierhaare von nickel ganz zu schweigen… aber chirurgenstahl funzt bei mir auch als ersteinsatz, bisher überall. ich schwör auf das zeug und nehme es seitdem fast nur noch.
am besten selbst ausprobieren, jeder mensch ist anders…
viel erfolg!18. Juni 2006 um 19:17 Uhr #2850636also ist deswegen ist des nicht zu empfehlen wa? Also selbst wnen man keine Idee hat, ist die Wahrscheinlichkeit eine Allergie zu entwickeln höher, wenn mans als Ersteinsatz benutzt – rischtisch?
18. Juni 2006 um 19:22 Uhr #2852268so iss meine meinung ja 😉
wobei mir 316 L eigentlich nis ausmacht hab wesentlich mehr andere allergien
btw. auch weglassen von evtl. allergieauslösenden stoffen über jahre kann irgendwann zu allergien führen da sich das immunsystem gegen unbekannte stoffe dann nicht wehren kann z.B. aber das ist nunmal bei jedem verscheiden
18. Juni 2006 um 19:25 Uhr #2853918sumi..genauso isset bei mir auch!
18. Juni 2006 um 19:44 Uhr #2855550Stahl ist nicht (mehr) grundsätzlich verboten. Es gab die berümt/berüchtigte „Nickel Directive“ vom Juni 1994 „94/27/EG“ in der vom Europäischen Parlament Stahl vom Ersteinsatz beim Piercing ausgeschlossen wurde.
Dieses wurde im September 2004 dahingehend ergänzt durch die neuen Richtlinie 2004/96/EG in der Festgelegt ist das „… Piercingschmuck welcher für den Ersteinsatz bestimmt ist, darf nicht mehr als 0,2 µg/cm²/Woche Nickel abgeben. Das Testverfahren ist auch unter Norm DIN EN 1811 festgelegt…„.Es kann heute also 316L/LVM Stahl für den Ersteinsatz genommen werden – die Frage ist ob der Piercer und Kunde das möchte. Durch das „Stahlverbot“ hat sich in der EU einiges in Richtung Titan getan und Titanschmuck ist heute in seinen Eigenschaften besser als Stahl – daher meistens „erste Wahl“.
Einige Vorteile:
– Es gibt weniger allergische Reaktionen auf Titanschmuck
– Titanschmuck ist leichter
– Die Oberfläche (Rauhigkeit nach RPc) ist Titan mindestens gleichwertig
… usw. usw. …Es gab (unter anderem) 2005 einen Thread dazu:
Chirugenstahl als Ersteinsatz?Anonym
Gast@18. Juni 2006 um 19:45 Uhr #2857214Chirurgenstahl dieser Legierung ist NICHT MEHR für den Ersteinsatz VERBOTEN, die EU-Norm wurde geändert.
Allerdings gibts keinerlei Vorteile gegenüber dem Titan der üblichen Legierung, wie z.B. von WC verwendet. Im Gegenteil, Titan ist eben praktisch nickelfrei, also, auch unter schlechtesten Bedingungen (Kratzer etc) gibts halt praktisch kein Nickel ab. Die Politur ist bei guten Herstellern vergleichbar und es ist leichter als Stahl.
Titan ist der Ersteinsatzschmuck der ERSTEN WAHL !Aber man darf es nicht verteufeln, in vielen Ländern ists Ersteinsatzschmuck ohne Riesenprobleme.
Anonym
Gast@18. Juni 2006 um 19:45 Uhr #2858877oh, während ich tippte, gabs ne Antwort..
18. Juni 2006 um 20:08 Uhr #2860535Okay, danke für eure Antworten.
Also kann ich L316 Chirurgenstahl sorgenfrei als Ersteinsatz bei mir benutzen 🙂
18. Juni 2006 um 20:28 Uhr #2862210teste es aus, ob du es verträgst…
19. Juni 2006 um 6:46 Uhr #2863881also beste beispiel is mein zp und mein tragus…bein tragus hatte ich als ersteinsatz l316 drin und es hat angefangen zu jucken und rot zu werden etc pp beim zp hab ich als ersteinsatz titan gehabt,hatte mir nen titan stab in 18mm gekazuft der mir aber zu lang wurd,hab nen l316 ner 16mm rin getan und jetzt gestern nach kurzer tragezeit ist meine zunge dick angeschwollen und am stichkanal hats angefangen zu jucken wie sau.hab seit gestern wieder den titan stab drin und alles ist prima
19. Juni 2006 um 9:32 Uhr #2865548hi,
Es gibt trotz EU keine einheitlichen Gesetze in der EU, daher ist vieles in verschieden Ländern anders, zb: das lebensmittelgestetz ( in welchen sich haufig die nickelverordnung verbirgt ), Waffengesetz ectr.
Daher ist zb: in ??sterreich der Ersteinsatz von nickelhältigen Schmuck verboten!!
Manche superschlauen piercer beziehen sich zwar auf eine verordnung der EU des vergangenen Jahres in welches es heist das 316L nun erlaubt ist, vergessen aber das verordnungen der EU von den zuständigen ??mtern der EU mitgliedstaaten auch verifiziert werden müssen, dies ist in ??sterreich nicht der fall daher gilt weiterhin „no steel for your dream“
19. Juni 2006 um 10:05 Uhr #2867235in österrreich darfste auch keine diabetiker piercen…voll der humbuck. oder innem tattoomagazin von 2004 stand was drin, das man dort piercings stechen darf deren abheilzeit im schnitt weniger als 21 tage braucht ohn eeinverständniserklärung der eltern. würde hei??en , du dürftest ner 14-jährigen n kvh stechen aber kein bnp! so stand es dort drin, wenn ich den artikel und die zeitung wieder finde kommt das zitat mit quellenangabe rein
19. Juni 2006 um 10:54 Uhr #2868920Genaugenommen steht das EU-Recht über dem Landesrecht.
Dashieße in der Praxis: wenn dich jemand anzeigt mu??t du bei jedem Gericht Wiederspruch einlegen bis es vor´m Europäischen Gericht landet, da wirste dann in 10 Jahren wieder freigesprochen.
Bis dahin ist die Verordnung dann auch in Landesrecht umgesetzt.
Was übrigens bis Ende September letzten Jahres hätte geschehen müssen, lt Gesetz.19. Juni 2006 um 16:46 Uhr #2870614wenn in einem eu land die landesverordnung strenger ist als die eu verordnung, bleibt die landesverordnung bestehen, genau das ist bei der nickelverordnung der fall.( in austria )
19. Juni 2006 um 17:01 Uhr #2872291T-P-V schrieb:
> wenn in einem eu land die landesverordnung strenger ist als die
> eu verordnung, bleibt die landesverordnung bestehen, genau das
> ist bei der nickelverordnung der fall.( in austria )Schön wäre es! Ergäben sich dadurch Wettberwerbsnachteile kann eine Novellierung gerichtlich durchgesetzt werden. EU Recht ist nicht nur nach „eigenem Ermessen“ für die Mitgliedsstaaten bindend. Es ist nur eine Frage der Fristen zur Harmonisierung des Rechts – auch in Deutschland hat man bereits höhere Standarts gekippt um „den Binnenmarkt zu harmonisieren“ und sich der EU Gesetzgebung „anzunähern“.
Man müsst jetzt einen EU-Rechts Spezi befragen – aber de facto ist EU-Recht so ausgelegt das es EU weit novelliert und ratifiziert wird.
In einem konkreten Fall der mich mal betraf habe ich den EU Abgeordnetem meines Wahlkreises geschrieben und Kontakt zur entsprechenden Arbeitsgruppe der EU bekommen. Scheint so das die ne Menge Zeit haben weil die haben sich ausführlich meiner Fragen gewidmed … mach doch mal selbiges von Deiner Position aus – es berührt ja deinen geschäftlichen Betrieb 🙂19. Juni 2006 um 17:04 Uhr #2873979p.s. um alle Klarheiten zu beseitigen:
http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Verordnung
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