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22. März 2006 um 11:44 Uhr #2807053
Mich würde mal interessieren ob es eigentlich in Deutschland (Oder ??sterreich und der Schweiz) legal ist, als nicht-Arzt Implantate, Cuttings, Zungenspaltungen, Subincisions, Ear Pointings, Brandings zu machen. Hat jemand da drüber Informationen, am liebsten mit Quelle? Bitte keine „ich hab mal gehört dass…“-Beiträge 😉
22. März 2006 um 11:45 Uhr #3159427ich schätz mal schon sonst würde es ja keiner machen, oder? da gibts sicher auch schulungen und so dafür. sonst würden sich ja alle strafbar machen.
Anonym
Gast@22. März 2006 um 11:48 Uhr #3171155in österreich darfst du solche eingriffe als nichtmediziner nicht ausführen, du machst dich damit der ausübung einer ärztlichen tätigkeit ohne befähigungsnachweis strafbar.
22. März 2006 um 11:52 Uhr #2998424und in deutschland darfs wieder mal jeder oder was?
Anonym
Gast@22. März 2006 um 11:54 Uhr #2942253Ich denke auch, dass es in Deutschalnd am Rande der Legalität ist… Sei es, dass es um die reine Körperverletzung geht (gilt ja auch schon bei Piercings und Tattoos), obwohl man der sogar schriftlich einwilligen muss, oder bis hin zur Ausübung fachfremder Tätigkeiten (also medizinische Eingriffe).
Ob das allerdings tatsächlich eigentlich verboten ist oder nur toleriert wird, weiß ich nicht…
Nur eins ist sicher: Wo kein Kläger da kein Richter…
Gru?? Thorsten22. März 2006 um 11:57 Uhr #3047385ich hätts eh ned gemacht- wenn ich mal sowas vor hab fahr ich sowieso zu dir! lg
22. März 2006 um 12:14 Uhr #3154475wildcat-ts schrieb:
>
> in österreich darfst du solche eingriffe als nichtmediziner
> nicht ausführen, du machst dich damit der ausübung einer
> ärztlichen tätigkeit ohne befähigungsnachweis strafbar.ahhh…jetzt wissen wir also auch warum du hier bist.
aber interssant zu wissen
Anonym
Gast@22. März 2006 um 12:14 Uhr #3102192du mu??t kein arzt sein, welcher piercer, cutter oder brander ist schon arzt?
du bist aber in jedem falle laut strafgesetzbuch körperverletzter, daher die einwilligung durch den kunden in schriftlicher form.
rein theoretisch kannst du morgen eine ich-ag gründen und cuttings anbieten, wobei du allein schon für deine kunden nachweisen solltest, das du dies in seminaren oder kursen erlernt hast (von deinem job-agent mal ganz zu schweigen)…eine krankenberufliche grundausbildung wirkt auf viele schon wunder (krankenpfleger, krankenschwester)….wobei dies nichts mit der qualität der arbeiten zu tun hat, sondern lediglich besagt, da?? du dich einigerma??en mit wundheilung und ähnlichem auskennen solltest….mir sind trotzdem schon schwestern und brüder übern weg gelaufen die wirklich null ahnung hatten….Anonym
Gast@22. März 2006 um 12:14 Uhr #3050727ist branding eine ärztliche tätigkeit?
22. März 2006 um 13:02 Uhr #2980049Cautary Branding mit Sicherheit 😉 … beim Strike Branding wäre ich mir da jetzt nicht so sicher 🙂
Anonym
Gast@22. März 2006 um 13:47 Uhr #3154812Also sowas fällt in DE alles unter die Körperverletzung und ihre Unterformen nach § 223ff. StGB. Damit ist das grundsätzlich eine Straftat. Aber wie auch schon hier gesagt wurde, kann man den Eingriff rechtfertigen, wenn der Betreffende eine Einwilligung abgegeben hat.
Schwieirg ist aber die Beurteilung, ob es eine wirksame Einwilligung ist. Stellt sich das z.B. noch recht einfach bei der Problematik zu minderjährigen dar, so ist auch die Sittenwidrigkeit immer mit im Spiel. So kann man zum Beisspiel keine sittenwidrige Einwilligung abgegebmn, diese wäre unwirksam. (Ich erspare hier mir mal die weiteren Ausführungen zu den Folgen und der Vermeidbarkeit bzw. allen anderen Nettigkeiten der Irrtumslehre).
Schwierig ist aber – so schön wie das bisher hier klang – die genaue Ausgestaltung. Wer beurteilt das? Im Endeffekt das Gericht! Und da wären wir wieder bei der ungeklärten Ausgangssituation….
22. März 2006 um 13:55 Uhr #2947237was ist? wieso sollte ich hier sein?
22. März 2006 um 14:01 Uhr #3118358Nicht du warst gemeint, sondern ts!
22. März 2006 um 14:03 Uhr #3157994achso danke
22. März 2006 um 14:07 Uhr #2810002Im Gesetz besteht also kein Unterschied zwischen einem Piercing und einem Implantat?
22. März 2006 um 14:36 Uhr #2811672ohne einer gesetzlichen rahmenbedingung (siehe ??sterreich) nützt dir die einwilligungserklärung rein gar nichts, da es sich strafrechtlich um eine körperverletzung handelt. Und dieser kannst du nicht freiwillig zustimmen ausser es handelt sich um eine medizinische notwendigkeit wie einer OP. Falls bei einem Bodmod etwas schiefgeht und du auch noch ärtzliche dienste in anspruch nehmen musst, macht im normalfall die Krankenkasse die Anzeige gegen den Verursacher. Aufgrund der Rahmenbedingungen die bei uns geschaffen wurden ist piercen und tätowieren nun keine körperverletzung im sinne des strafrechts mehr. Alle anderen Bodmods allerdings schon.
22. März 2006 um 14:54 Uhr #2813236Doch! Soweit ich weiss gibts da nur noch kein Urteil zu! Kannst ja mal zum Anwalt gehen und dir eine Einschätzung holen – damit ist man relativ auf der sicheren Seite.
Bei Körperverletzung gibt es ja noch die „schwere Körperverletzung“ usw. … dann gibt es bei generell jeder Handlung an / für andere Fahrlässigkeit … grobe Fahrlässigkeit usw. … sprich im Zweifelsfalle müsstest Du rechtfertigen warum Du Implantate ohne medizinische Ausbildung meinst setzen zu können wofür ein Arzt lange stricken muss usw. usw.
Oder mal nen anderes Beispiel … Du machst ne Suspension in 10 Metern Höhe und verwendest kein Sicherungsseil und wir nehmen mal den eigentlich unwahrscheinlichen Fall an das der Mensch vom Haken reisst … tja … dann rückt ruck zuck der Apekt in den Vordergrund das eine zusätzliche Sicherung kein grosser Mehraufwand gewesen wäre und Du hast unter Umständen grob Fahrlässig gehandelt … naja … also es lassen sich da viele Konstrukte ausdenken unter den Aspekten sogar Piercing strafbar sein kann … tatsächlich kommts dann aber auf den Einzelfall drauf an würde ich schätzen.22. März 2006 um 15:16 Uhr #2814674p.s. … nur mal so nebenbei wenn wir von worst cases sprechen … es muss dir ja nichmal einer aus 10m auffen Boden klatschen … es gibt auch Menschen die haben extremere Sachen 10 mal im Leben gemacht und bekommen dann in Stress Situationen nen Herzkasper … auch in dem Fall bist Du der angeschissene weil wenns hart auf hart kommt dann kommen die mit Dingern umme Ecke die Du im Leben nicht einholst … also warum kein EKG … warum kein Mediziner anwesend … bei Events … warum kein Rettungswagen da war … und und und … also … wo kein Kläger da kein Richter … kann man auch so formulieren … solange nix schief geht …
22. März 2006 um 15:20 Uhr #2816029och, jetzt hab ich mein schönes Beispiel vergessen 🙁 … hatte neulich noch mitbekommen wie bei einer Suspension einer ders nicht zum ersten mal gemacht hat drüben in USA plötzlich das bewusstsein verloren hat bzw. ganz schnell vom Haken musste wegen Kreislauf usw. … also passieren kann immer was auch bei „alten Hasen“ … es reicht ja das man nich ganz fit / gesund is grad und so … und wenn Du der bist der das ganze gemacht hat dann biste schnell der dumme!
Anonym
Gast@22. März 2006 um 15:28 Uhr #2817311Auch in ??sterreich ist die Grauzone grösser – sobals der gewerbliche Rahmen in Richtung Handlugn im Freundeskreis verlassen wird. Ein Piercer der Implantate, doer auch nur diverse Intimpiercings anbietet verliert in A ganz rasch die Lizenz, wenn er es aber sozusagen im Freundeskreis unter der Hand und bei deutlicher Einverständniserklärung macht, dann ist dies genausowenig strafbar wir das ganze SM – Wesen (Klubs, Lokale), deren Aktivitäten samt udn sonders unter (schwere) Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung fallen würden – und fielen würden sie offiziell angeboten.
Die Haftungssache ist hier natürlich recht fraglich – und dies sicherlich auch in Deutschland wo per se viel mehr erlaubt ist (eben auch offizielles Anbieten von Implantaten etc…).
Solange der Piercer beweisen kann gut gearbeitet zu haben, den Kunden voll und ganz aufgeklärt zu haben, udn das problem nur aufgrund der mangelhaften Nachsorge des kunden zustande kam, sollte alles in butter sein.
Wenn der Kunde aber auch nur den kleinsten Fehler (und sei es in der Risikoaufklärung) nachweisen kann geht es rasch in Richtung grob fahrlässiger Körperverletzung oder auch in Richtung absichtliche Kârperverletzung, gerade wenn es um „verschwiegene“ Risken, oder um Fehler bei Arbeiten geht, die eigentlich ein Medizinstudium erforderten, geht.Der angesprochene Fall der Suspension lâsst sich sicherlich leichter klären indem der Kunde vor diesem Risiko gewarnt, die Sicherung angeboten (von ihm abgelehnt) wird, bzw. vermeiden indem sauber gestochen wird. Wenn sâmtliche Haken ausreissen, dann sind beim STECHEN Fehler passiert die nun nicht passieren dürfen – hier önnte dann ein verletzter udn zurecht verärgerter kunde massiv attackieren (Vgl. Sicherheitsseil = Gurt im Auto, zu flach gestochene, ausreissende Haken = massiver Fahrfehler, z.B.: bei Rot über die Ampel).
bestimmte – vermeidbare – Fehler sollte man einfach nicht machen, und wenn sie passieren gibt es ärger, beim Autofahren und der Bodymod gleichermassen.
Grüsse Herfried
Anonym
Gast@22. März 2006 um 15:35 Uhr #2818526….das kann dir aber auch bei JEDEM Beruf passieren.
Spitzfindigkeiten gibt es immer, und der Beruf muss lane noch nichts mit Menschen zu tun haben. Dasselbe gilt fürs Privatleben…
Stell die mal vor du bist Bergführer, udn dein Kunde baut Mist, verletzt sich schwerst mit Dauerfolgen, du kannst wetten eine Klage sicher zu haben wegen fehlender Aufklärung, fehlender Sicherung oder was weiss ich. Udn wehe der kleinste Fehler lässt sich nachweisen…
Hupe einen Idioten auf der Strasse an und neben dir erschreckt sich der Fussgeher und kippt mit Herzpatschen um….
Lass ein Haus bauen und eine Partnerfirma baut Mist, du erkennst es nciht und es geschieht was bôses…
Du brauchst keinen Fehler machen – und kannst dran sein wie „dem Maier sei‘ Hund“. In fast jedem Beruf. Deshalb auch der absichernede Papierkram udn zumindest jede machbare Sicherheit bei der Prozedur dabei.
Grüsse Herfried
22. März 2006 um 15:48 Uhr #2819660Jetzt muss ich doch mal kurz gegen das „wo kein Kläger“ halten.
In Deutschland geltendes Strafgesetz, hier der entsprechende Paragraph:
§ 226
Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, da?? die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
——————Es kommt also darauf an, welche Folgen die Bodymodifaktion oder
„der Unfall“ hat.
Im Bereich der schweren Körperverletzung muss die Staatsanwaltschaft
nach Kenntnis ermitteln, d.h. es ist kein „Kläger sondern eine „Petze“
ausreichend, dass „der Verursacher“ Probleme kriegt.
Es sei angemerkt, dass in solchen Fällen keine Einverständniserklärung
reicht, um sich aus der Haftung/den Folgen zu winden.Anonym
Gast@22. März 2006 um 15:55 Uhr #2820733hau haua ha…bei euch brennt ja der block….ist aber vielleicht garnicht mal schlecht so…
22. März 2006 um 15:56 Uhr #2821782Naja, siehe ??rzte Kunstfehler usw. aber dafür gibbet Innung, Kammer, Prüfungen, Arbeitsrichtlinien, Gebäudeabnahme, Statik, Werkshallen … blah blah blah … und last but not least fast für jeden berufsstand eine entsprechende Versicherung.
versuch mal eine zu bekommen mit der Tätigkeitsbeschreibung eines „Bodyartlers“ *lol* … also ganz so trivial wie „kann dir überall passieren“ ists leider nicht!
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