Willkommen auf TattooPiercingNet › Foren › Verschiedenes › Mal ne juristische Frage…
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Anonym
Gast@21. November 2006 um 21:19 Uhr #2782683Hallo zusammen,
ich brauch mal eure Hilfe.
Kennt sich jemand mit dem Gesetz aus?
Mein Frage ist: Sind Tätowierungen und Piercings im Strafvollzug und in der Forensik , von den Mitrbeitern bedeckt zu halten? Gibt es da ein Gesetz, oder liegt es einfach am Arbeitgeber und welche Dienstaneisungen es dort gibt?
Ich weiß, das jenachdem wie tolerant der Arbeitgeber ist, man seine offensichtlichen Piercings rausnehmen oder abkleben mu??.
Darf mich eine Diensanweisung, mein Arbeitgeber laut Gesetz in meiner Persönlichkeit einschränken?Habe schon danach gegoogelt, aber nichts brauchbares gefunden.
Ich wäre dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet, lg Desi
21. November 2006 um 21:26 Uhr #2864738Hey, also wenn du z. B. bei der Polizei arbeitest, darf dein Arbeitsgeber verlangen das du Piercings rausnimmst oder Tattoos abdeckst glaub ich mal. Ich mach Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, kann dir Morgen gern weiterhelfen. Kannst mich auch einfach anschreiben. Lg und schönen Abend noch
22. November 2006 um 8:32 Uhr #2866415Das regelt der Dienstherr jeweils selber durch generelle Dienstanweisungen. Das fällt alles unter den Bereich „(Arbeits-)Sicherheit“ und „Öffentlichkeitswirkung“.
So wie Haare bis zum Hintern ein Sicherheitsproblem sind und diese dann entweder gekürzt oder entsprechend „gebändigt“ werden müssen, sind Piercings auch ein Sicherheitsproblem. Nicht das Du mit dem Piercing irgendwo hängen bleibst…
Ausserdem sidn Beamte ja auch der verlängerte Arm des staates und als solche sollen die möglichst neutral und unpolarisierend auftreten. Und -auch wenn das hier sicher die meisten andrs sehen- offensichtliche Große Tattoos sind einfach nicht das, was sich jemadn vom seriösen Staatsdiener erwartet.
Da das ganze aber wieder sehr schwanmmig ist (wie bei allem juristischen), gibt es entweder generelle „no way“ (das ist dann leichter bei Entscheidungen, da keine Grenzlinie gezogen werden mus) oder aber es wird auf schöne pauschale Begriffe rediuziert, so dass dann der Vorgesetzte selber definieren kann. Zumindest innerhalb eines Ermessensspielraumes.
Das war jetzt auch pauschal. Wenn Du konkrete Antworten haben willst, dann musst Du aber auch schon selber konkret werden. Denn zB ohne Bundesland wirst Du schon nicht weiter kommen, da das alles Ländersache ist. Dann solltest Du bei der Suche wissen, um welche Sachen es geht. So ist ein kleiner Stern auf der Leiste was anderes als ein gesichtsfüllendes Tattoo. Und ein IP sieht auch keiner, ein Septum dagegen schon.
Anonym
Gast@22. November 2006 um 13:20 Uhr #2868107anmerk: ein septum-keeper und verschwindibus….keiner sieht es
22. November 2006 um 21:10 Uhr #2869781yep, nur besteht weiterhin die verletzungsgefahr (nicht meine ansicht, aber oft die eines dienstherren)
22. November 2006 um 23:48 Uhr #2871472z.b. http://www.n-tv.de/623100.html
Es gab aber auch mal nen Artikel zu ner Anweisung für Beamte im Strafvollzug das die keine offenen Tattoos tragen dürfen da hat glaub ich auch einer geklagt gegen und hat verloren … find ich aber grad nimmer 🙁 … scheiss Internet … Link tot, Seite weg + Google unnütz … vielleicht hat da ja einer noch die Sache??!!
Anonym
Gast@23. November 2006 um 19:34 Uhr #2873161schon mal danke für eure antworten, werde mal sehen wie es eiter geht 🙂
23. November 2006 um 20:01 Uhr #2874841Desi25 schrieb:
>
> schon mal danke für eure antworten, werde mal sehen wie es
> eiter geht 🙂
^^^^^^^^oh-ooohhh…da Hat Sigmund aber zugeschlagen jetze 😉
Anonym
Gast@24. November 2006 um 20:41 Uhr #2876533da hat wohl jemand etwas psychologisiert…in welcher phase meines lebens scheint denn was falsch gelaufen zu sein? *g*
Anonym
Gast@25. November 2006 um 19:45 Uhr #2879928Ich habe es gelesen…und ich habe es verstanden, aber hast du meine Frage verstanden? 🙂
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