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18. November 2002 um 13:45 Uhr #2782797
…kann mir mal jemand sagen ob das sharen von Musik videos im Netz verboten is???? Ja ja ja bla bla das pa??t nich hier hin, bzw. gehört nich hier rein, frag mich das halt nur, weil ich hier gerade meine Links in meinem Profil bearbeite, und wenn ich da nu nen Link rein setzte wo man Vidz. ziehen kann, krieg ich dann nachher noch trubel weils verboten is, also wenn da jemand was genaues weiß (Pressebericht o.a.) wär ich fürn Posting dankbar!!!
Voice…
18. November 2002 um 15:44 Uhr #2866306also ich glaub nicht, dass das was mit urheberrecht und verkauf etc zu tun hat, denn musikvideos werden ja überall gezeigt und kaufen kann man sie auch nicht,also warum sollte man das nicht dürfen? hm…aber den link kannste mir ja trotzdem mal rüberschicken *fg*
18. November 2002 um 16:08 Uhr #2867998Erlaubt ist es, afaik nicht. Aber – die musikvideo szene findet wohl generell weniger Beachtung weil die kommerziellen Schäden die dadurch entstehen eher gering bis nicht existent sind. Obs deswegen legal ist bezweifel ich.
Anonym
Gast@18. November 2002 um 16:52 Uhr #2871361as far as i know
mfg
Meskalin18. November 2002 um 17:19 Uhr #2873045aso, danke. konnte ich nich riechen
18. November 2002 um 17:25 Uhr #2874733ooohh! schlechte witze?! hab da auch einen:
wie nennt man nen boomerang der nicht zurück kommt?
Stock…18. November 2002 um 18:18 Uhr #2878111Naja, Musikvideos werden klar überall gezeigt, aber lieder werden auch im Radio gespielt…
Anonym
Gast@18. November 2002 um 22:34 Uhr #2879817Ich glaub nicht, dass Du deswegen Stress bekommen kannst. Immerhin bist Du nicht der Betreiber der Seite, sondern nur ein „dummer User“. Wenn solche Seiten illegal sind, ist in erster Instanz der Betreiber der Seite gearscht(, glaub ich).
18. November 2002 um 23:11 Uhr #2881531öhm naja dabei gehts halt schon um ne Seite die ich hosten werde….
19. November 2002 um 7:27 Uhr #2883243Hm, IMHO ist das ziemlich einfach zu beantworten. Jedes urheberrechtlich geschützte Werk darf nur dann kostenlos weitergegeben werden wenn der Inhaber des Urheberrechtes zustimmt. Gibt also nur 2 Möglichkeiten: a) Du schreibst die einzelnen Musikverlage an, dann kannst Du aber auch wirklich nur freigegebenes Zeug nehmen, weil dann sind sie auf Deine Seite aufmerksam geworden oder b) Du setzt einfach drauf was Du findest und hoffst das sie DICH nicht finden *g*
Greetz
Guchot
P.S. IMHO = In My Honest Opinion = Meiner Meinung nach 😉19. November 2002 um 9:39 Uhr #2884961IMHO = in my humble opinion / meiner bescheidenen Meinung nach
nix für ungut…
-master-19. November 2002 um 9:50 Uhr #2886687OK, Honest = ehrlich. Pa??t aber auch 😉
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