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30. Mai 2008 um 18:33 Uhr #2805032
FU FU FU FU FU FU FU FU… Heute Pc gekauft und was ist? ER IST KAPUTT-.- KAAAAAAAAAPUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTTT
eingeschweißt im laden gekauft… KAPUUUUUUUUUUTTTTTTTTTTTT die steckplätze am motherboard sind abgebrochen und nein ich hab damit nix zu tun-.- ich hab ihn vorsichtig ausgepackt die sicherung rausgenommen angeschlossen und … PUT… und was sagen die jetzt? tja wir können ihn vielleicht reparieren aber geld gibts keins zurück… FU FU FU
das reparieren braucht genau bis 12 wochen…. 12!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ich so ney und nen anderen PC? Gleicherwert? Ney… nur reparieren… sicha und dann is er hier und wieder kaputt-.- FUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUUU
30. Mai 2008 um 18:34 Uhr #2960924und warum trollwiese? verschiedenes is blöd da darf ich net so oft @!#$ you sagen^^
30. Mai 2008 um 19:21 Uhr #3237330das is echt übel!
Anonym
Gast@30. Mai 2008 um 19:30 Uhr #3147555Die reparieren? Hallo, gehts noch? Sofort geld zurück!
30. Mai 2008 um 19:55 Uhr #3031898rechtlich schlecht durchdrückbar, denn für den einzelhandel gilt diese regel erst mal nicht. normal sollte man meinen, da?? der händler am kauftag noch so kulant ist, den rechner umzutauschen. wenn er dies nicht ist, dann nimmt er sich hier grad sein recht auf instandsetzung. auch unter dem allgemeinen begriff garantieinstandsetzung bekannt. erst bei mehrmaligem mi??erfolg der leistung kann der kunde sein geld zurückverlangen.
30. Mai 2008 um 20:02 Uhr #3048511huiuiuiui 😉 damit das gilt, müsste er dies in seinen agbs aber gut sichtbar dem kunden VOR vertragsabschluss zu kenntnis bringen….irgendwo hinter der kasse anner wand is nich, auf der rückseite der rechnung als kleingdrucktes reicht auch nicht..und – der kunde muss nicht nach den agbs frage – ist ne bringschuld
30. Mai 2008 um 20:12 Uhr #3211653heutzutage mu?? der kunde seine unschuld beweisen. da der rechner verschweißt erworben wurde, steht das ja wohl außer frage.
agb’s sind das eine, das bgb das andere. und die agb’s müssen gesetzeskonform gehen.30. Mai 2008 um 20:17 Uhr #2987944richtick.
die beweislastumkehr is aber erst nach…6 monaten? …nicht beim auspacken.
auspacken gilt nicht als mangel – ist zur prüfung der ware notwendig.30. Mai 2008 um 20:26 Uhr #2890154wollte ja nur sagen, da?? man bei originalverpackten teilen eigentlich davon ausgehen kann, da?? die in ordnung sind. andererseits hätte man mal nen kontrollblick im laden auf die ware werfen können. sprich, zusammen mit dem händler auspacken und kontrollieren.
was die beweislastumkehr betrifft, die hat sich in den letzten jahren geändert. die gilt so weit ich informiert bin, ab sofort nach dem kauf. mü??te ich mich aber noch mal schlau machen. stand irgendwann im letzten oder vorletzten jahr in der handwerkszeitung30. Mai 2008 um 20:32 Uhr #3009800Normalerweise hat man eine rückgaberecht von 14 Tagen nach Kaufdatum, d.h die müssen dir das Ding eigentlich umtauschen.
30. Mai 2008 um 20:36 Uhr #3015263§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei MängelnIst die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.(der K??UFER wählt)
§ 439 BGB
Nacherfüllung(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismä??igen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Ma??gabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
(12 wochen is ein erheblicher nachteil für den kunden)
§ 440 BGB
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und SchadensersatzAußer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemä?? § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
(n neuen pc kaufen und der is peng..12 wochen warten – da gibt dir jeder richter recht: unzumutbar)
30. Mai 2008 um 20:43 Uhr #3108487mit „normalerweise“ und „eigentlich“ kommste bei so einem händler nich weiter… wenn sowas is, kanns nich schaden das bgb dabei zu haben und vorallem auch die advocard auf den tresen zu schnipsen :_)
30. Mai 2008 um 21:04 Uhr #2976605bei k & m… da steht bearbeitung 6 wochen plus reparatur haben die im kundencenter mir gesagt direkt 12 wochen…
und der pc war ja direkt zsammen gebaut einer halt komplett von denne zusammen gebaut nur ohne betriebssystem was ich dahabe.
naja die haben keinen gleichwertigen pc da-.- und will ich au net ganz ehrlich-.-
a) bin ich da stammkunde die kennen mich also erst recht kacke wenns da keine garantie gibt
b) die haben mich net aufgeklärt über rückgabe auf ihrer internet seite hab ich gesehen das dieses rückgabe recht net bei pc´s gilt.-.- aufgeklärt hat mich nieeeemand. ich als normaler bin so doof und denke okaay 14 tage rückgabe recht…
c) ich hab son tollen zettel da steht drauf das alles bis vor 2 tagen noch ging… weil die es selber geprüft haben…
d) es ist an ner stelle kaputt wo ich gar net ran komme oO die haben den doch umhergeworfen im laden bzw gaaanz charmant unterm tresen vorgeholt-.-
e) kundencenter so: tja das muss der filial leiter abklären haben wir nix mit zu tun
f) i will mein geld wieder:(30. Mai 2008 um 21:06 Uhr #2911919ach ja der rechner war net direkt verschweißt^^
30. Mai 2008 um 21:42 Uhr #2975434zu a) keine garantie? du hast eigentlich auf jeden kack zwei jahre garantie (gilt auch für schuhe, kleidung und ähnliches)
zu b) mit welcher begründung verweigern die die rücknahme? würde ich ja gerne mal von nem rechtsverdreher prüfen lassen, ob sowas rechtlich standhält.
zu c) papier ist geduldig. wer sagt dir, da?? das tatsächlich dieser rechner war, den sie getestet haben? dann ham se den doch selber geschrottet, oder nicht?
zu e) dann maul den filialleiter an
zu f) nach mainzels ausführungen könntest du auf unzumutbarkeit nach bgb plädieren und dein geld zurückfordern. wenn du stammkundin bist und sie weiterhin auf deine kundschaft wertlegen, dann könntest du erfolg habenviel glück
30. Mai 2008 um 22:35 Uhr #3105247ich glaube das problem ist, dass der pc individuell zusammengestellt wurde.
sowas hatte mein ex auch mal. neuer pc lief nach 2 tagen nicht mehr -> repariert, wieder bekommen, anderes teil kaputt -> wieder repariert.. hat sich sicher 2monate gezogen und wir hatten nachher echt keinen bock mehr, aber geld zurück war nicht drin.30. Mai 2008 um 23:08 Uhr #2929739also ich hab lagrima so verstanden, da?? der rechner nicht selbst zusammengestellt wurde, sondern sie ihn fertig erworben hat ohne betriebssystem, was ja heutzutage durchaus üblich ist. daher sollte ne geldrückgabe durchaus möglich sein
30. Mai 2008 um 23:17 Uhr #3159761fertig zusammengestellt, ja. man geht dahin, sagt was man alles drin haben will und die bauen dir den pc zusammen. individuell. kein fertiges komplettpaket ausm schaufenster.
30. Mai 2008 um 23:25 Uhr #3171837hmmm, mal abwarten, was lagrima dazu sagt
30. Mai 2008 um 23:32 Uhr #2998754ne ne die bieten den komplett so an:)also ich musstre net sagen was ich will und was net will:) nur pegasus is von k und m ne eigenmarke. die prüfen die bevor sie nochmal rausgehen aber. wünsche kann ich da au net äussern^^
30. Mai 2008 um 23:34 Uhr #2917794die bieten den 30923842394 millionen mal an^^ verkaufen den au regelmässig. nur meiner is halt put:( und haben keinen andern auf lager. würde au net einfach so nen komplett neuen kriegen und will ich au net:( hab die schnautze jetzt scho voll:(
30. Mai 2008 um 23:40 Uhr #3165852dann versteh ich es wirklich nicht. wie gesagt, bei zusammengestellten pcs zicken die gern mal rum, aber bei so’nem paket sollte auch ersatz kein problem darstellen.
30. Mai 2008 um 23:42 Uhr #3022320i verstehs ja au net und weil die so charmant unkooperativ sind will i mein geld wieder-.- kundenfreundlich muss man gar net sein
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