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Anonym
Gast@31. Dezember 2011 um 15:45 Uhr #2910961Nachtrag:
Der Gürtelmann löchert nicht nur Ohren an allen Stellen, sondern auch Lippen, Nasen und sicher auch Bauchnabel.Die Polizei hält sich trotzdem aus allem raus.
Anonym
Gast@31. Dezember 2011 um 15:47 Uhr #2914646Nachtrag:
Der Gürtelmann löchert nicht nur Ohren an allen Stellen, sondern auch Lippen, Nasen und sicher auch Bauchnabel.Die Polizei hält sich aus allem raus!!!
Anonym
Gast@31. Dezember 2011 um 15:49 Uhr #2899621Sorry, erst läßt es sich nicht abschicken und dann erscheint es 2x
31. Dezember 2011 um 16:57 Uhr #3010827Hallo ulliwolf,
zu deinem Beitrag möchte ich folgendes sagen: es ist schon erschreckend wenn man so hört, was in Sachen Piercing alles passiert. Allerdings denke ich auch, dass es besser wäre, wenn Eltern offener mit dem Thema umgehen würden und zur Aufklärung dann aktiv beitragen. Ich erlebe es oft, dass Eltern dem Thema Piercing sehr negativ gegenüber stehen und die Sprösslinge dann aus Unwissenheit, Geldmangel und Angst entdeckt zu werden zu irgendeinem Pfuscher gehen. Sowas kann man mit Offenheit verhindern. Meine Mutter hat sich damals (bei meinem Wunsch nach einem BNP) informiert, hat es mir dann mit Auflagen erlaubt. Auflage war: ein Piercingstudio ihrer Wahl. Das fand ich klasse und das ist in meinen Augen auch der vernünftigste Weg.
1. Januar 2012 um 12:53 Uhr #2995254@ Tatze: Bayerische Hygieneverordnung §2 Absatz 3:
„(3) 1 Eingriffe, die eine Verletzung der Haut vorsehen, sind mit sterilen (keimfreien) Geräten
und Instrumenten vorzunehmen. 2 Mehrfach zu verwendende Geräte und Instrumente sind
nach jedem Gebrauch einer sorgfältigen Desinfektion, Reinigung und anschließend einer
Sterilisation zu unterziehen und bis zur nächsten Anwendung in sterilen Behältern
aufzubewahren.“Die Pistole ist nicht sterilisierbar. Zufrieden? Gilt in diesem Wortlaut zumindest auch in HH, HB, Niedersachsen, Hessen und NRW. Bei den anderen Ländern habe ich es nicht nachgelesen (weil für mich eig. irrelevant), dürfte aber ähnlich aussehen.
@ Uliwolf: Ob der gemeine Volksmund das nun wahrhaben mag oder nicht, aber auch OHRLÖCHER sind praktisch Piercings und damit juristisch gesehen eine gefährliche KV gem. §224 StGb in die du nach §228 StGb einwilligen kannst. Dazu musst du aber nach dem BGB geschäftsfähig sein, und eingeschränkt geschäftsfähig bist du in der BRD ab dem vollendeten 7. Lebensjahr, sprich: Ohrlöcher mit 6 Jahren sind schlicht und ergreifend tabu, du machst dich strafbar. Ob mit Pistole, Nietenzange oder Earlobegun.
1. Januar 2012 um 16:35 Uhr #3219171Ich denke mit Einverständnis der Eltern sieht die Sache mit der Geschäftsfähigkeit anders aus…
1. Januar 2012 um 16:53 Uhr #3142715Das Wort der Eltern steht seit neuestem über dem Gesetz? Ich bin verblüfft, klär mich auf…
1. Januar 2012 um 17:06 Uhr #3192663… und um einem dämlichen Erklärungsversuch vorzubeugen: Nein, steht es nicht! Die Sache mit der Geschäftsfähigkeit ist ebenso geregelt wie die Sache mit der Volljährigkeit und der Strafmündigkeit, auch mit Muttizettel darf ich mit 15 kein Auto fahren und auch wenn der ganze Clan inclusive Geburtsurkunde aller Anwesenden im Studio auftaucht ist ein Mensch nicht imstande, einer gefährlichen Körperverletzung vor dem vollendeten 7. Lebensjahr zuzustimmen!
1. Januar 2012 um 18:19 Uhr #3111066@ tempelpiercer:
„Bayerische Hygieneverordnung §2 Absatz 3:
[…]
Die Pistole ist nicht sterilisierbar. Zufrieden?“
Nicht ganz, denn von einem expliziten Verbot, Ohrlöcher zu schießen steht da nix. Die Verordung bezieht sich auf das WOMIT und nicht auf das WIE. Finde die Verordnung aber trotzdem interessant, nicht daß da ein falscher Eindruck bei Dir entsteht. Die Ohrlochstechsysteme, die heute verwendet werden, verwenden Pistolen, wo das Instrument an sich nicht mehr in Körperkontakt gerät, dadurch daß ein steriler Einmalaufsatz mit integriertem Ohrstecker verwendet wird. Ob diese Pistolen sterilisierbar sind, steht auf einem anderen Blatt, genauso wie der Ausführende damit umgeht (Handschuhe tragen etc.). Desinfizierbar sind sie auf jeden fall. Nur damit Du weißt, von welchem System ich gerade rede: http://www.studex.de/pages/system75.html
1. Januar 2012 um 18:34 Uhr #3085639Wenn die Pistole nicht sterilisiert sondern nur desinfiziert ist, ist auch der Stecker nicht mehr steril wenn er mit der offenen Verletzung in Kontakt gerät. Das kleine 1×1 der mikrobiologie.
Es ist schlicht und ergreifend nicht möglich, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften mit der Ohrlochpistole zu arbeiten. Und das kommt einem Verbot gleich, alles andere ist schlicht und ergreifend kindische Haarspalterei!
1. Januar 2012 um 18:36 Uhr #3240076Zitat: „Und wenn der Piercer einem dann noch rät, die Löcher besser selber zu machen statt sie schießen zu lassen…was soll man dann noch glauben?Ist selbst piercen doch gar nicht so unvernünfitg?“
Nur hat hier im Thread gar kein Piercer so einen Unsinn gesagt, sondern einfach nur irgendein 17-jähriger hat das Selbermachen empfohlen…
Genauer lesen kann helfen!Ich persönlich kann Piercer nicht verstehen die Kindern die Möglichkeit nehmen sich unter sauberen Umständen die Lobes piercen zu lassen und die Kids einfach ablehnen…
Ohrlöcher sind mit Einwilligung BEIDER Eltern erlaubt, es gibt keine Altersbeschränkung. Die Geschäftsunfähigkeit eines Kindes bezieht sich nur darauf, das es unter 7 nicht bezahlen darf. Die Einwilligung des Kindes wird bis zu einem gewissen Alter als entbehrlich angesehen wenn die Eltern sich einig sind. Eltern dürfen ihrem Kind unter 13 so einiges vorschreiben – auch z.B. wenn es seine Vorhaut gerne behalten würde…
Zumindest vertreten die Vormundschaftsgerichte und Familiengerichte diese Auffassung – die Richter sollten ja wohl wissen wonach sie urteilen…
1. Januar 2012 um 18:44 Uhr #3067396… gilt aber nicht bei kosmetischen Eingriffen ohne medizinischen Indikator, es ist in D schlicht und ergreifend nicht möglich über den Kopf eines Menschen hinweg zu entscheiden ob er zu subjektiven „Verschönerungszwecken“ eine Verletzung und Schmerzen in Kauf nehmen muss oder nicht.
Eine Beschneidung ist noch durch den Stuss mit der Religionsfreiheit gedeckt, bei Ohrlöchern wirds damit wohl eher schwierig!
1. Januar 2012 um 18:59 Uhr #2972267das ist dann wohl deine Meinung, ich schließe mich da lieber der anderslautenden Meinung diverser Gerichte an.
1. Januar 2012 um 19:13 Uhr #2940425Dann sei so gut und schick mir die Aktenzeichen mit den entsprechenden Gerichtsurteilen über Lobes bei nicht-geschäftsfähigen Kindern rüber, ich lerne ja gerne dazu.
… und bis ich das gelesen habe, schließe ich mich keiner Meinung an sondern halte mich an das geltende Recht gem. §224 StGb, 225 StGb, 226 StGb, 228 StGb und die in Frage kommenden § 106 BGB, 107 BGB, 108 BGB.
1. Januar 2012 um 19:28 Uhr #3207398die Aktenzeichen fallen unter den Datenschutz, ich werde die Unterlagen meiner Kunden selbstverständlich nicht rumschicken…
Aber in Bayern gehen die Uhren ja bekanntlich eh anders, also bleib du doch bei deiner Interpretation…
1. Januar 2012 um 19:44 Uhr #3082066Uiuiui – da flitzen schon §§ herum 😀 … Was fürs „Kind“ gut ist oder nicht, entscheiden so lange die Bevollmächtigten als ihnen (gemäss aktueller Rechtsprechung) diese Verantwortung obliegt.
Aber auch Eltern sind in dieser Entscheidung nicht narrenfrei – im zweifelsheimer gilt darüberinaus die Maxime, dass der Eingriff für den Schutzbefohlenen vorteilhaft/notwendig sein muss.
Wenns drauf ankommt, entscheidet das zuständige Amt bzw ein Richter – Körperverzierungen – davon kann man getrost ausgehen vermutlich – fallen nicht unter zu bejahende Eingriffe. wowereit!:
Zum Thema § und Schiessverbot: Wir Nichtjuristen können viel rein und rausorakeln – wo sind die Urteile die in RL schonmal gegriffen haben, gegen die schiessende Zunft? – ich kenn keins …lass mich aber gern vom Gegenteil überzeugen 🙂
1. Januar 2012 um 19:58 Uhr #3187030Auch wenn das so von arne nicht gewollt war find ichs grade recht interessant.
@ Ulliwolf
Mr gürtelmann xD
Weit über die Stadtgrenzen Darmstadts heraus bekannt vor allem bei jungen „Kunden“ 😉 Da fahren se teilweise auch von hier aus (ich wohne inzwischen in Gernsheim) ne gute Stunde mit dem Bus damit sie zu diesem +#++/&%$§$%&/()= *räusper* gehen können!
Schreckliches Geschäft macht der gute da ich hab da schon viel zu viele Piercings von ihm gesehen und der rät einem ja allenernstes dazu sein frisches Piercing mit Urin zu behandeln. Der Typ hat sie nicht mehr alle ,aber leider wird wie du ja bereits sagst nichts gemacht .Der macht das ja schon seit Jahren ,wenn nicht gar Jahrzehnten so. Angeblich soll er ja früher sogar mit der Gürtelzange gepierct haben, was mit Leder geht des geht auch mit Haut 😉
1. Januar 2012 um 20:04 Uhr #3122241Natürlich fallen sie untern Datenschutz – Photoshop soll helfen. Dürfte aber leicht schwierig werden, etwas, das nicht mal dejure kennt, stapelweise aus dem Hut zu zaubern. Hab ich Verständnis für.
Was meine Interpretation angeht — stimmt schon, in Bayern gilt wahrscheinlich ein anderes StGb und ein anderes BGB als im Rest der Republik. Wäre offen gesagt neben einer eigenen Währung schön, ist aber leider nicht so.
Ansonsten verweise ich mal auf des Mainzels Beitrag, ist eigentlich alles mit gesagt. Aber wahrscheinlich sehen das die Gerichte in NRW, die nichts anderes zu tun haben als sich mit den Lobes von Scheidungskindern zumzuärgern, auch wieder anders.
BTW: Mainzel, es geht nicht um Gerichtsurteile zum Thema „Schießen“ sondern um die Frage nach „Erlaubt oder nicht?“. Und die dürfte hinreichend geklärt sein. 🙂
2. Januar 2012 um 0:42 Uhr #2983275Naja – geklärt nicht!
Verboten, verboten & verfolgt, geduldet, erlaubt – bis jetzt hab ich nur § gesehen, keine KOmmentare, kein Urteile.
2. Januar 2012 um 10:22 Uhr #3176506Wieviel deutlicher brauchst es denn noch?
Brauchst du zu jedem Gesetz auch erst ein Gerichtsurteil damit es für dich gültig ist? Sorry, versteh ich nicht…
2. Januar 2012 um 11:36 Uhr #3062985@Tempelpiercer: „Das Wort der Eltern steht seit neuestem über dem Gesetz? Ich bin verblüfft, klär mich auf…“ (ff)
– Kein Grund sich so aufzuregen und Leute hier im Thread zu beschimpfen für etwaige Einträge, die sie noch gar nicht geschrieben haben! Wie ich finde!
Das war nur ein laut ausgesprochener Gedanke, womit ich keineswegs ausdrücken wollte, das Eltern über dem Gesetz stehen, aber möglicherweise greifen im Falle der Ohrlöcher unter 7 Jahren noch andere Gesetze außer dem einen,das sich auf die Geschäftsfähigkeit bezieht.Was weiß ich, ich bin kein Jurist.-Du anscheinend schon, also klär uns in Zukunft doch einfach etwas freundlicher auf, das würde den selben wenn nicht einen besseren Effekt erzielen.
Außerdem frage ich mich, wer im Falle unerlaubt gestochener Ohrlöcher Probleme macht: die Eltern nehme ich an. Wenn diese eine Einverständniserklärung unterschrieben haben, können sie dann noch Probleme machen und den Piercer anzeigen o.ä.?
„Nur hat hier im Thread gar kein Piercer so einen Unsinn gesagt, sondern einfach nur irgendein17-jähriger hat das Selbermachen empfohlen…Genauer lesen kann helfen!“
– Nein, das wurde mir und arne11 in einem studio „empfohlen“ wo wir mit der besagten kleinen Schwester waren… man bedenke, dass die „Empfehlung“ nur spaßeshalber ausgesprochen wurde, sie wurde aber ausgesprochen.
2. Januar 2012 um 11:42 Uhr #3186108P.S.
Geschäftsunfähig sind Minderjährige, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 104 Nr. 1 BGB). Auch Personen, die dauerhaft geisteskrank sind, sind geschäftsunfähig. Willenserklärungen von diesen Geschäftsunfähigen sind nichtig. Anstelle von ihnen handeln gesetzliche Vertreter wie Eltern, Vormunde oder auch Betreuer.
2. Januar 2012 um 13:53 Uhr #3171638oh man hier geht es ja ab
also auch wenn interessant bitte geht euch nicht an die gurgel
naja zum thema § und gesetzes texten, was soll man da schon sagen, recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene sachen, aber das wissen wir ja alle
also ich kann ja quasi jeden standpunkt verstehen, also das es rechtlich verboten ist unter 7 sieben zu stechen leuchtet mir ein da die geschäftsfähigkeit im direkten zusammenhang mit einer willenserklärung steht, bei einem vertrag der mit einem zalungmittel abgewickelt wird, wird lediglich durch das anbieten und das bezahlen eine beidseitige willenserklärung vorausgesetzt
demnach hat das mit der geschäftsfähigkeit nur etwas mit der willenserklärung zu tun
durchaus kann ich aber auch verstehen wenn piercer unter dem besagten alter stechen, da ich das ansonsten für eine na sagen wir mal doppelmoral halte, gesetzte oder regelungen mal außen vor was passiert denn tag täglich, ein kind will ohrlöcher haben die zum teil aufgeklärte aber auch gut herzige mutter ist einverstanden und geht mit ihrer sagen wir tochter in die stadt, da sie schonmal gehört hat das ohrlochpistolen schlecht sind (warum auch immer also nicht sauber narben bildung quetschungen egal) geht sie mit ihrer tochter zum piercer in der hoffung für ihre tochter nur das beste zu bekommen, der piercer lehnt ab weil das mädchen 6/11 ist beide verlassen geknickt den laden und gehen zum nächsten juwelier, weil die mutter hat ja schließlich ihrer tochter gesagt das sie darf und schon haben wir wieder ein paar geschossene löcher und da sind wir uns ja wohl alle einig das wollen wir nicht
so wenn wir das nun betrachten kommen für mich zwei fälle heraus im einen ablehnung auf grund von nicht geschäftsfähig also keine gültige willenserklärung, im anderen fall ablehnung auf grund von ….? keine ahnung, nicht 14 was ja rechtlich keinen belang hat, gut bleibt noch die variante der piercer will nicht weil auch das ist ja ein beidseitige willenserklärung wenn einer nicht will okay kommt es nicht zu stande
aber wenn ich als piercer nicht will und mir dann aber ein ohrlochpistolen nein danke aufkleber auf die scheibe mache dann denke ich ist das doppelmoral, im sinne von alle die eine pistole benutzen sind scheiße aber ich selber machen neee ich doch nicht soll es doch wer anders machen
also im ernst das kann es nicht sein
wenn ich mich gegen etwas aussprechen dann muss ich auch die konsequenzen tragen oder ich muss mir auch ein schild ohrlöcher unter 14 nein danke an die tür hängen wobei nein das wäre bestimmt geschäftsschädigend weil das auf wenig verständniss stoßen würde
ach und übrigens das piercen macht keiner genausowenig das dehnen aber utensilien dafür werden überall an jeden verkauft wo klar ist was damit gemacht wird 😉
nun gut meine schwester ist traurig weil sie keine ohrlöcher hat zumindest bisher und ich ihr das schießen ausgeredet hab (ich idiot wäre ich in meiner meinung nicht so festgefahren also eigentlich dagegen aber unter 14 geht es mich nichts an)
aber trotz alle bedanke ich mich herzlich für die rege diskusion und hoffe das niemand zu stark angegriffen wurde und nun behaubtet alles idioten da im forum
evtl sollte ich mich da mit einbeziehen und lieber einen blog schreiben zu meinen gedanken, monologe sind da dankbarer aber da hab ich ja keine lust drauf also ich würde nicht wollen ihr würdet es nicht lesen wollen und schon wäre nichts passiert obwohl wir alle geschäftfähig sind
2. Januar 2012 um 19:15 Uhr #3132187@ Everythings fine: Wen beschimpfe ich denn gerade? Etwa dich, weil ich dir auf den Kopf zu sage, dass auch der sagenumwobene Muttizettel nichts an Fakten wie der Geschäftsfähigkeit und / oder Volljährigkeit ändern?
Und nein, ich bin kein Jurist – aber ich bin Piercer, kenne in meiner Funktion als solcher auch die Rechtsgrundlagen für mein Handeln und meine Handlungsfähigkeit im Allgemeinen und den Umgang mit Minderjährigen im Speziellen.
Nein, die Eltern müssen nicht anzeigen – in einem mir konkret bekannten Fall, hat die Tante des betroffenen Kindes (5 Jahre alt) die Eltern und den Piercer angezeigt. Das Ermittlungsverfahren wurde letztlich wegen Geringfügigkeit eingestellt (bin nicht sicher ob er noch ne Kleinigkeit zahlen musste, müsste ich lügen).
@ Arne:
Mit dem Argument „Wenn ichs nicht mache gehen sie zum Juwelier“ könnte ich auch Drogen verkaufen. Wenn die User den Stoff nicht bei mir kaufen, dann halt im Bahnhofsviertel. Ist es deswegen moralisch in Ordnung? Und darf ich mir dann noch einen „Keine Macht den Drogen!“-Aufkleber an die Scheibe machen, wenn ich keine Drogen verkaufe?
Die Eltern verlangen von mir etwas Verbotenes, und wenn ich das nicht machen will bin ICH nach deiner Meinung schuld, wenn die Eltern dann zu Mitteln greifen, die illegal und gefährlich für ihren Nachwuchs sind? Sonst passt aber hoffentlich alles?!
Und nein, ich verkaufe keine Piercingutensilien, Expander verkaufe ich aber ab einem gewissen Alter. Und weiter? Bin ich schuld daran, wenn minderjährige damit Dummheiten machen? Wie schauts dann mit dem Verkauf von Alkohol aus? Darf man den nur noch verkaufen, wenn der Käufer eine Willenserklärung unterschreibt, nach der er sich nur nach dem Essen mal einen zur Brust nimmt und sich auf keinen Fall damit besaufen wird?
Ich bin ernsthaft gespannt…
2. Januar 2012 um 20:06 Uhr #3107380so ab welchem alter verkaufst du denn dehnutensilien mit der vorlage eines lichtbildausweises und da es ja keinen kinderausweiß nicht mehr gibt kann das ja nur der entsprechende personalausweiß sein nun gut wen dem so ist und diese erst ab 18 verkauft werden okay dann sei dies so
„Wie schauts dann mit dem Verkauf von Alkohol aus? Darf man den nur noch verkaufen, wenn der Käufer eine Willenserklärung unterschreibt, nach der er sich nur nach dem Essen mal einen zur Brust nimmt und sich auf keinen Fall damit besaufen wird?“
ja das ist tatsächlich so weil rein rechtlich alkohol wie weinbrand oder likör laut jugendschutzgestzu nur an personen über 18 verkauft werden DARF und da ist es egal ob die eltern daneben stehen oder nicht somit haben wir eine ganz andere ausgangssituation
und das drogenbeispiel ist ja auch voller ohnmacht aus der luft gegriffen das ist ja quatsch das ist illegal aber das piercen eines 7 jährigen kindes ist ja nicht illegal das piercen eines 6 jährigen kindes von mir aus solltest du aber meine fallbeschreibung richtig lesen wird dir auffallen das ich die doppelmoral auf den zweiten fall beziehe in dem es um ein 11 jähriges kind geht was keinesfalls illegal ist
so und das mit dem schießen illegal also das glaube ich nicht weil es überal gemacht wird und ganz im ernst ich glaube nicht das gerade große ketten es machen würden wenn sie nicht dürften die haben den richtigen rechtsbeistand da bin ich mir sowas von sicher
und mit dem nicht piercen lehnst du ja nicht eine illegale handlung ab sondern eine legale handlung
nunja also die antwort würde ich rein vergleichsmäßig überdenken und ja ich halte es immernoch für DOPPELMORAL und nicht für moralisch verwerflich schlag es nach ist ein unterschied
ich wollte dich auch keinesfalls angreifen was ich bisher auch immer vermieden haben und ich werde dies bis auf dieses eine mal auch möglichst weiter beibehalten nur leider fühle ich mich nun durch das so ausdrucksvoll gewälte @ irgendwie persönlich angesprochen
gut aber das ist sicherlich etwas anderes persönliche anreden und „angriffe einer meinung“ in einem „öffentlichen“ forum zu posten also wenn jemand ein problem mit meiner aussage hat dann kann der jenige das gerne mit mir diskutieren aber ich steh nicht so auf in der öffentlichkeit um zu gucken wer den längeren hat recht herzlichen dank
liebe grüße Arne
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