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15. Oktober 2006 um 22:59 Uhr #2802151
Hallo!
Wollte mal fragen, wie WIRKLICH ALLE rechtlichen Sachen bezüglich piercen lassen sind. Also wenns geht nicht nur von Deutschland schreiben. ^^
lg, jo
15. Oktober 2006 um 23:05 Uhr #3040697vielleicht findeste jemand der dir dazu nen buch schreibt. wenn du nich nur über deutschland schreibst schreibst du SEITEN… aber viel fun beim suchen^^
15. Oktober 2006 um 23:54 Uhr #3086196Ich habe mich selbst mal mit dem Thema befasst, daher hab ich irgendwann mal diese Zusammenfassung geschrieben. Ich hoffe dir damit etwas weiterhelfen zu können.
Im Sinne von § 224 StGB stellt das Piercen eine gefährliche Körperverletzung dar. Das ist eine strafbare Handlung. Allerdings kann man nach § 228 StGB in eine Körperverletzung auch einwilligen. Dann ist sie nicht mehr rechtswidrig und wird strafrechtlich nicht verfolgt.
Die Einwilligung wird in den meisten Studios schriftlich festgehalten, sodass der Piercer etwas im Falle eines Falles in der Hand hat. Auch als Kunde kann man eine Kopie verlangen. (evtl. im Einzelfall nötig, wenn nicht das gewünschte, sondern ein ganz andere Piercing gestochen wurde- bisher hat man jedoch von so einem Fall nie gehört)
Für die Einwilligung reicht eine gewisse Reife- »natürliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit« im Rechtlichen genannt.
Wer sich, selbst unter 18, bewusst ist, dass ein Piercing eine gefährliche Körperverletzung darstellt und welche Risiken damit verbunden sind, kann im strafrechtlichen Sinn, also ohne Eltern, diese Körperverletzung einwilligen.
Jedoch könnten z.B Eltern zivilrechtlich gegen den Piercer vorgehen, wenn sie nicht ihre Zustimmung gegeben hätten.
Soweit ich weiß, wird bei der zivilrechtlichen Ebene auf die Geschäftsfähigkeit geachtet. Und die ist bei unter 18- jährigen nur beschränkt.Der „Auftrag“ an den Piercer stellt einen Dienstvertrag dar. Eine Dienstleistung für die Geld verlangt wird.
Dieser Vertrag ist bei Minderjährigen »schwebend unwirksam«, so lange die Eltern nicht einwilligen.
Daher kommt ein seriöser Piercer auch nicht auf die Idee, Minderjährige ohne Einverständnis der Eltern zu piercen.Schmuck und Geld müssten sonst zurückgetauscht werden, das Piercen selbst kann nach § 823 ff. Bürgerliches Gesetzbuch als »unerlaubte Handlung« bewertet werden und Schadensersatz-Ansprüche gegen den Piercer auslösen.
15. Oktober 2006 um 23:57 Uhr #3041342Klar man könnte jetzt noch mehr schreiben … aber wenn du es noch ausführlicher möchtest würde ich mich mal näher mit dem Zivil- bzw. Strafrecht befassen.
Anonym
Gast@16. Oktober 2006 um 2:21 Uhr #3235343Also… das sit ein wenig komplizierter, als du dir es vorstellst, da ja neben dem geschriebenen auch alles rund ums was sit ein piercing gerergelt ist.
Das sidn sicherlich 10 Seiten pro Land. Dies zusammenzufassen und lesbar zu machen wäre eine nette Jus Diplomarbeit.
Grüsse Herfried
Schreibs doch dem hans3 was, der kanns dir recht gut fur ??sterreich sagen, und wenn du seine Artikel durchsuchst findest du auch etliches.
16. Oktober 2006 um 13:12 Uhr #2956722danke mal!! vor allem dir, LorettaHD! hast mich echt weiter gebracht.
vielen dank!!!
17. Oktober 2006 um 11:20 Uhr #3155764„evtl. im Einzelfall nötig, wenn nicht das gewünschte, sondern ein ganz andere Piercing gestochen wurde- bisher hat man jedoch von so einem Fall nie gehört“
Tja, an sowas habe ich auch nicht geglaubt, bis ich den Fall vor rund 4 Monaten vor mir stehen hatte, Innere Schamlippe war bestellt und nen KVH ist draus geworden. (und das auch noch mies platziert)
Aber ist schon extrem selten
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