Nein, wärs nicht, weil:
Du hast mich mit der Wasserpistole ins Auge getroffen, ich konnt nicht gescheit sehen, es tat sehr weh und ich wusste nich was noch passiert, bzw was du da sprühst.
Es lag für mich also eine eindeutige Situation vor die eine Gefahrenabwehr rechtfertig
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Damit erfülle ich weitgehend $ 227 (1) BGB.
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Lediglich die Anwendung von Pfefferspray gegen Menschen ist nicht erlaubt.
Da ich dieses ja niht zu diesem Zwecke (sondern gegen Tiere)bei mir trage, dürfte dem/der Wahl des Mittels wieder Genüge getan sein, ggf, ne kleine Geldstrafe, thats it.
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Und du kriegst in ca 2 Sekunden die Würze für circa 5000-10000 Pfeffersteaks !…geschenkt 🙂
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