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28. August 2006 um 7:16 Uhr #3244815
Ich hab mir meinen Tragus auch schiessen lasssen. (Hab mich vorher nicht über mögliche Schädugungen des Knorpels informiert) Heute würde es allerdings nie mehr wieder tun. Hatte nur Probleme damit. Knappes halbes Jahr später immer noch nur gesifft und entzündet. Hab das ganze erst in den Griff bekommen als ich mir vom Piercer nen Ring hab einsetzen lassen. Hatte mit dem Piercing länger „Spa??“ als mit den gepiercten. War mir eine Lehre.
28. August 2006 um 11:57 Uhr #2920619die aufnahmen sind immer aus metall, der abzug auch. habe ich noch nicht anders gesehen. aber innendrin sind teile der einrastemechanik aus plaste, die funzen nämlich nicht mehr nach dem steri.
aber auch nicht jedes metall ist autoklavierbar ohne zu rosten oder anders zu oxidieren.
28. August 2006 um 22:56 Uhr #2894136§ 1, JuSchG
Begriffsbestimmungen(1) Im Sinne dieses Gesetzes
1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
Unter 14 Jahre geniessen Kinder einen besonderen Schutz vom Gesetz(es ist nicht strafmündig und kann nicht vom Gesetz bestraft werden )Der Gesetzgeber hat dies so geregelt weil der Jugendliche ( unter 14 Jahre )weder geistig noch körperlich reif genug ist die Ausma??e seiner Handlungsweise zu verstehen(ob das nun tatsächlich so ist sei dahingestellt).
Das heisst, er versteht noch nicht was mit Ihr/Ihm passiert.Wenn jetzt die Eltern die Einwilligung zum Piercen oder Tätowieren geben machen sie sich strafbar und der „Ausführer“ der Körperverletzung Piercer/Tätowierer genauso. Es liegt hier keine med. Notwendigkeit vor diesen Eingriff zu zu lassen , das hei??t die Eltern und der Piercer/Tätowierer können sich nicht auf die Einverständniserklärung berufen, denn dieses Schriftstück ist nichtig. In einigen nicht wenigen Fällen ist der Gesetzgeber hart gegen Eltern oder Studios vorgegangen.ich habe einen juristen dazu befragt und der muss es ja eigtl wissen…aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
28. August 2006 um 22:59 Uhr #2919225Ich wüsste nur mal gerne,wies dann rechtlich aussieht,wenn Eltern es zulassen,dass ihren Kindern/Babies Ohrlöcher geschossen werden?!
29. August 2006 um 1:15 Uhr #2936133??pfel/Birnen – von normalen Lobes ist die Rede
29. August 2006 um 8:22 Uhr #3069132Die Lobes hab ich mit 2 Jahren geschossen bekommen…
29. August 2006 um 8:24 Uhr #3131358Hatte mich mit dem vorrigen vertan sry:(
29. August 2006 um 10:18 Uhr #2989164naja, das Justizministerium sagt was anderes. denen glaube ich mehr als irgendeinem anwalt…
http://www.aerztezeitung.de/docs/2003/07/03/122a1901.asp?cat=#top29. August 2006 um 10:20 Uhr #2916676leider problemlos, eltern dürfen ihren klein- und kleinstkindern lobes schie??en lassen wie sie wollen, oder es ewig verbieten – ganz nach laune.
da zählt der wille des kindes nämlich gar nichts, sonst ginge das ja mal gar nicht solange das kind noch nicht mal sprechen kann.
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