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3. Oktober 2006 um 20:09 Uhr #2790985
Hallo!
Also, ich hab mir ein Tattoo stechen lassen. Ist jetzt ca. ein halbes Jahr her. Da war ich 15. Meine Mum war mit und die erste Beratung war auch wirklich in Ordnung.
Als wir dann aber zum Stechen hin kamen, wussten die dort nicht mal so richtig, dass ich bestellt war. Es sollte ein motiv entworfen werden, aber nix war gemacht. Dann konnte der Typ seine eigene Handschrift nicht mehr lesen und so war es 60??? billiger. Das ist ja auch in Ordnung, aber so war dann halt auch der Service schlechter.
Der Tätowierer kam mir vor als stand er unter Drogen. Ein Hund ist durchs Studio gelaufen. Der Tätowierer hat während dem Stechen geraucht. Und mich hat dort auch keiner nach meinem Alter gefragt. Wir mussten nichts unterschreiben.
Jetzt aber das eigentliche Problem. Es sind Fehler im Tattoo. Zum Beispiel über die Kontur hinausgestochen und die Spitzen nicht richtig gestochen und die Farbe ist an manchen Stellen fleckig. Jetzt war ich nochmal im Studio wegen Nachstechen und da meinen die, das würde 40??? kosten, weil ich wegen dem Fleckigen selber Schuld wäre und das wo die kontur nicht richtig ist, ist die Farbe halt verlaufen und die haben gemeint, das sieht eh keiner. Aber ich seh es und es stört mich!
Ich hab dann noch nen anderen Tätowierer gefragt, der würde es auch für 40??? nachstechen. Er hat gemeint, dass das Tattoo eindeutig schelcht gestochen wurde und dass er an manchen stellen einfach über die Kontur gestochen hat.
Kann man das Studio jetzt anzeigen, dass das Nachstechen bezahlt werden soll?3. Oktober 2006 um 20:42 Uhr #3198361Klick mal auf diesen Link:
Misslungene Tätowierungen3. Oktober 2006 um 20:42 Uhr #2964338Also das mit dem anzeigen ist so ne Sache, theoretisch kannst Du das natürlich tun, allerdings dauert das erstens ne halbe Ewigkeit bis da was entschieden wird und zweitens kann vorher auch keiner sagen, obs erfolgreich sein wird. Kommt halt drauf an wie schlecht das Tat ist. Wenn der andere Tätowierer fürs Nachstechen 40 Euro haben will geh ich mal davon aus dass das Tattoo nicht besonders gross ist – oder Du wieder an einen Pfuscher gerätst! Ich für meinen Teil würd das Ganze als „Lehrgeld bezahlt“ abtun, mir einen vernünftigen Tätowierer suchen und das Ganze dann bereinigen lassen.
Abgesehen davon – wenn Du die widrigen Umstände, unter denen dort offensichtlich gearbeitet wird, erkannt hast – warum hast Du Dir dann dort das Tat machen lassen?? Ich für meinen Teil würde niemals 15-jährige tätowieren, finde das viel zu früh!!
3. Oktober 2006 um 20:43 Uhr #3084672anzeigen kannst du vergessen, weil du damit nicht durch kommst, da du ja nichts unterschrieben hast und ja dann nichts nachweisen kannst!
aber ich denke auch das man eher deiner mutter in den arsch tretten sollte, weil sie zugelassen hat das eine 15jährige ein tättoo bekommen hat!!!
meiner meinung nach bist du dafür viel zu jung….
3. Oktober 2006 um 20:53 Uhr #3161762Es geht jetzt ja nicht darum ob ich zu jung dazu bin. Das Thema hatten wir schon oft genug und es sollte wohl jeder selbst wissen.
Es geht darum wie ich jetzt vorgehen soll. Und zu diesem Thema wäre ich für Hilfe sehr dankbar.3. Oktober 2006 um 21:01 Uhr #3144040Naja wenn sie was unterschrieben hätte hätte sie ja trotzdem nix in der Hand, das hätte, wenn überhaupt, dann ja der Tätowierer
3. Oktober 2006 um 21:11 Uhr #2888135ob jeder das selber wissen sollte sollte jeder selber wissen…;-) (ich weiß dass es allein wegen wachstum zu früh war..aber hast recht..andere baustelle..ich fand das wortspiel nur schön…lol)
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aber was ich echt mal loswerden mu?? : wenn du / ihr in ein studio kommt wo hunde rumlaufen, der tätowieren einen verdrogten eindruck macht und euren termin trotzdem durchführen lasst ist es eure eigene schuld, sorry. (die deiner mutter…)
jetzt wegen der schlechten qualität rumjammern finde ich völlig unangebracht.
alles in allem ist genau das passiert was passieren mu??te…du mu??test letztendlich an einen solchen tätowierer geraten..denn ein renomierter artist hätte es dir nicht gestochen…wer nicht warten kann mu?? den preis zahlen.
.ein kleiner vergleich :
wenn du ohne tauchschein eine ausrüstung zum tauchen leihen willst, mu??t du dich an unseriöse verleiher wenden…dann darfste aber auch nicht über unseriöse ausrüstung/behandlung jammern ! denn DU hast die entscheidung getroffen ohne ausreichende bedingungen (tauchschein=volljährigkeit) ein geschäft einzugehen mit einem, der auf diese bedingungen genau wie du scheißt…3. Oktober 2006 um 21:32 Uhr #3052599man kann sich aber vom inker sowas geben lassen wo beide unterschriften drauf sind. im grunde hat sie echt a karte:-) tut mir leid aber da is nu schadenfreude bei mir Groß. ne aber dann erkunde dich in verschieden anderen studios eben.
3. Oktober 2006 um 21:45 Uhr #2990235Naja, okay…
Erstmal danke.
Ich werd mich mal kümmern und sehen was sich machen lässt.
Sowas wie Thread schließen gibts hier ja nicht.3. Oktober 2006 um 22:03 Uhr #3057162Sorry, aber andere Tips wie die, die ich Dir gegeben habe, wird Dir sicher auch sonst keiner raten können. Tu einfach was Du für richtig hältst
Anonym
Gast@3. Oktober 2006 um 22:32 Uhr #3024205Zwar geschâhe es dem Studio recht… aber 40 E, da zahlt sich Anzeige, Verhandlung, Anwaltskosten (denn ohne Anwalt hast du NULL chance) nicht aus. Auch wenn du (das hângt vom verpfuschungsgrad ab) Recht bkommst, in Summe zahlst du sicher drauf.
Grüsse.
3. Oktober 2006 um 22:34 Uhr #3179778Hallo,
dir geht es jetzt rein ums Nachstechen?
Wie das rechtlich aussieht kann ich dir derzeit nichts Groß sagen, da dies zivilrechtlich geklärt werden müsste- Schadensersatz und diverses…
Ich schätze jedoch dass du damit nicht allzuviel Glück haben wirst… zumindest wird es ewig dauern bist du an das Geld kommen würdest. Ich befürchte, dass die Auslagen bzw. die Verfahrenskosten zuvor mehr kosten würden, als die geplanten EUR 40 für den Nachstechtermin. So wie du es jedoch jetzt beschrieben hast, hast weder du noch der Inker irgendwas in der Hand, richtig? Also keine Einverständiserklärung oder ähnliches? Vielleicht solltest einfach mal ein Anwalt befragen, der sich damit auskennt. Meist bieten die erstmals eine Beratung an, welche ca. 10-20 EUR kostet.
Tja mit diesem Treat hast du übrigens den ganzen Tättoowierten U18 Jährigen ins eigene Fleisch geschnitten…
Also mal ehrlich, manchmal zweifel ich an den verstand der Menschen.
Warum erzählst uns jetzt die Storys, die während deines Termins fehlgelaufen sind? Viel erschreckender finde ich es, dass du bzw. deine Mam euch keineswegs vorher informiert habt ! Oder scheinbar nicht ganz überlegt habt, dass ein Tattoo ein Stück von DEINEM Körper ist! Und das dein ganzes Leben lang!Selbst wenn einen die finanziellen Mittel etwas gebunden wären, würde ich es mir überlegen, ob ich mich bei einem Tattoo danach orientieren würde.
Durch solche „einfach zufriedenstellenden Kunden“ können sich Tättoowierer wie deiner halten. Traurig aber wahr…
Interessant wäre es trotzdem mal zu wissen, wie du jetzt agierst und ob etwas dabei rauskommt.
3. Oktober 2006 um 22:37 Uhr #2889362@ stormchaser
Das mit den Anwaltskosten ist nicht ganz richtig. Wenn sich das Gericht gg. den Tättoowierer entscheidet, hat der Kläger keine Kosten und bekommt die Auslagen ersetzt. Jedoch dauert das ne ganze Weile.3. Oktober 2006 um 22:40 Uhr #3113508also wenn es daas tattoo ist was in deiner gal ist, da hab ich noch viel schlechtere an einigen anderen gesehn. man sieht zwar an der einen stelle dass die farbe ein wenig über die kontur hinaus geht, aber sehr dramatisch ist das nicht. such dir nen guten tätowierer, lass ihn das ausbessern und meide das alte studio…
3. Oktober 2006 um 22:45 Uhr #2953793Anzeige wegen welcher Straftat? Tätowieren einer Minderjährigen? Wird kaum erfolgreich sein wenn deine Mutter dabei war… Und eine zivilrechtliche Klage…Wer beurteilt vor Gericht ob es schlecht gestochen oder schlecht gepflegt ist? Dürfte schwierig sein damit durchzukommen.
Mal am Rande: DIESES Studio würde ich auch nicht mehr aufsuchen um kostenlos nachzustechen…Da wäre mir mein Tatoo doch die 40 Euro wert….3. Oktober 2006 um 22:51 Uhr #3051660@ kahless so wie ich das jetzt verstanden hab, hat sie ja schon ein anderes Tattoostudio. Nur möchte sie, dass der Tättoowierer der ihrs „verbockt “ hat, für die Kosten aufkommt.
3. Oktober 2006 um 23:29 Uhr #3011480Dann ist das wohl keine Anzeige…und ob sich das wegen 40 Euro lohnt wage ich zu bezweifeln.
3. Oktober 2006 um 23:31 Uhr #3196791Ist es bei Euch üblich das ein Nachstichtermin Geld kostet ?
Hatte einmal das Problem hat natürlich nichts gekostet.Anzeige kannst vergessen weil ich einmal annehme das solltest Du diesen Weg einschlägst der Typ der es Dir versaut hat sowieso verschwunden ist bzw. keinen müden Euro besitzt.
Also leben damit und irgendwann renovierung oder cover.3. Oktober 2006 um 23:43 Uhr #3013076Da anscheinend Niemand meinen Link gelesen hat,
kopiere ich den Text hier noch einmal rein:
Autor: extremehard (—.teaw.de)Datum: 29.08.2006 01:14
Folgender Artikel aus der HNA (Blick nach Kassel) vom Dienstag dem 4. Juli 2006 ist für Betroffene möglicherweise eine gute Hilfe:
Schadenersatz und Schmerzensgeld
Fast jeder zehnte Deutsche ist tätowiert, aber nicht jeder ist mit seinem Körperschmuck zufrieden. Die Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin teilt mit, dass nicht kunstgerecht Tätowierten Schadenersatz 8und Schmerzensgeld zustehen, auch wenn die Haftung für fehlerhafte Tätowierungen ausgeschlossen wurde. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 23. September 2003 hervor (Az:3 U 1663/03).
Schönheitsfehler oder nicht?
In dem Fall lie?? sich ein Mann ein so genanntes Tribal auf die Brust tätowieren. Nach über einem Jahr machten ihn Freunde darauf aufmerksam, dass die Tätowierung asymmetrisch und unter Missachtung der Kunst in die Brusthöfe hineintätowiert sei. Der Mann bereute seinen Besuch beim Tätowierer. Er verlangte von diesem 7000,-??? für eine Großflächige übertätowierung, und 7500,-??? Schmerzensgeld. Dieser war jedoch von seinem Können überzeugt und verweigerte jegliche Zahlungen.
Die erst Instanz hat nach Einholung von zwei Sachverständigengutachten festgestellt, dass die Tätowierung tatsächlich mangelhaft ist. Der Tätowierer sollte nach Ansicht der Richter 3500,-??? Schmerzensgeld und weiteren Schadenersatz zahlen. Der Entgegnung des beklagten Tätowierers, der Kunde habe die Skizzierung auf dem Körper vor Beginn der Tätowierung gebilligt und sei auch nach Abschluss der Tätowierung begeistert gewesen, lie?? das Gericht nicht von seinem Standpunkt abweichen. Der Kläger war mit dem Urteil jedoch nicht zufrieden und wollte jetzt sogar 25 000,-??? Schadenersatz.
Qualität muss stimmen
Das Oberlandesgericht Nürnberg sprach ihm diese horrende Summe nicht zu. Die Richter bewiesen Sachverstand und stellten fest: Tribals müssten axial, horizontal und vertical exakt angebracht sein.
Und eine Einwilligung würde nicht zum Ausschluss der Haftung führen, weil ein Kunde immer nur unter der Bedingung einwilligen würde, dass die Arbeit nach den Regeln der Kunst durchgeführt würde. (dav)4. Oktober 2006 um 0:14 Uhr #3173127is mir auch neu… normalerweise sollte bei einem seriösen inker das nachstechen inklusive sein…(nur so am rande…)
4. Oktober 2006 um 0:58 Uhr #3042733Ich kenn den Link bzw das Urteil…aber ob sich das im Zweifel wiederholt? Ich denke mal wegen 40 Euro und nem Nachstechtermin wird das auch kaum zu einem Verfahren kommen.
4. Oktober 2006 um 1:06 Uhr #3001825also nachdem ich mir alles durch gelesen habe mu?? ich echt sagen, da?? ich auch vorsichtig im bezug auf die anzeige wäre, zum schlu?? hat der inker nen geilen anwalt und der würde im anschlu?? das tun was ich machen würde, nämlich deine mutter anzeigen wegen verletzung der elterlichenpflichten und ab dafür und weil im nich langeweilig ist noch versuchen euch wegen rufschädigung dran zu kriegen.
also wie die meisten erklärten nachstechen oder covern und sich drüber freuen, da?? der nächste inker nen guter war.
Vielleicht könnteste ja an hand dieser platform einen mit gutem ruf in deiner nähe finden.
Wobei ich mir nich sicher bin, ob ich als inker dich als minderjährige nachstechen würde, weil ein guter stecker tu sowas in meinen augen nicht, auch keine ausbesserarbeiten.Daher kommt zeit..
4. Oktober 2006 um 1:57 Uhr #2961131muhahaha…ich piss mich gleich voll…es liegt doch in deiner verantwortung dir ein gutes studio aus zu suchen..und alleine das du das nicht geschafft hast zeigt doch das du zu jung und unerfahren bist!es mu?? dir doch klar sein das du ein tattoo dei leben lang hast..sorry aber selber schuld wenn du zu irgend einem billigen dorfstecher gehst!so zahlt man lehrgeld!und kein guter tätowierer hätte dir ein tattoo gemacht in dem alter…nichtmal mit mutti an der seite und i kann mi da die anderen nur anschliessen..dei mum sollt es eigentlich besser wissen und ihre noch nichtmal ausgewachsene tochter net unterstützen bei so nem scheiß!allein die motiv wahl finde ich naaaja…würde mich nicht wundern wenn du dir da mal selber am kopf greiffst..weil du dir ne eigentlich seehr geile stelle verbaut hast…aber alles in allem..selber schuld und schlu?? mit dem kindergarten von wegen anzeigen…das näxte mal ein bisschen mehr geduld und besser anschauen…dann kommt auch nicht sowas raus dabei!geh halt zu nem guten tätowierer und la?? es ausbessern..is ja nicht so als wäre es komplett verhaut!also kopf hoch mädl und verbuch es halt als jugendsünde…denn auch wenn du es nicht wahr haben willst aber ne teilschuld trägst du selber!
4. Oktober 2006 um 2:39 Uhr #3231781LorettaHD schrieb:
>> das Gericht gg. den Tättoowierer entscheidet
jo…^^^^^ WENN…
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