Willkommen auf TattooPiercingNet Foren Verschiedenes Studios, Juristen und schlechte Tatoos/Piercings…

Studios, Juristen und schlechte Tatoos/Piercings…

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8 Antworten, 4 voices Zuletzt aktualisiert von mainzel vor 18 Jahren, 8 Monaten
  • kahless
    Teilnehmer
    @Kahless
    #2781282

    Mahlzeit!

    Nun ist es ja allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass Studios gegen üble Nachrede rechtliche Schritte einlegen können…so weit so gut…Aber: Ich habe in letzter Zeit verschiedene Leute gesehen, die bei meinem Inker auf der Matte standen weil er die schlechten Tatoos, die ein Mitbewerber (mit übrigens recht gutem Ruf) verbockt hat…Jetzt frage ich mich ob und wie es rechtlich möglich ist vor so etwas zu warnen ohne gleich Post vom Anwalt zu bekommen…

    kahless
    Teilnehmer
    @Kahless
    #2845002

    Auf Nachfrage: Die Leute kamen zwecks Cover bzw. Ausbesserung.

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #2846602

    schweres thema, denn wer legt das ma?? fest ? wer sagt was schlecht und was gut ist ?

    AitschPi
    Teilnehmer
    @AitschPi
    #2848204

    Ja, grundsätzlich zumindest: Natürlich besteht Meinungsfreiheit. Aber wichtig ist es die Grenze zur Beleidigung und vor allem der üblene Nachrede nicht zu überschreiten. Also mal ins StGB schauen…

    Wie geht man sicher? Das kann man nie, aber relativ sicher lebt es sich, wenn man:
    – stilistisch nicht beleidigend wird
    – nur belegbare Sachen darstellt
    – immer das auch noch als eigene Meinung kennzeichent
    – auf keinen Fall nur Hörensagen

    Ein Auszug aus der Verleumdung (§185 StGB): …eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist…

    Das Probelm liegt immer im NACHWEIS! Also wenn Du sagts, der sticht mit stumpfen Nadeln, dann musst Du das belegen können. Wenn Du sagst, er versticht sich, musst Du das auch belegen können.

    Eine Gratwanderung ist der persönliche Geschmack. Da ist es schwierig, denn Du darfst natürlic sagen, das Dir das künstlerisch zB überhaupt nicht zusagt, aber ohne konkretes Beispiel musst Du aufpassen, das es nicht zur Herabwürdigung führt. Aber auch das ginge. Und wenn dann doch mal „nette Post“ kommt, nicht verschrecken lassen, oft ist das auch Einschüchterungstaktik. Dann einfach einen Anwalt Deines Vertrauens aufsuchen (hehehe, ich wüsste hier einen in Bergkamen…) und entsprechend reagieren… ;o)

    kahless
    Teilnehmer
    @Kahless
    #2849815

    Eindeutig schiefe Sterne…von einem Tätowierer mit gutem Ruf (und entsprechenden Preisen) kann man ja wohl erwarten dass er einen geraden Stern hinbekommt. Auch wenn das möglicherweise seinen künstlerischen Anspruch nicht erfüllt: Die Kundin hat dafür bezahlt und trägt es ein Leben lang mit sich rum.

    AitschPi
    Teilnehmer
    @AitschPi
    #2851447

    Dann Foto davon zur Sicherheit und noch sicherer die Bestätigung, das es von dort kommt (nicht das ein anderer am Werk war) und dann kann man sagen, das man einen Fall kennt, wo die Sterne schief sind. Aber natürlich kannst und darfst Du das nicht verallgemeinern!

    kahless
    Teilnehmer
    @Kahless
    #2853092

    Besagte schiefe Sterne hab ich gesehen aber eben nicht fotografiert…Die Trägerin hat zwar den Ursprung bestätigt, aber inzwischen wurde da ja nachgebessert. Ich frage eben auch deswegen weil eben besagter Tätowierer, dessen Arbeiten massive Korrekturen erforderten auch schon hier im Forum empfohlen wurde…und der sich im Fall der Sterne übrigens weigerte ohne neuerliche Bezahlung irgendwas zu korrigieren.

    kahless
    Teilnehmer
    @Kahless
    #2854728

    Nachdem ein paar Leute gefragt haben: Der Inker der in meinen Links genannt wird ist der der korrigiert hat.

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #2856382

    man darf nie die Oberste Direktive eines Jeden Ständewesens unterschätzen…wie auch bei Juristen, Medizineren …etc….EIne KRähe hackt der anderen ncih tdie AUgen raus

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