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Tattoo an sichtbarer Stelle

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27 Antworten, 14 voices Zuletzt aktualisiert von stups85 vor 20 Jahren, 7 Monaten
  • Wohlstandskind
    Teilnehmer
    @Wohlstandskind
    #3198410

    @Mini-me: Da Dänemark Mitglied der EU ist, gehe ich davon aus, dass es auch dort ähnliche, wenn nicht sogar gleiche Grundrechte gibt. Und o.g. Verbot ist eindeutig Einschränkung der Persönlichkeit.

    MiniMe79
    Teilnehmer
    @MiniMe79
    #3127245

    ähnlich ist nicht gleich. und das hat nix mit eu zu tun. NOCH haben wir keine eu-verfassung die einheitlich gilt.

    und natürlich kann man grundrechte auch einschränken. man braucht nur einen guten grund dazu. ob der hier gegeben wäre ist natürlich ne andere sache.

    grundsätzlich gilt aber: andere länder, andere sitten.

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #2928877

    MiniMe79 schrieb:

    >
    > grundsätzlich gilt aber: andere länder, andere sitten.
    . . . . . . . . . . . . ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
    da fehlt die 2te Zeile 😉
    .
    *duck&wech*
    .
    mainzel

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