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12. Dezember 2007 um 20:53 Uhr #2794636
mein mp3-player hat sich selber abgeschossen. nimmt keine tasten mehr an, wird nicht als speichergerät erkannt (also auch kein formatieren möglich) und gibt über den kopfhörer nur einen ekelhaften sound ab…hängt halt.
meine hoffnung ist zwar, dass es vllt wieder ruhe gibt, wenn der strom einmal weg war (akku ist nicht entfernbar) und ich neu lade. aber ich werde ja sehen….
meine frage :
bei saturn will man den einschicken, das fukkt mich zu tode ab, weil mir so als endverbraucher die wartezeit in die schuhe geschoben wird. kann ich nicht drauf bestehen, dass ich den nicht repariert haben will, sondern ein anderes gerät will ?
hat da wer plan ?
danke….ralf12. Dezember 2007 um 21:35 Uhr #3153242Typisch Saturn,
da Du das Gerät dringend beruflich brauchst, ist es Dir nicht zuzumuten
lange darauf zu warten. Du kannst entweder ein Leihgerät für die
Reparaturdauer verlangen oder die Rückgängigmachung des Verkaufs.
Lass dir das Geld auszahlen und kauf Dir woanders einen neuen.
Außerdem kannst Du mal gucken ob es einen versteckten Reset-Knopf
gibt (vielleicht eine E-Mailanfrage an den Hersteller).12. Dezember 2007 um 21:40 Uhr #3199349ne, resetknopp gibts nicht. kann ich den kauf rückgängig machen ? hm, ich mu?? glaube ich montag mal einfach nicht soooo freundlich sein 😉
12. Dezember 2007 um 21:58 Uhr #3038413Versuchs viellecht auch mal direkt beim Hersteller. Die zeigen sich oft auch überraschend kulant. Ich hatte mal ne defekte Festplatte (Seagate) und die haben mir sofort eine Neue geschickt und danach die alte kostenlos abgeholt. Hab da aber auch schon schlechte Erfahrungen mit anderen Herstellern gemacht. Nen Versuch isses auf jeden Fall wert.
12. Dezember 2007 um 22:04 Uhr #3043872ist samsung. na mal schauen, was die montag sagen. ich hatte gehofft, dass es irgendeine reglung gibt, wo steht, dass mich nicht auf das einschicken einlassen mu??, sondern einfach ein neues gerät bekomme. ich sags ehrlich, ich hab ein gerät gekauft, dass möchte ich nutzen können und nicht sechs wochen drauf warte. ist nicht das, was ich unter kullanz gegenüber dem kunden verstehe.
13. Dezember 2007 um 0:27 Uhr #3175858zwischenstand….stromentzug hat anscheinend dem hänger den nährboden entzogen, jedenfalls ist das geräusch weg und der pc nimmt ihn wieder an…puuuuh.
aber abwarten was noch kommt. umtauschen will ich ihn trotzdem…nur so um zu gucken was geht 😉13. Dezember 2007 um 8:32 Uhr #3168669Ich hatte den Murks kürzlich noch für die Abschlussprüfung zu pauken…also normal darf/muss der Verkäufer das Gerät 2 mal reparieren und dann kann man vom Kauf zurück treten. Aber in der Regel sollten die sich Kundenfreundlicher zeigen. Dabei stö??t man bei Saturn leider manchmal auf Eis. Hatten da mal derbst Theater mit nem Dvd-Player der hin war.
Bei uns half nur noch, dass wir den Geschäftsführer sprechen wollten, der natürlich dringende Termine hatte…ja ne is klar. Aber immerhin haben wir dann nen neuen bekommen *roman ende* 😉13. Dezember 2007 um 9:14 Uhr #3226185und war nun nicht son billo-dingen, sondern eher die nano-klasse. aber wie gesagt, seit gestern abend läuft er wieder, aber ich will trotzdem nen neuen, denn irgendwie muckt der.
13. Dezember 2007 um 9:15 Uhr #3208709hm, was du sagst gefällt mir nicht 😉
aber hast recht, jetzt wo du es sagst, dünkt es mir auch wieder. 2mal reparieren dann rücktirttsrecht – kommt mir bekannt vor.
trotzdem danke blacky13. Dezember 2007 um 9:37 Uhr #2926470Der Händler hat das Recht auf 2 Reparaturversuche, danach kann der Käufer auf Wandlung des Kaufvertrages (hei??t ein neues Gerät oder Rückzahlung des Kaufpreises) bestehen.
VG
Pudelsternchen13. Dezember 2007 um 10:11 Uhr #3122343Hab ich mir schon gedacht, dass es dir nicht gefällt 😉
Habs aber trotzdem mal raus posaunt.Denn mal viel Erfolg mit deinem Gerät
13. Dezember 2007 um 10:50 Uhr #2894097Denn mal viel Erfolg mit deinem Gerät <– hach, das haste schön gesagt lol. danke 😉
13. Dezember 2007 um 11:17 Uhr #3194144Hehe…ja ich sag immer alles schön, naja fast immer, also manchmal…so ab und zu^^
13. Dezember 2007 um 11:46 Uhr #3173495bis zu 6 monaten kannst du ihm das ding um die öhren möhren….
13. Dezember 2007 um 11:49 Uhr #3073859einschränkung: wenn du die agb nicht gleich zu lesen hast beim gerät oder spätestens im bereich der kasse…aber sehr gut sichtbar!!!…dann musst du ncihtmal nachbessern lassen: AGB sind eine bringschuld – bei nichteinhaltung gild BGB.
13. Dezember 2007 um 11:50 Uhr #3224764aber nur wenn wiegesagt…agbs gut erkenntlich – der kunde muss danach nciht fragen
14. Dezember 2007 um 14:38 Uhr #2986453in den ersten sechs Monaten ab Kaufdatum gilt die so genannte Beweislast umkehr! Das heisst, der Händler muss dir beweisen das das gerät nicht schon bei auslieferung fratze war!!Also, muss er umtauschen bzw. ersatzgerät…steht im BGB ich glaub §440 ff …
17. Dezember 2007 um 21:21 Uhr #2980707Also ein absolutes Recht auf Umtausch (Wandlung) hast du erst nach mehrmaligem Defekt des Gerätes. Ein MP3-Player von Samsung wird immer eingeschickt und überprüft. Beschwerden über Wartezeit oder ??hnliches kannst du dir sparen, die Antworten darauf schreibe nämlich Ich und ich weiss, dass es auch mal ohne geht 😉
An deiner Stelle würde ich das über den Saturn einschicken, denn dann tragen die für Dich die Versandkosten, die Du sonst selbst zahlst. Das das Gerät eingeschickt wird, wenn ein Defekt vorliegt, kannst du gerne unter samsung.de nachlesen.
Und wenn du sonst noch Fragen hast, kannst mich gerne fragen … hier is billiger, wie wenn Du die Hotline anrufst, und dort landet es ja im Härtefall sowieso bei mir …
MFG
18. Dezember 2007 um 2:16 Uhr #3145263worauf stützen sich denn deine behauptungen? – gib doch mal rechtsquellen dafür an.
solange glit immernoch:BGB § 462 ff
Wegen eines Mangels, den der Verkäufer nach den Vorschriften der §§ 459, 460 zu vertreten hat, kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
BGB gilt i m m e r , solange keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei vertragsschluss wriksam wurden im sine von:
AGBG § 2
Einbeziehung in den Vertrag(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschlu??
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismä??igen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
(2) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 1 bezeichneten Erfordernisse im voraus vereinbaren.
AGBG § 3 – 12 regeln dann weitergehend auch noch die Unwirksamkeit inkraftgetretener AGB
Es reicht NICHT aus, wenn diese auf der Rechnung aufgedruckt sind oder irgendwo im Laden klein aushängen
…klassischer VRI – Volkstümlicher Rechtsirrtum
18. Dezember 2007 um 7:07 Uhr #3035333Du ich weiss, was ich jeden Tag 8 Stunden lang mache …..
18. Dezember 2007 um 8:30 Uhr #3068429das is eine ..mit verlaub – eher dürftige quelle 😉
lies mal genau im thread nach – das gerät ist keine 6 monate alt.
melas vertragspartner ist der saturnblödmarkt, nicht samsung.
Käufer: mela, Verkäufer: Saturn ( nicht Samsung)
genaugenommen besteht zwischen ihm und Samsung kein Vertragssverhältnis
i.S.d. BGB.
Es gelten – wenn überhaupt – die AGB des Verkäufers (hier: Saturn, nicht Samsung).
Ich kanns nur für den Saturn Nürnberg ( im Erlanger war ich noch nicht) und den
Blödmarkt Erlangen sagen – die AGBs hängen nicht im Kassenbereich zB aus (sondern erscheinen auf der Rückseite der Rechnung) – und werden damit nicht Bestandteil des Kaufvertrages, es gilt BGB.
Wie und ob Saturn sich hinterher mit Samsung auseinandersetzt, kann ihm herzlich zweierlei sein.18. Dezember 2007 um 10:01 Uhr #2923030Der Verkäufer hat allerdings erstmal das recht zu reparieren. Keiner is verpflichtet sofort ein neues Gerät rauszurücken. Das ganze mu?? halt in nem erträglichen Zeitrahmen passieren was wiederrum recht dehnbar is. Wie es mit leihgerät aussieht weiß ich nich, aber ich denke es wird schwer nachzuweisen sein da?? er das Gerät tatsächlich zum überleben, arbeiten, etc. brauch. Aber das wurde ja auch schon alles gesagt.
Hingehen, mit den jungs reden und vielleicht klappts ja, aber nen anspruch hat man nich
(Ach ja meine Quelle sind ein paar Jahre Erfahrung im Einzelhandel :)) -
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