Willkommen auf TattooPiercingNet Foren Verschiedenes umtauschrechts-frage

umtauschrechts-frage

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36 Antworten, 10 voices Zuletzt aktualisiert von Druff42 vor 17 Jahren, 6 Monaten
  • melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #2794636

    mein mp3-player hat sich selber abgeschossen. nimmt keine tasten mehr an, wird nicht als speichergerät erkannt (also auch kein formatieren möglich) und gibt über den kopfhörer nur einen ekelhaften sound ab…hängt halt.

    meine hoffnung ist zwar, dass es vllt wieder ruhe gibt, wenn der strom einmal weg war (akku ist nicht entfernbar) und ich neu lade. aber ich werde ja sehen….

    meine frage :

    bei saturn will man den einschicken, das fukkt mich zu tode ab, weil mir so als endverbraucher die wartezeit in die schuhe geschoben wird. kann ich nicht drauf bestehen, dass ich den nicht repariert haben will, sondern ein anderes gerät will ?

    hat da wer plan ?

    danke….ralf

    extremehard
    Teilnehmer
    @extremehard
    #3153242

    Typisch Saturn,
    da Du das Gerät dringend beruflich brauchst, ist es Dir nicht zuzumuten
    lange darauf zu warten. Du kannst entweder ein Leihgerät für die
    Reparaturdauer verlangen oder die Rückgängigmachung des Verkaufs.
    Lass dir das Geld auszahlen und kauf Dir woanders einen neuen.
    Außerdem kannst Du mal gucken ob es einen versteckten Reset-Knopf
    gibt (vielleicht eine E-Mailanfrage an den Hersteller).

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #3199349

    ne, resetknopp gibts nicht. kann ich den kauf rückgängig machen ? hm, ich mu?? glaube ich montag mal einfach nicht soooo freundlich sein 😉

    PeterP
    Teilnehmer
    @peterp
    #3038413

    Versuchs viellecht auch mal direkt beim Hersteller. Die zeigen sich oft auch überraschend kulant. Ich hatte mal ne defekte Festplatte (Seagate) und die haben mir sofort eine Neue geschickt und danach die alte kostenlos abgeholt. Hab da aber auch schon schlechte Erfahrungen mit anderen Herstellern gemacht. Nen Versuch isses auf jeden Fall wert.

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #3043872

    ist samsung. na mal schauen, was die montag sagen. ich hatte gehofft, dass es irgendeine reglung gibt, wo steht, dass mich nicht auf das einschicken einlassen mu??, sondern einfach ein neues gerät bekomme. ich sags ehrlich, ich hab ein gerät gekauft, dass möchte ich nutzen können und nicht sechs wochen drauf warte. ist nicht das, was ich unter kullanz gegenüber dem kunden verstehe.

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #3175858

    zwischenstand….stromentzug hat anscheinend dem hänger den nährboden entzogen, jedenfalls ist das geräusch weg und der pc nimmt ihn wieder an…puuuuh.

    aber abwarten was noch kommt. umtauschen will ich ihn trotzdem…nur so um zu gucken was geht 😉

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #2991617

    wie lang haste das ding?

    blacky86
    Teilnehmer
    @blacky86
    #3168669

    Ich hatte den Murks kürzlich noch für die Abschlussprüfung zu pauken…also normal darf/muss der Verkäufer das Gerät 2 mal reparieren und dann kann man vom Kauf zurück treten. Aber in der Regel sollten die sich Kundenfreundlicher zeigen. Dabei stö??t man bei Saturn leider manchmal auf Eis. Hatten da mal derbst Theater mit nem Dvd-Player der hin war.
    Bei uns half nur noch, dass wir den Geschäftsführer sprechen wollten, der natürlich dringende Termine hatte…ja ne is klar. Aber immerhin haben wir dann nen neuen bekommen *roman ende* 😉

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #3115216

    2monate

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #3226185

    und war nun nicht son billo-dingen, sondern eher die nano-klasse. aber wie gesagt, seit gestern abend läuft er wieder, aber ich will trotzdem nen neuen, denn irgendwie muckt der.

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #3208709

    hm, was du sagst gefällt mir nicht 😉

    aber hast recht, jetzt wo du es sagst, dünkt es mir auch wieder. 2mal reparieren dann rücktirttsrecht – kommt mir bekannt vor.

    trotzdem danke blacky

    Pudelsternchen
    Teilnehmer
    @Pudelsternchen
    #2926470

    Der Händler hat das Recht auf 2 Reparaturversuche, danach kann der Käufer auf Wandlung des Kaufvertrages (hei??t ein neues Gerät oder Rückzahlung des Kaufpreises) bestehen.

    VG
    Pudelsternchen

    blacky86
    Teilnehmer
    @blacky86
    #3122343

    Hab ich mir schon gedacht, dass es dir nicht gefällt 😉
    Habs aber trotzdem mal raus posaunt.

    Denn mal viel Erfolg mit deinem Gerät

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #2894097

    Denn mal viel Erfolg mit deinem Gerät <– hach, das haste schön gesagt lol. danke 😉

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #3142255

    danke 🙂

    blacky86
    Teilnehmer
    @blacky86
    #3194144

    Hehe…ja ich sag immer alles schön, naja fast immer, also manchmal…so ab und zu^^

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #3173495

    bis zu 6 monaten kannst du ihm das ding um die öhren möhren….

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #3073859

    einschränkung: wenn du die agb nicht gleich zu lesen hast beim gerät oder spätestens im bereich der kasse…aber sehr gut sichtbar!!!…dann musst du ncihtmal nachbessern lassen: AGB sind eine bringschuld – bei nichteinhaltung gild BGB.

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #3224764

    aber nur wenn wiegesagt…agbs gut erkenntlich – der kunde muss danach nciht fragen

    BabyBoundin
    Teilnehmer
    @babyboundin-web.de
    #2986453

    in den ersten sechs Monaten ab Kaufdatum gilt die so genannte Beweislast umkehr! Das heisst, der Händler muss dir beweisen das das gerät nicht schon bei auslieferung fratze war!!Also, muss er umtauschen bzw. ersatzgerät…steht im BGB ich glaub §440 ff …

    dmaus
    Teilnehmer
    @d-maus
    #2980707

    Also ein absolutes Recht auf Umtausch (Wandlung) hast du erst nach mehrmaligem Defekt des Gerätes. Ein MP3-Player von Samsung wird immer eingeschickt und überprüft. Beschwerden über Wartezeit oder ??hnliches kannst du dir sparen, die Antworten darauf schreibe nämlich Ich und ich weiss, dass es auch mal ohne geht 😉

    An deiner Stelle würde ich das über den Saturn einschicken, denn dann tragen die für Dich die Versandkosten, die Du sonst selbst zahlst. Das das Gerät eingeschickt wird, wenn ein Defekt vorliegt, kannst du gerne unter samsung.de nachlesen.

    Und wenn du sonst noch Fragen hast, kannst mich gerne fragen … hier is billiger, wie wenn Du die Hotline anrufst, und dort landet es ja im Härtefall sowieso bei mir …

    MFG

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #3145263

    worauf stützen sich denn deine behauptungen? – gib doch mal rechtsquellen dafür an.
    solange glit immernoch:

    BGB § 462 ff

    Wegen eines Mangels, den der Verkäufer nach den Vorschriften der §§ 459, 460 zu vertreten hat, kann der Käufer Rückgängigmachung des Kaufes (Wandelung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.

    BGB gilt i m m e r , solange keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei vertragsschluss wriksam wurden im sine von:

    AGBG § 2
    Einbeziehung in den Vertrag

    (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschlu??
    1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter unverhältnismä??igen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf sie hinweist und
    2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen,

    und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.

    (2) Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 1 bezeichneten Erfordernisse im voraus vereinbaren.

    AGBG § 3 – 12 regeln dann weitergehend auch noch die Unwirksamkeit inkraftgetretener AGB

    Es reicht NICHT aus, wenn diese auf der Rechnung aufgedruckt sind oder irgendwo im Laden klein aushängen

    …klassischer VRI – Volkstümlicher Rechtsirrtum

    dmaus
    Teilnehmer
    @d-maus
    #3035333

    Du ich weiss, was ich jeden Tag 8 Stunden lang mache …..

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #3068429

    das is eine ..mit verlaub – eher dürftige quelle 😉
    lies mal genau im thread nach – das gerät ist keine 6 monate alt.
    melas vertragspartner ist der saturnblödmarkt, nicht samsung.
    Käufer: mela, Verkäufer: Saturn ( nicht Samsung)
    genaugenommen besteht zwischen ihm und Samsung kein Vertragssverhältnis
    i.S.d. BGB.
    Es gelten – wenn überhaupt – die AGB des Verkäufers (hier: Saturn, nicht Samsung).
    Ich kanns nur für den Saturn Nürnberg ( im Erlanger war ich noch nicht) und den
    Blödmarkt Erlangen sagen – die AGBs hängen nicht im Kassenbereich zB aus (sondern erscheinen auf der Rückseite der Rechnung) – und werden damit nicht Bestandteil des Kaufvertrages, es gilt BGB.
    Wie und ob Saturn sich hinterher mit Samsung auseinandersetzt, kann ihm herzlich zweierlei sein.

    Druff42
    Teilnehmer
    @Druff42
    #2923030

    Der Verkäufer hat allerdings erstmal das recht zu reparieren. Keiner is verpflichtet sofort ein neues Gerät rauszurücken. Das ganze mu?? halt in nem erträglichen Zeitrahmen passieren was wiederrum recht dehnbar is. Wie es mit leihgerät aussieht weiß ich nich, aber ich denke es wird schwer nachzuweisen sein da?? er das Gerät tatsächlich zum überleben, arbeiten, etc. brauch. Aber das wurde ja auch schon alles gesagt.
    Hingehen, mit den jungs reden und vielleicht klappts ja, aber nen anspruch hat man nich
    (Ach ja meine Quelle sind ein paar Jahre Erfahrung im Einzelhandel :))

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