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18. Dezember 2007 um 10:28 Uhr #3105789
Druff42 schrieb:
>
> Der Verkäufer hat allerdings erstmal das recht zu reparieren.
.
nein – wo steht das in irgendeinem gesetz?
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> Keiner is verpflichtet sofort ein neues Gerät rauszurücken.
.
ja
.
> Das
> ganze mu?? halt in nem erträglichen Zeitrahmen passieren was
> wiederrum recht dehnbar is.
.
ja..nein… das gesetz sagt „unverzüglich = ohne schuldhaftes verzögern*…verbindliche details gibt dir der richter im zweifelsfall schriftlich.
.
> Hingehen, mit den jungs reden und vielleicht klappts ja, aber
> nen anspruch hat man nich
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doch – natürlich:
besser: hingehen /mit zeugen oder cam..sich genau umgucken und ggf nach AGB fragen. keine da? – alles klar.
> (Ach ja meine Quelle sind ein paar Jahre Erfahrung im Einzelhandel :))
OK – was Kunden sich gefallen lassen und was geltendes Recht is, kann variieren, gell.18. Dezember 2007 um 19:16 Uhr #3135476NEIN! Das ganze muss nicht in einem Gesetz stehen, was gemacht wird, steht in den Garantiebedingungen, die der Kunde anerkennt, wenn er das Gerät kauft. Und bei einem MP3-Player gibts keine Leihgeräte …. nachzuweisen, dass man das Ding braucht, ist eigentlich fast unmöglich und absolut unglaubwürdig.
18. Dezember 2007 um 19:20 Uhr #3036604sry – aber gehts noch? ….ich erkenne doc hbeim kauf keine garantiebedingungen an wen das gerät originalverpackt übern tisch geht.
keine agb gültig -> bgb. immer.ohne einschränkung.deutschland.18. Dezember 2007 um 19:26 Uhr #3136191Jeder Hersteller MUSS sich an entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen halten. Auch wenns nicht schmeckt. Selbst wenn irgendwo von Herstellerseite was anderes steht, ist das noch lange nicht gültig und hat nur bis zum entsprechenden Urteil Bestand. Garantiebedingungen, die ein Hersteller vorgibt, gelten nur, so lang sie im Rahmen entsprechender rechtlicher Bedingungen liegen. Nicht andersrum.
Tatsächlich praktizieren viele Hersteller aber Anderes…und so lang das Kunden schlucken…18. Dezember 2007 um 19:51 Uhr #2918428das ist so nicht ganz richtig, in erster linie muss geklärt werden, wer mit wem einen vertrag hat, die wenigsten kunden haben einen kaufvertrag mit dem hersteller, sondern mit dem händler. und zwischen händler und hersteller ist hgb ausschlaggebend, und nicht bgb. b2b ist etwas ganz anderes als b2c
und zu meinem entsetzen muss ich jeden tag feststellen, dass noch nicht einmal alle anwälte den unterschied zwischen garantie und gewährleistung kennen. (vielleicht zocken die aber auch nur ihre mandanten ab, wer weiss ;))
18. Dezember 2007 um 19:58 Uhr #3054947dmaus schrieb:
>
> das ist so nicht ganz richtig, in erster linie muss geklärt
> werden, wer mit wem einen vertrag hat,r.t.f.th.
ist sonnenklar soweit – mela als privatmann und juristischer nicht-kaufmann hat einen vertrag mit dem blödmarkt …es gilt AGB wenn wirksam und bestandteil des KV gworden ist, sonst BGB.
Nach BGB hat der KUNDE die WAHL…NICH der VK.18. Dezember 2007 um 21:36 Uhr #3181138Mainzel schrieb:
ja..nein… das gesetz sagt „unverzüglich = ohne schuldhaftes verzögern*…verbindliche details gibt dir der richter im zweifelsfall schriftlichbis der Richter entschieden hat, bzw. du überhaupt bei nem Richter warst, is das Dingen auch schon ohne Rechtsanwalt zurück (nur so ne Anregung )
19. Dezember 2007 um 1:34 Uhr #3063965jo. danke dafür.
genau wegen solchen schlauerles wie du streit ich im laden garnicht erst rum. wandelung – keine diskussion.19. Dezember 2007 um 14:00 Uhr #3240778jetzt mu?? melanom nur genauso nervig sein wie ich, und dann hat er was er will 🙂
Geht doch19. Dezember 2007 um 18:49 Uhr #3137385Druff42 schrieb:
>
> jetzt mu?? melanom nur genauso nervig sein wie ich, und dann hat
> er was er will 🙂
> Geht dochstimmt 🙂
Fassen wir mal zusammen:
will $kunde nicht mehr und nicht weniger als sein gutes recht so wie es das gesetz vorsieht – musser er , wenn man den entsprechenden „fachmeinungen“ der verkäuferseitig hier im thread glauben will ….gleich die dicke keule auspacken.Wen wunderts dann, dass deutsche verbraucher in rl und via medien zum thema kundenservice von inkompetent – grenzkriminell – arschkrampen – unfreundlich undundunund sprechen.
ganz nebenbei – wir kaufen bei einem tv-fernseh-it-händler 20 minuten von hier.
da gibt ne rechnung in die hand – überweisen in ca 1 woche, da wird geliefet und aufgestellt, da kommt am samstag mittag noch jemand mit ersatz-tv wenn man früh angerufen hat…da bekommt man immer kompromissvorschläge die die erwartungen meist übererfüllen geboten….und das bei kompetenter beratung und
preisen , die selten mal etwas über blödmarktniveau liegen, sehr oft aber sogar drunter……geht doch.19. Dezember 2007 um 19:30 Uhr #2952264@ mainzel trotzdem muss man dem VK zweimal die gelegenheit geben, die Ware fehlerfrei zu liefern, dies beinhaltet auch eine reparatur.Das steht ich mein in §440 ff BGB!!!
19. Dezember 2007 um 19:46 Uhr #2914842jain….vgl http://de.wikipedia.org/wiki/Rücktritt_(Zivilrecht)
spätestens bei der fristsetzung= verbindliches datum hebelst du das meistens mit links aus
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