url auf index ?

29 Antworten, 5 voices Zuletzt aktualisiert von wildcat-sts vor 20 Jahren, 9 Monaten
  • butterfly2
    Teilnehmer
    @butterfly-
    #2789913

    kleiner ausschnitt aus dem chat am 28.10.04 :

    zu nachtisch
    xxxx://poetry.[INDEX].com/lisboa/
    neeee neeee
    falsch
    hmpf
    xxxx://poetry.[INDEX].com/chopper/

    da nützt der beste helm nix

    <-- lizard has kicked Quigley from #wildcat (url auf index) –> Quigley (Quigley@73.13-182-adsl-pool.axelero.hu) has joined #wildcat
    url auf index ?
    warum

    welcher index @ lizard

    butterfly2: der, der es dir verbiete in de bestimmte sachen zu bewerben oder zu verlinken
    is der link auf der schwarzen liste ???
    wuste ich nicht
    sorry

    kann mir einer bitte bitte sagen ,wo da eine schwarze liste ist ?

    oder ist es willkür ?

    in übrigen werden im mainchat soviele links tagtächlich reingestellt, denke es geht jedem etwas an.

    butterfly

    Anonym
    Gast
    @
    #3017063

    ja wie geil auch dass du dat nun hier ins forum schreibst..

    butterfly2
    Teilnehmer
    @butterfly-
    #3097719

    wenn nicht hier wo sonst akiri ?

    Anonym
    Gast
    @
    #3164991

    nee ich mein nicht welches forum oder so.. nur wenn die seite aufm index ist, dann sollteste dat vielleicht auch nicht hier ins forum schreiben!

    aber was solls..

    butterfly2
    Teilnehmer
    @butterfly-
    #3127382

    welcher liste ?

    Anonym
    Gast
    @
    #2958230

    akiri e steht xxxx davor also ist die url nicht komplett simit kann ihr keiner was also mach mal kein pipi aufn teppich, okay? 😉

    und genau das selbe wie fly frag ich mich auch wo ist diese liste kann man sie einsehen? gibt es überhaupt eine?

    wildcat-sts
    Teilnehmer
    @eric1-2-2-2-2-2-2-2-2-2
    #3242997

    au man oh man … jetzt mal ehrlich … „wusste ich nicht“ kann man ja nicht mehr behaupten oder??? …

    also im chat postet einer eine verbotene url (auf dem index der bundesprüfstelle für jugendgefährdenden schriften) … so in anschluss daran nimmst du die url und postest die ins form … also entweder hat bei dir im kopf die logik versagt oder du willst uns ärgern … erzähl mal!!???

    Anonym
    Gast
    @
    #3094660

    hm poste doch mal den link zu dieser liste die würde ich gerne mal sehen? hab von dieser „liste“ noch nie etwas gehört *rolleyes*

    butterfly2
    Teilnehmer
    @butterfly-
    #3083396

    von ärgern kann nicht der rede sein,
    wenn du sagst es darf nicht verbreitet werden, frage ich wo ich diese „liste“
    bekommen kann, damit sich jeder in zukunft nicht mehr strafbar macht .

    „unwissenheit schützt vor strafe nicht“ …

    wildcat-sts
    Teilnehmer
    @eric1-2-2-2-2-2-2-2-2-2
    #3037775

    Na, eine Liste veröffentlichen die natürlich nicht so einfach im Netz. Die Informationspflicht liegt beim Bürger bzw. demjenigen der publizistisch oder Werbend / Handelnd tätig wird 🙂 … hehehehe … unwissenheit schützt vor strafe nicht … einer meiner lieblings grundsätze des modernen rechts 🙂

    naja infos dazu gibts: http://www.bundespruefstelle.de

    Dort kann man auch die Index-Liste als Newsletter bestellen bekommt man dann als Heftchen nach Hause …

    Viel Spass!

    wildcat-sts
    Teilnehmer
    @eric1-2-2-2-2-2-2-2-2-2
    #3198887

    so leicht kommt man an die liste nicht 😉 … das gesetz is de facto seit es internet gibt und praktisch jeder „publizistisch tätig“ werden kann komplett fürn arsch!

    wie so einige andere gesetze auch!!!

    Abhilfe schafft da ein Termin beim lokalen politischen Vertreter 😉

    Anonym
    Gast
    @
    #2964521

    Zu den Medien, die in die Teile B bzw. D der Liste aufzunehmen sind, zählen:

    n Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB)

    n Medien, die den Holocaust leugnen oder in sonstiger Weise volksverhetzend sind (§ 130 StGB)

    n Medien, die zu schweren Straftaten anleiten (§ 130a StGB)

    n Medien, die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen oder Gewalt in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen (§ 131 StGB)

    n Medien, die pornographisch sind und Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB).

    ok das eine bild zeigte einen man mit einem Krebs geschwühr im gesich !!das eine einen Scheiss unfall auf einem flugzeug tráger !!! Sag mir mal bitte in welche der oben genannten kategorien das reinpass !! Ich meine in keine .!!aber du bist da sicher anderer meinung stimmts !!!!

    Anonym
    Gast
    @
    #2963501

    die auflärung ist ja schön und gut mh werd mir dann wohl mal so ne liste klar machen.. aber dieses „hehehehe“ ist wohl fehl am platz

    butterfly2
    Teilnehmer
    @butterfly-
    #2943598

    Die Liste
    Die Liste der jugendgefährdenden Schriften (umgangssprachlich: Index) wird nur bei so genannten Trägermedien (also solchen, deren Inhalt nicht virtuell sondern gegenständlich gespeichert ist) veröffentlicht. Bei so genannten Telemedien unterbleibt eine Veröffentlichung, um einen Werbeeffekt zu vermeiden. Dritten Personen ist die Veröffentlichung der Liste verboten, sodass man sie nur in den offiziellen Publikationen der BPjM finden kann, welche im allgemeinen Handel für Privatleute kaum erhältlich sind.

    Rechtsfolgen
    Liegt eine Jugendgefährdung vor, werden solche Medien in die Liste der jugendgefährdenden Schriften eingetragen und dürfen gemä?? Jugendschutzgesetz im Handel nur an Kunden ab 18 Jahren abgegeben werden, nicht importiert oder exportiert werden, nicht im Versandhandel vertrieben werden, und nicht in jugendlichen zugänglichen Medien beworben werden. Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien (die in jugendlichen zugänglichen Medien erscheint) erlaubt ist. Denn die für die Rechtsfolgen zuständigen Staatsanwaltschaften haben sich in ihrer Einschätzung zur Zulässigkeit einer kritischen Rezension von indizierten Medien nicht einhellig festgelegt.

    Das Werbeverbot für indizierte Medien
    Kritiker werfen der BPjM oft vor, ihr Vorgehen sei nichts anderes als Zensur, paternalistische Bevormundung und Einschränkung der Rede- und Pressefreiheit. Auch wenn die Indizierung nur den Zugang durch Jugendliche regelt, werde in der Praxis auch der Zugang durch Erwachsene erschwert, da indizierte Werke nicht beworben werden dürfen und im Versandhandel nur unter strengen Auflagen verkauft werden dürfen; dadurch werde der Verkauf oft unwirtschaftlich und die Medien verschwänden somit vom Markt. Selbst ihre Besprechung oder blo??e Erwähnung in anderen Medien sei rechtlich problematisch; und auch in rechtlich eigentlich einwandfreien Situationen setze oft bei Journalisten (die ja keine Juristen sind) die „Schere im Kopf“ ein, und man verzichte auf die Erwähnung um keinen ??rger zu bekommen. Eine derartige Institution bestehe auch in keiner anderen westlichen Demokratie, ohne dass dort die Jugend erkennbar schlimmer oder verdorbener sei als in Deutschland. Betrachte man ältere Einträge auf der Liste indizierter Medien, erschienen die Begründungen für die ursprüngliche Indizierung aus heutiger Sicht als wenig nachvollziehbare „Moralpanik-Reaktionen“ (vgl. River Raid).

    Anonym
    Gast
    @
    #3144221

    „Moralpanik-Reaktionen“ das were wahrlich die bessere überschrift für das thema
    gewesen, den nichts anderes wars,,…“mal platz mach ..

    für den Elefant der aus einer Mücke gebohren wurde ……..

    butterfly2
    Teilnehmer
    @butterfly-
    #2888313

    Das kleine Arschloch
    Auch im Fall des Indizierungsantrags zu dem Comic-Band „Schöner Leben mit dem kleinen Arschloch“ von Walter Moers wurde – trotz eines Abschnitts, der gegen Behinderte polemisierte, der Kunstcharakter insgesamt höher bewertet als die Jugendgefährdung.
    aber schaut selber 😉
    http://www.adlexikon.de/Bundespruefstelle_fuer_jugendgefaehrdende_Medien.shtml

    wildcat-sts
    Teilnehmer
    @eric1-2-2-2-2-2-2-2-2-2
    #3052781

    Mir gehts (gings) nicht um den Inhalt der Bilder sondern um das Bewerben der URL … die URL zeigt Bilder die unter die genannten Kriterien fallen und is deshalb auf der Liste der „verbotenen“ Internetseiten.
    Damit ist das „bewerben“ und verlinken dieser Seite und Inhalte dieser Seite mit eindeutigem Bezug (url) verboten!

    Erst lesen dann meckern ;-)) muss ich das Jugend-Medien-Schutzgesetz und den daraus resultierenden Auftrag der BpjS auch noch posten oder genügt Dir das so?

    Glaub mir ich kämpf seit 10 Jahren gegen den Blödheit dieser Regelungen – ich weiss vovon ich spreche … immerhin hats inzwischen kleine Teilerfolge im Softwarebereich dank der USK gegeben – was aber eine Indexierung auch nicht bis in die letzte Instanz verhindert!

    wildcat-sts
    Teilnehmer
    @eric1-2-2-2-2-2-2-2-2-2
    #2990411

    Jupps! Is ja schön und gut! Sehe ich genau so! Und als Privatmann über ich auch auf meine weise zivilen ungehorsam (selbstanzeige wegen verbreitung ein gutes beispiel – siehe http://www.bpjs-klage.de/ … denen hab ich übrigens nicht nur unterschrift sondern auch geld gespendet) …

    lange rede kurzer sinn … für ne firma is das ganze schon wieder finanziell riskanter … wir haben weiss gott schon genug abmahnungen kassiert wegen der webseite hier und da muss ein wenig übertrieben aussehende aktion erlaubt sein! in dem moment wären wir selbst zwar nicht zu belangen gewesen und der chat ist auch relativ flüchtig aber in dem moment wo wir kenntnis erlangen müssen wir handeln …

    ich weiss es ist schwer zu verstehen … gerade wenn man sich gern auf der opferseite stehen haben möchte … aber de facto sind wir alle opfer dieser meiner privaten meinung nach nicht grundgesetz-konformen zensur-behörde (mindestens nicht mehr zeitgemä??) … aber das sind grundsatzdebatten, die nicht mir/uns vorgetragen werden müssen sondern politisch aktiven und interessenvertretern!

    Für uns gilt: „Gesetz ist Gesetz“

    und ich kann mein privates wohl riskieren wie ich das will aber in dem moment wo ich für oder in auftrag der firma tätig bin muss ich das wohl der firma und aller mitarbeiter im kopf haben und da is ziviler ungehorsam eher unangebracht!

    wenn ich es datenschutzrechtlich dürfte könnt ich euch mindestens 3 namen nennen von leuten die belangt wurden weil sie (unter anderem hier – aber hauptsächlich auf eigenen seiten) gegen das werbeverbot von index-schriften (medien) verstossen haben. in letzter zeit isset zwar still ums thema geworden aber ob das nun nachlassendes interesse seiten der elternverbände und abmahnvereine ist oder weil wir besonders darauf achten (stichwort bme) vermag ich auch nur zu raten!

    Also, ausser einem kick und verwarnung ist ja nichts weiter passiert – die aufregung der aufregung halber kann man sich also sparen und die protestenergie bitte per email an die BpjS oder den lokalen Polit-Hoschie ablassen!

    wildcat-sts
    Teilnehmer
    @eric1-2-2-2-2-2-2-2-2-2
    #3057338

    nicht unbedingt … das hehehehe bezog sich im kontext ja auf den grundsatz „unwissenheit schützt vor strafe nicht“ weil es so viele herrliche zwickmühlen aufbaut und eigentlich … „kann man glaubhaft versichern unwissend gegen das gesetz gehandlt zu haben“ … auch schon wieder nicht gültig sein kann … es ist halt ein „Schutz-Zauber“ den das Rechtssystem benutzt um sich vor „Wusst ich nich, sonst hätt ich das nicht gemacht“ Aussagen zu schützen.
    Aber leider im universellen Einsatz gar nicht funktioniert. So kann ein Kaufmann oder ein Journalist sich evtl. mit entsprechendem Aufwand und Fortbildung bei der BpjS auf den laufenden halten und informieren aber der Privatmann ja nicht … nur durch das internet – folgt man verschiedenen rechtsprechungen – ist auch der privatmann mit seinem community profil, gästebuch-beitrag oder homepage bereits „publizistisch Tätig“ und kann für verstösse derer art belangt werden.

    Naja, wie so viele Regeln und Gesetze ist auch die Struktur und Art der BpjS nicht mehr zeitgemä?? (auch z.B. GEZ … oder klassisches Patentrecht auf Software ausgeweitet)

    also ich fand das hehehehe gut und steh dazu – die BpjS und ihr vorgehen ist Dinosaurierkultur!!!

    Skingay1
    Teilnehmer
    @Skingay1
    #3024381

    hmmm…. Brauche ich jetzt doch ein abgeschlossenes Jurastudium ?

    Anonym
    Gast
    @
    #3241419

    ich denke der weitere diskusionsverlauf unterstreicht meine aussage! index ist index..

    sunnypuh
    Teilnehmer
    @sunnypuh
    #3102589

    ich will ja nicht schon wieder meckern, aber im tattoo-forum im thread „kirschblüte“ steht seit nun mehr 3 1/2 tagen der link zur bösen kanadischen seite und keiner wills gemerkt haben???

    wildcat-sts
    Teilnehmer
    @eric1-2-2-2-2-2-2-2-2-2
    #3113685

    Jetzt nicht mehr! Danke für den Hinweis!!!

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #2954166

    obwohl mir zensur mehr als gegen den strich geht kann ich wildcats reaktion durchaus verstehen, zudem sts sie mehr als einmal und durchaus verständlich dargelegt hat. was ist euch denn damit gedient wenn hier alles drunter und drüber geht und dann aufgrund von irgendwelchen leuten die nur drauf warten sowas zu melden (die gibts!) die ganze seite drunter leiden mu?? bzw durch zuviel jusistischer querelen finanziell nicht mehr zu halten ist? also ich habs verstanden und empfinde das alles andere als moralische panikmache!!

    butterfly2
    Teilnehmer
    @butterfly-
    #3051839

    moralische panikmache waren nicht meine worte……..
    und ich wollte nur eine diskusion im gange setzen da es anscheinend die wenigsten wissen (siehe chatlinks die täglich gepostet werden).
    als info
    mich tät es persönlich mal interessieren was da noch so auf dieser liste alles drauf ist,
    da ich mutter von 2 kinder bin, und die auch irgenswann mal ins netz gehen wollen.
    ich weiß da gibt es ein jugendschutz im browser (oder ähnliches).
    trotzdem ….

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