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29. September 2006 um 14:33 Uhr #3086954
ja, das ist echt bescheuert. gabs schon mal was zu. da wurde jemand angeklagt der einen entsprechenden button besa??. also nicht verkauft, der hatte nur nen button
Anonym
Gast@29. September 2006 um 15:20 Uhr #3070644das fing bei der wm an, da waren vor den eingängen zum stadion verschiedene verbotsschilder angebracht, unter anderem auch ein durchgestrichenes hakenkreuz,
dies wurde aber verboten und musste vor den spielen überklebt werden, von wegen politische botschaften haben beim fu??ball nichts zu suchen!29. September 2006 um 15:46 Uhr #3045642lach…jaja, die rechtsprechung.
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aber ich kenn auch folgenden fall :
punk kommt mit sid vicious-karrikatur auf dem t-shirt zur platte (dortmund)
auf dem t-shirt trägt die figur ein hakenkreuz-t-shirt wie sid vicious es früher auch
getan hat…
ein anwesender punk „ey samma…bist du ein nazi ?“
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antwort „ey alter …das ist sid vicious…“
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„ja und…hakenkreuz = nazi…verpiss dich fascho….“ —> gelächter seitens des trägers…
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loooool….29. September 2006 um 16:33 Uhr #2912603dem ganzen irrsinn wird aber noch die krone aufgesetzt:
eine internet-seite wurde von der staatsanwaltschaft dazu aufgefordert, das bild eines wahlplakates der grünen ( die ja als nationalsozialistische partei bekannt sind… hahahahhaha) ausm netz zu nehmen, auf dem ein hakenkreuz im mülleimer zu sehen ist. was ist das? ABM für „outgesourcete“ bundesprüfstellen-beamte??29. September 2006 um 17:09 Uhr #2976120naja,das ganze ist schon seit ca. 5 jahren so geregelt,nicht erst seit der wm.es gibt eben den kleinen feinen unterschied. ist das hakenkreuz ganz zu sehen ist es rechtswiedrig,ist es mit einer ecke z.b. schon im mülleimer versenkt darfst du das drcuekn,vertreiben und tragen!
29. September 2006 um 17:33 Uhr #2925933laut wiki sieht es folgenderma??en aus:
„Die Staatsanwälte berufen sich auf den Paragrafen 86 des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. In Absatz 3 werden allerdings Ausnahmen genannt: Dienen die Kennzeichen etwa der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre, sind diese erlaubt. Nach einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Verwenden von Abbildungen, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten, nicht strafbar.“
29. September 2006 um 17:34 Uhr #2910401ne,das darfste dann nich vertreiben.siehe link oben 😉
auf der einen seite wird rumgeheult das die nazis in den landtag einziehn und ihre schulhof cd verteilen, auf der anderen seite verbieten sie die gegner. weis nich was das für kranke hirne sind die auf jeden paragraphen schaun und versuchen allen die nich in ihr weltbild passen eine reinzuhauen.nach sinn wird hier nich mehr gefragt.und die nazis lachen sich darüber einen,wohl bekomms!29. September 2006 um 20:10 Uhr #3020724Vor allem sind ja durchgestrichene Hakenkreuze eindeutige Nazi-Propaganda…was ein Schwachsinn. Wo sind denn bitte diese Richter entlaufen?
30. September 2006 um 12:55 Uhr #3156920@Kahless:
Für Dich nicht, für mich auch nicht, aber für andere geschichtlich Ungebildete. Vieles was verboten ist und z.B. Schilder und Symbole die durchgestrichen sind haben (besonders für Jugendliche) ihren eigenen Reiz. Sei es aus genereller Opposition gegen ??ltere oder Autoritäten oder einfach aus dem Spa?dagegen zu versto??en! Es gibt schon triftige Gründe dafür auch durchgestrichene Symbole zu verbieten. außerdem sind doch legale Alternativen möglich.30. September 2006 um 18:01 Uhr #2940953hmmh – manchmal beschleicht mich der Verdacht – gerade durch die erbote und Verfolgung mancher..Dinge werden sie für so manchen erst zum Gegenstand des (Auf)begehrens, den Reiz des Tabus.
Zu meiner Sturm-und Drangzeit waren in den Schulen die Legalize, Anarchy-A und jegliche politschen Buttons einschl der demokratischen Parteien verboten…Palitücher waren (noch) böse…Ohrring beim Jungen…..unmöglich…. – jo, und so sah ich damals aus 😀Anonym
Gast@1. Oktober 2006 um 13:19 Uhr #3046630Da fällt einem doch nichts mehr zu ein, oder?
Da heult die ganze „Elite“ des Landes rum, die Nazis werden stärker, zeigt Zivilcourage, macht was dagegen und gedankt bekommst du es dann so…Mu?? ich jetzt eigentlich das „Wixen gegen Nazis“ Bild aus meinem Profil nehmen? 😉
Anonym
Gast@1. Oktober 2006 um 20:14 Uhr #3166541…klar, da gibt`s saftige Strafen wg. verfassungswidriger Symbole, die wirklich für jeden Deppen ersichtlich auch noch durchgestrichen sind. Und parallel dürfen Nazis unter Polizeischutz demonstrieren und ziehen als NPD in den Meck-Pomm-Landtag ein… Manchmal werden echt die falschen durch das Gesetz kriminalisiert…
2. Oktober 2006 um 9:10 Uhr #3022995Jetz weiß ich auch warum das RECHTSsprechung hei??t…
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