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7. November 2006 um 14:35 Uhr #2801355
hallo,
kennt sich jemand mit steuergedöns aus?
wenn jemand eine lebensversicherung (LV) abgeschlossen hat und eine nicht-verwandte person als begünstigten im todesfall angegeben hat und nun verstirbt, muss der begünstigte, der ja den betrag erhalten soll, die summe versteuern?
der begünstigte ist nicht testamentarisch als erbe eingesetzt und auch kein pflichterbe, da nicht verwandt.
kann mir das jemand sagen? im netz finde ich zuviel widersprüchliche fachinfo, aus der ich nicht schlau werde…
danke schonmal!7. November 2006 um 14:48 Uhr #3010461Auf Lebensversicherungen wird keine Erbschaftssteuer fällig, da diese nicht zur Erbmasse gehört (stand so auf einem Auszahlungsbescheid, den ich vorletztes Wochenende in den Händen gehalten habe). Ob Einkommenssteuer oder so etwas fällig wird kann ich leider nicht sagen.
7. November 2006 um 21:30 Uhr #2994898so weit schon richtig.Keine Erbschaftssteuer,und ESt nur wenn sie nach dem 31.12.04 abgeschlossen wurde
8. November 2006 um 8:05 Uhr #3218818der begünstigte muss die auszahlung versteuern, ausser er ist selbst der versicherungsnehmer dann wäre die todefall-leistung steuerfrei
Anonym
Gast@8. November 2006 um 10:22 Uhr #2950770Auf jeden Fall gilt nicht mehr die Regel, dass sie nach 12 Jahren steuerfrei ist. EST keine Ahnung, aber auf jeden Fall musst Du Zinsabschlagssteuer und SoLi nach Zuflussprinzip zahlen. Kannst aber über Freitstellungsauftrag und/oder Stuererklärung wiederholen.
Grü??e8. November 2006 um 12:30 Uhr #3018327entweder ist die regelung völlig sinnfrei, oder ich hab sie nicht wirklich verstanden…
8. November 2006 um 13:03 Uhr #3119142.. denke das zweite trifft zu, bist aber nicht allein
8. November 2006 um 13:27 Uhr #3085274och, danke 😀
8. November 2006 um 20:12 Uhr #3239720Wie die Politiker über sinnvolle Steuern nachdenken ist hier zu sehen:
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