verteidigung

47 Antworten, 10 voices Zuletzt aktualisiert von mainzel vor 18 Jahren, 9 Monaten
  • Topenga
    Teilnehmer
    @topenga
    #2783156

    aus gegebenen familiärem anlass, hab ich grund zur annahme das jemand seine drohung war macht, und leute schickt die unser kleines sü??es häuschen kurz und klein schlägt.
    wie sieht das aus, womit darf ich mich verteidigen? darf ich mit pfefferspray um mich sprühen? darf ich mit ner softair um mich schie??en? darf ich ein sägemesser neben der tür deponieren, aus angst? darf der hund (ohne irgendwelche ausbildung oder warnschild, is zwar n cocker, aber er verteidigt wien Großer ;)) mich verteidigen, ohne konsequenzen?
    viele dringende fragen. ich mein, ich bin kein schissahase, aber die kreise die ich befüchte welche sich zugang verschaffen wollen sind nich lustig(drogis).
    auch wenn ich, nicht wirklich dran glaub- vorsicht is besser…
    also vielleicht könnt ihr mir ja was beantworten, danke schonmal

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #2871429

    du—>polizei ?

    Topenga
    Teilnehmer
    @topenga
    #2873116

    weil jemand sagt er schickt leute? die lachen doch darüber

    melkor
    Teilnehmer
    @melkor
    #2874800

    Iss Pfefferspray gegen Menschen nich verboten mitlerweile in D?
    Dein Hund kann wohl machen was er will in deinem Haus. Nen Knüppel wohl auch CS Gas wohl auch.
    Falls ich mich verteidigen muss iss mir allerdings egal was ich darf und was nich hauptsache ich überleb, bzw. trag minimalen Schaden davon.
    Als Verteidigender haste auf jeden Fall mal nen Haufen Rechte.
    Siehe Polizei und Schusswaffengebrauch.
    Alle Angaben natürlich ohne Gewähr.

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #2876488

    ne, du sollst die fragen was du zur verteidigung benutzen darfst. die werden es wissen…

    melkor
    Teilnehmer
    @melkor
    #2878180

    Ah noch was. Melde die Drohung bei der Polizei. Die Lachen sicher nich darüber und ist wichtig falls was passieren sollte. Wenn der drohende vorbestraft oder bekannt ist kann man vielleicht auch präventiv was machen. Dafür gibts ja Cops.

    Topenga
    Teilnehmer
    @topenga
    #2879885

    hmmm…ich glaub dann geh ich wohl doch besser mal hin. ich meint nur das wenn ich bedroht werde, ich ja präventiv ma??nahmen ergreifen wollen würde um mich im notfall zu schützen. nur ob die halt auch „legal“ ind fragte ich mich… danke

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #2881598

    MAch es bei den Cops amtlich..bringt zwar nix – aber wen doch was ist – gibts n Protokoll , das ist gut.
    Zum Thema Notwehr – wenn du akut in deinem Haus bedroht wirst darfst du nahezu alles!…es gibt kein Gebot der Verhältnismässigkeit bei Notwehr/Nothilfe…lediglich bei extremer ausuferung den TBM des Notwehrexzesses.
    Pfefferspray nur für Tiere …stimmt….wenn du es aber zurecht verwendet hats, kräht kein Hahn mehr danach

    Anonym
    Gast
    @
    #2883308

    hmm, bei meinen Großeltern hatten sich auch ´mal welche angekündigt, wo man schlimmstes vermuten mu??te – und ich hatte vorher die Polizei informiert: „Solange nichts passiert ist, können wir nichts machen…“ – nichtmal ´ne Zivilstreife… armes Deutschland… wenn Du genaues weißt: ANZEIGE erstatten!!!

    Stef666
    Teilnehmer
    @stef666
    #2885025

    Die Notwehr darf im allgemeinen nicht heftiger als der Angriff sein. Sprich wenn die mit nem Knüppel auf einen los gehe gleich ne Knarre ziehe un über de haufe schiese (mal extrem vergliche).

    Zum Thema Pfefferspray : Des is noch immer ne heikle Sach. Im Fall der Fälle hat man halt aus Reaktion des Zeug midm CS-Gas vertauscht. Soll dann erstma einer nachweise dass`s net so war. Sprich da aus Erfahrung.

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #2886758

    sehe ich auch so. aber es mu?? so sein ,denn wenn jedesmal auf präventivem verdacht hin angezeigt werden würde wäre das auch uferlos…oder ?

    anni86
    Teilnehmer
    @anni86
    #3150647

    Die sagen immer: Wenn was passiert, DANN können wir was tun, sonst nicht. Und selbst wenn..bei mir im Ort ist die Polizeiwache nur 2 Stunden ( ! ) täglich besetzt und wenn man die ruft, dann dauert es auch 15 Minuten, bis jemand kommt..also darauf kann man sich nicht verlassen, wenn mal was ist. Also mehr als anzeigen geht soweit ich weiß auch nicht und ansonsten darf die Verteidigung nicht viel schwerer als der Angriff sein, aber das wurde ja schon geschrieben.
    Da steht zB, was du darfst und was nicht.

    http://www.steuerlinks.de/lr-notwehr.html

    Sumi
    Teilnehmer
    @Sumi
    #3072994

    ui – als ich n Unfall hatte und die anrufe sind die nach 1 Minute klingeln lassen noch nichtmal rangegangen – sehr beruhigend 🙂 was macht Frau denn, wenn man nachts verfolgt wird, die anruft und die nich rangehen? Kann ich die dann dafür verklagen? ^^ [kleiner Scherz – aber die Erfahrung ist doch etwas…. mies]

    dmaus
    Teilnehmer
    @d-maus
    #3190155

    der Gedanke kommt mir auch öfter, wenn ich nachts aufm Heimweg bin … könnt ja ma ne Streife vorbei kommen, würd ich mich sicherer fühlen

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #3138321

    Autor: Stef666 (—.ipt.aol.com)
    Datum: 26.09.2006 21:03

    Die Notwehr darf im allgemeinen nicht heftiger als der Angriff sein. Sprich wenn die mit nem Knüppel auf einen los gehe gleich ne Knarre ziehe un über de haufe schiese (mal extrem vergliche).
    Zum Thema Pfefferspray : Des is noch immer ne heikle Sach. Im Fall der Fälle hat man halt aus Reaktion des Zeug midm CS-Gas vertauscht. Soll dann erstma einer nachweise dass`s net so war. Sprich da aus Erfahrung.

    Du magst Erfahrung haben…Ahnung hast du null – sry.

    Woher hast den Quatsch?…hörensagen?
    Du darfst jedes im Moment der Bedrohung verfügbare Mittel einsetzen dass dir zur Gefahrenabwehr probat erscheint.

    —–

    StGB, § 32 Notwehr

    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    StGB, § 33 überschreitung der Notwehr

    ??berschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #3043079

    ….Stehen dem Angegriffenen mehrere Mittel zur Auswahl, ist das mildeste zu wählen, sofern damit der Angriff ebenso wirksam abgewehrt werden kann. Der Angegriffene darf dabei grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt;

    >>>>>>>>>>er ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist.<<<<<<<<>>scharfen Mitteln verteidigt werden<<<, wenn es sich bei dem Angriff nicht um eine Bagatelle handelt….

    (das Ganze gilt im Grossen und Ganzen auch bei Putativ-Notwehr)

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #2944346

    Die Pumgun hinter der Tür is wirksamer…

    Topenga
    Teilnehmer
    @topenga
    #3007378

    das die nich schnell da sind befürchte ich nich, ich mein schließlich wohn ich nich im dorf. im spätsommer/herbst/winter patrouliert hier sogar regelmäßig ne streife. ich weiß zwar nich ob die stadtteilwache immer besetzt is , aber die im nachbar stadtteil bestimmt(weil nich lecker stadtteil).

    Anonym
    Gast
    @
    #3006375

    Also ich finde die gute alte Basebeulkeule immer ein gutes mittel
    stehen eine neben meinem bett und eine an der Haustür…

    st pauli ist ja auch ein heisses pflaster 😉

    Anonym
    Gast
    @
    #3008996

    Ich habe ne Baseball Keule neben der Haustür und neben dem Bett
    das reich zumindestens für St Pauli 😉

    Anonym
    Gast
    @
    #3222224

    Habe zur Verteidigung ne gaswaffe…musste aber dafür nen waffenschein beantragen, damit ich sie zur verteidigung benutzen darf…(beamter kam, sah mich und sagte, klar kriegen sie nen waffenschein…! )
    Jetzt darf ich „legal“ im notfall auf jemand schie??en, aber ist nicht in notwehr alles erlaubt?

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #3201917

    ja – da darfst du auch mit einer Cal50 um dich ballern…allerdings besteht die Gefahr, dass sich hinterher tortzalledem ein Staatsanwalt für das unelaubte Führen/Besitz interessiert..je nach dem was passiert ist….was mit bei entsprechender gefahr im übriogen sowas von herzlich wär….

    melanom
    Teilnehmer
    @melanom
    #3130446

    wobei ich glaube zu wissen (von einem freund mit einer waffenbesitzkarte-schütze) dass es im fall eines widerrechtlichen waffengebrauchs (unverhältnissmä??igkeit in notwehr) besser ist KEINEN waffenschein zu haben…denn bist du „ausgebildet“ an der waffe mu??t du eher die situation unter kontrolle haben als als „waffen-amateur“.
    (ist aber halbwissen…denn ich habe nur aufgeschnappt 😉 )

    mainzel
    Teilnehmer
    @regnitzgold
    #2983681

    wenn du dem ANgreifer das MAgazin als AUfsetzer durch dir Brust jagst – vermutlich 🙂

    Anonym
    Gast
    @
    #3058941

    ich bin ja ansich für Weltfrieden und Flowerpower *fg*

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