Willkommen auf TattooPiercingNet Foren Verschiedenes wer hat ahnung von familienrecht???

wer hat ahnung von familienrecht???

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7 Antworten, 3 voices Zuletzt aktualisiert von Anonym vor 19 Jahren, 1 Monat
  • Amidala46
    Teilnehmer
    @Amidala46
    #2806782

    Hallo,
    ich hab da mal ne Frage!
    Gibt es eigendlich die „eingetragene Lebensgemeinschaft“ nur für gleichgeschlechtliche Paare oder gibbet das auch für Mänlein und Weiblein???

    Ich meine müssen Mann und Frau so richtig heiraten oder gibbet da auch die möglichkeit der eingetragenen Lebensgemeinschaft?
    Und wie währe das dann oder besser gesagt ist es dann im Falle einer (Scheidung) Trennung?Müssen die so genannten Homo Ehen auch so richtig geschieden werden oder ist das da anderst?

    Ok an alle die sich damit auskennen ich würde mich sehr freuen wenn ihr euer Wissen mit mir teilt.

    Lg Amidala46

    PinkFlokatiBabe
    Teilnehmer
    @PinkFlokatiBabe
    #2976054

    ich glaub, das hier hilft dir vielleicht ein wenig weiter…
    http://www.steinbach-braunfels.de/info/LebGem.htm

    Amidala46
    Teilnehmer
    @Amidala46
    #2925863

    Danke, die seite hatte ich leider auch schon aber hat nicht viel ergeben, ich hab grad mit nem bekannten telefoniert, der meinte sowas gibbet nur für gleichgeschlechtliche paare, also heiraten, oder wilde ehe und nichts mit eingetragener lebensgemeinschaft.

    Aber trotzdem danke

    Anonym
    Gast
    @
    #2910336

    Also ich weiß nur, wenn man mit seinem Partner zusammenlebt, nennt sich das „eheliche Gemeinschaft“ und wenn man dann „Hilfen“ beantragt, wird das Einkommen von beiden wie in der Ehe zusammengerechnet.
    Also hat man, wenn man in einer ehelichen Gemeinschaft lebt, weniger Geld zur Verfügung, als wenn man verheiratet ist, denn dann ist man in einer anderen Lohnsteuerklasse.
    Wie das bei einer homosexuellen „Ehe“ ist, weiß ich leider nicht.

    Anonym
    Gast
    @
    #3020657

    Zusammen veranlagt (mir viel das Wort eben nicht ein) ist man, wenn man eine eheliche Gemeinschaft führt.

    Anonym
    Gast
    @
    #3156854

    das ganze nennt sich eheähnliche gemeinschaft :o) und das mit der steuerklasse kann man gar nicht so pauschal sagen… ledige steuerklasse 1, verheiratete 4, das macht keinen unterschied… nur wenn einer die 3 und einer die 5 nimmt ändert sich das bild, aber das is wohl ein bisschen am thema vorbei jetzt, also bin ich schon still…

    Anonym
    Gast
    @
    #2940825

    Ja sicher, da hast du natürlich recht. „eheähnliche Gemeinschaft“ wären die richtigen Worte gewesen. Bin heute etwas wirr, sorry….
    Steuerklasse 4/4 hat man, wenn beide Teile den selben oder fast gleichen Verdienst haben. Ich bin eben auch nur von dem Standard 3/5 ausgegangen, ohne Kind etc.
    Jedenfalls hatten wir vor unserer Ehe beide Lohnsteuerklasse 1 und dank meinem unterbezahlten Job mussten wir ergänzende Hilfen beantragen und hatten keinerlei Vorteile, da wir zusammengewohnt haben und gemeinsam veranlagt waren.
    Ok, wir weichen wirklich vom Thema ab.
    Aber schön, dass wir mal drüber gesprochen haben *lach*….

    Nine22
    Teilnehmer
    @Nine22
    #2918404

    ALSO,

    eine eingetragene Lebensgemeinschaft gibt es auch für Männlein und Weiblich und nicht nur für Homosexuelle…in der Regel lässt man das notariell machen…das kostet zwar Geld ist dafür aber sicherer, schließlich gibt der einem Tipps für die Formulierung und das ist wichtig für die Rechtswirksamkeit!!! Scheiden lassen muss man sich nicht, schließlich ist man nicht verheiratet, sondern nur gleichgestellt….d.h. man kann in dem „Vertrag“ einzelne Passagen vorab regeln!! Eine „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ tritt schon nach 3 Jahren gemeinsamen Lebens in einer Wohnung ein…. ( nur mal so nebenbei)
    Homoehen müssen im übrigen auch geschieden werden, da sie sich ja auch vor einem Standesamt haben trauen lassen, wie die Trennungszeit ansich bestimmt ist, weiß ich nicht, die kenn ich nur bei Heterosexuellen….

    Bei Fragen kannste mich gern über BM anschreiben…hoffe, ich konnt ein bisl helfen… 🙂

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