Wie bewerben?

25 Antworten, 11 voices Zuletzt aktualisiert von wildcat-sts vor 19 Jahren, 3 Monaten
  • LonleySoul
    Teilnehmer
    @LonleySoul
    #2797752

    Also ich habe vor mich bei einem tätowierer zubewerben …da ich das noch nie gemacht habe hoffe ich das ihr mir weiter helfen könnt … also ich soll bilder mit hinschicken … reichen kopien meiner bilder oder die originale? wie sollte die bewerbungsmappe aussehen? und wie formuliere ich am besten das anschreiben? (da ich mich bis jetzt nur für bürokauffrau, industriekauffrau etc. beworben hab)
    Ich würde mich sehr über tips und anregungen freuen ..
    lieben gru??

    Anonym
    Gast
    @
    #3036374

    mein Tip wäre persönlich die Mappe zu präsentieren…Erste Eindrücke und das erscheinungsbild sind wichtig..Wenn Ihr Euch auf anhieb gut versteht dann ist das die halbe Miete.Also ich würd nichts hin schicken oder so..immer persönlich vorbei gehn.Das macht immer nen besseren Eindruck, zumindest in dem Gewerbe.

    Viel Glück

    Bex
    Teilnehmer
    @bex
    #2921356

    Kleine Nebenfrag: muss man eigentlich als „Tattoo-Azubi“ Geld für seine Ausbildung bezahlen?

    LonleySoul
    Teilnehmer
    @LonleySoul
    #2894872

    Das weiß ich selber noch net genau also einen laden bei uns inner nähe gibts da kostet die ausbildung angeblich 5000 euro aber weiß net genau ob das stimmt …

    Anonym
    Gast
    @
    #3054717

    Hängt vom Studio bzw. Tätowierer ab, ob ne Ausbildung Geld kostet. Vielleicht solltest Du mal abgesehen davon ein paar Zeichnungen hier hochladen und Dir im Vorfeld n paar Meinungen einholen, ob es für Dich und Deinen künstlerischen Anspruch überhaupt Sinn hat, mit solch einer Ausbildung anzufangen….Gruss

    Coocky
    Teilnehmer
    @Coocky
    #3180906

    also ist die voraussetzung, dass man seht gut zeichnen kann??

    wildcat-sts
    Teilnehmer
    @eric1-2-2-2-2-2-2-2-2-2
    #3063738

    Kommt auf den Laden an. Man kann aber meiner Meinung nach daran schön sehen, WORUM es den Eigentümern eigentlich geht- Kunst oder Kohle…

    wildcat-sts
    Teilnehmer
    @eric1-2-2-2-2-2-2-2-2-2
    #3240542

    Ich hab damals den Lehrling genommen, der die besten Bilder geschickt hat. Außerdem hat ihm bestimmt geholfen, da?? seine Schreibe dazu normal und nicht zu cool und abgehoben klang, auch nicht irgendwie geschwollen.
    Ich würde gute Farbkopien schicken. Manche Studios sind nicht so nett, Originale zurückzusenden…

    Martyn
    Teilnehmer
    @martin-martin-pr.de
    #3137152

    Im Grunde würde ich die Bewerbung nicht soviel anders machen, aber persönlich vorbeibringen kann eigentlich nicht schaden.

    rixxor
    Teilnehmer
    @rixxor
    #2951822

    lass dir doch für ’n tattoo studio was besonderes einfallen.
    wer sagt das bewerbungen immer gleich sein müssen. immerhin willst du ja irgendwie auffallen. sei kreativ, denk dir was aus. immerhin liegen zwischen einem betrieb bei dem du dich als bürokauffrau bewirbst und einem tattoostudio welten. wäre ich inhaber eines studios hätte ich kein bock so 08/15 bewerbungen zu bekommen 😉

    Tatze-1
    Teilnehmer
    @Tatze-1
    #2917407

    es ist in deutschland gesetzlich verboten, da?? man für seine ausbildung bezahlen mu??.

    poison84
    Teilnehmer
    @poison84
    #2897686

    Das stimmt zwar so nicht, aber für die Ausbildung zum/zur Tätowierer/in mag es vllt richtig sein.

    Tatze-1
    Teilnehmer
    @Tatze-1
    #2958774

    Das stimmt in dem Sinne schon, denn ein Ausbildungsvertrag ist von Beginn an nichtig, wenn für die Ausbildung eine sogenannte Entschädigungszahlung (was das Bezahlen der Ausbildung durch den Lehrling bzw. seiner Eltern ist) geleistet werden soll, denn so eine Vereinbarung ist nicht zulässig. Wenn ich mal die Handwerkerfibel zitieren darf: „Bei Versto?? gegen das Verbot, für die Berufsausbildung eine Entschädigung an den Ausbildenden zu zahlen, hat dieser nach der Rechtsprechung den erhaltenen Geldbetrag in voller Höhe zurückzuzahlen.
    Dies gilt auch dann, wenn der Ausbildende das Verbot nicht kannte oder ihm die Entschädigung vom Auszubildenden oder Dritten (zum Beispiel Eltern) zur Erlangung des Ausbildungsplatzes angeboten wurde und der Ausbildende selbst ein solches Lehrgeld nicht gefordert hat.“ (Semper, Gress, Mahl, Frank, Die neue Handwerkerfibel zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil IV / Ausbildereignungsprüfung, Band 3 Berufs- und Arbeitspädagogik, Holzmann Buchverlag, 2003; S. 179)
    Diese Rechtsprechung hat sich mit Sicherheit bis heute nicht geändert. Und die Zeiten, da?? man für seine Ausbildung bezahlen mu??, haben sich glücklicherweise geändert, auch wenn sich dadurch manche Auszubildenden dann dazu veranla??t fühlen könnten, sich mal n bi??chen mehr für ihre Ausbildung zu engagieren.

    Tatze-1
    Teilnehmer
    @Tatze-1
    #3152356

    kleiner Nachtrag: Auch nachzulesen im § 5 BBiG (Berufsbildungsgesetz) Abs. 2

    Stellt sich nur die Frage, ob eine Ausbildung zum Tätowierer überhaupt eine halbseidene Sache ist, da dieser Beruf kein ordentlicher Ausbildungsberuf ist. So eine vage Sache ist aber trotzdem kein rechtsfreier Raum.

    kahless
    Teilnehmer
    @Kahless
    #2962650

    Nun ist aber Tätowierer meines Wissens kein anerkannter Ausbildungsberuf…

    poison84
    Teilnehmer
    @poison84
    #3187679

    Das mag ja richtig sein, ich meinte nur dass man deinen ersten Satz „es ist in
    deutschland gesetzlich verboten, da?? man für seine ausbildung bezahlen mu??“
    da nicht so „allein“ stehen lassen kann. Es gibt viele _private_ Ausbildungs-
    einrichtungen, für die man bezahlt. Das ist z.B. bei vielen Ausbildungen in der
    IT so (und so war es auch bei mir). Wenn man seine Ausbildung nicht bei … (na
    ich würd jetzt hier gern Betriebe nennen, hab aber Angst, dass sich hier jemand
    angepisst fühlen könnte ;)…) machen möchte. Also ich wollte nur ausdrücken,
    dass es auch möglich und erlaubt sein kann, für seine Ausbildung zu zahlen.
    Dein Zitat ist aus der „Handwerkerfibel“, für einen Tätowierer mag dieses Gesetz
    also durchaus zutreffen.

    Tatze-1
    Teilnehmer
    @Tatze-1
    #2961616

    darum hab ich ja noch den ganzen sumps nachgeschoben. ist ja nicht so tragisch, ich bin dir ja auch nicht böse. es gilt halt nun erst mal die berufsausbildung an sich, für die sich hier in diesem thread interessiert wird. für meine weiterbildung an der meisterschule hab ich auch bezahlt und das nicht zu knapp.

    wildcat-sts
    Teilnehmer
    @eric1-2-2-2-2-2-2-2-2-2
    #2968058

    Es gibt aber keine „Tattoolehre“ in dem Sinne, also auch keinen gesetzlichen Ausbildungsvertrag und demnach auch keine gesetzliche Regelung.
    Unsere Branche unterliegt nur dem moralischen Gesetz in dieser Hinsicht. Jedoch bin ich der Meinung, da?? einen auch letzteres bei der momentanen Wirtschaftslage dazu verpflichtet Künstler unentgeltlich zu fördern!

    HeelsBabe
    Teilnehmer
    @heelsbabe-2-2-2-2
    #3107125

    ich würde das jetzt auch mal so in den raum stellen. lt. meines wissens ist tätowierer kein anerkannter ausbildungsberuf – genauso wie piercer.

    für eine ausbildung zum nageldesigner oder fu??pfleger zahlst du AUCH! das sind nämlich auch keine anerkannten lehrberufe. es sind weiterbildungsmöglichkeiten für kosmetische berufe wie friseur/in, masseur/in o.ä.
    (wobei eine ausbildung als masseur glaub ich auch wiederum nicht ‚erlernt‘ werden kann.)

    Anonym
    Gast
    @
    #3216646

    da mu?? ich Kahless recht geben es gibt den beruf tätowierer nich als ausbildungsberuf, mein tip is mach ne ausbildung in richtung grafikerin oder so.
    dann kannst du dich als tätowiererin irgendwo vorstellen.
    denn dann kannst du den bild aufbau besser verstehen.
    und zum thema bewerben, nimm deine mappe mit deinen vorlagen und flashs und geh direkt zu dem tätowierer hin und stell dich vor is immer besser als die mappe hin zuschicken.
    so kannst du auch alle offenen fragen deiner seits gleich klären.

    Tatze-1
    Teilnehmer
    @Tatze-1
    #3139547

    ist trotz alledem kein rechtsfreier Raum. Mü??te man mal gucken, was dann im BGB steht, welches in diesen Fällen zieht

    Tatze-1
    Teilnehmer
    @Tatze-1
    #3183978

    da hast du schon recht mit dem Piercer und Tätowierer. Das sind keine sogenannten ordentlichen Ausbildungberufe.
    Da?? man für Nageldesigner und Fu??pfleger bezahlen mu?? liegt eben daran, wie Du das schon richtig erkannt hast, da?? das WEITERBILDUNGEN sind, die in der Regel immer kostenpflichtig sind, weils freiwillige Zusatzqualifikationen sind. Derartige Weiterbildungen werden noch nicht mal vom Arbeitsamt gefördert, weil es „Ihr eigenes Freizeitvergnügen ist“ (Originalzitat Arbeitsamt Gelsenkirchen, als ich wegen ner Förderung für die Meisterschule gefragt habe). Vergnügen war’s schon überwiegend, aber mit irre viel Arbeit verbunden 🙂

    bibo_hh
    Teilnehmer
    @bibo_hh
    #3145695

    tätowierer ist aber auch kein anerkannter lehrberuf.
    daher handelt es sich auch nicht um eine ausbildung im klassischen sinne der berufsausbildung.

    und auch privatschulen nehmen geld für eine „ausbildung“, kommt also immer auf die defenition an.

    Tatze-1
    Teilnehmer
    @Tatze-1
    #3075495

    hi bibo, die privatschulen stehen aber nicht unter öffentlicher hand, sondern haben wie schon der name sagt, privatpersonen als initiatoren und schirmherren, daher sind die üblicherweise nicht kostenfrei.

    bibo_hh
    Teilnehmer
    @bibo_hh
    #3124260

    das ist mir schon klar-
    aber da der beruf als tättowierer ja nun auch nicht geschützt ist kann er für die ausbildung auch geld nehmen. bei ordentlichen lehrberufen siehts halt wieder anders aus.

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