Willkommen auf TattooPiercingNet › Foren › Tattoo › Wie bewerben?
-
25. Januar 2006 um 18:21 Uhr #2797752
Also ich habe vor mich bei einem tätowierer zubewerben …da ich das noch nie gemacht habe hoffe ich das ihr mir weiter helfen könnt … also ich soll bilder mit hinschicken … reichen kopien meiner bilder oder die originale? wie sollte die bewerbungsmappe aussehen? und wie formuliere ich am besten das anschreiben? (da ich mich bis jetzt nur für bürokauffrau, industriekauffrau etc. beworben hab)
Ich würde mich sehr über tips und anregungen freuen ..
lieben gru??Anonym
Gast@25. Januar 2006 um 18:24 Uhr #3036374mein Tip wäre persönlich die Mappe zu präsentieren…Erste Eindrücke und das erscheinungsbild sind wichtig..Wenn Ihr Euch auf anhieb gut versteht dann ist das die halbe Miete.Also ich würd nichts hin schicken oder so..immer persönlich vorbei gehn.Das macht immer nen besseren Eindruck, zumindest in dem Gewerbe.
Viel Glück
25. Januar 2006 um 18:42 Uhr #2921356Kleine Nebenfrag: muss man eigentlich als „Tattoo-Azubi“ Geld für seine Ausbildung bezahlen?
25. Januar 2006 um 18:42 Uhr #2894872Das weiß ich selber noch net genau also einen laden bei uns inner nähe gibts da kostet die ausbildung angeblich 5000 euro aber weiß net genau ob das stimmt …
Anonym
Gast@25. Januar 2006 um 18:54 Uhr #3054717Hängt vom Studio bzw. Tätowierer ab, ob ne Ausbildung Geld kostet. Vielleicht solltest Du mal abgesehen davon ein paar Zeichnungen hier hochladen und Dir im Vorfeld n paar Meinungen einholen, ob es für Dich und Deinen künstlerischen Anspruch überhaupt Sinn hat, mit solch einer Ausbildung anzufangen….Gruss
25. Januar 2006 um 19:49 Uhr #3180906also ist die voraussetzung, dass man seht gut zeichnen kann??
25. Januar 2006 um 22:27 Uhr #3063738Kommt auf den Laden an. Man kann aber meiner Meinung nach daran schön sehen, WORUM es den Eigentümern eigentlich geht- Kunst oder Kohle…
25. Januar 2006 um 22:31 Uhr #3240542Ich hab damals den Lehrling genommen, der die besten Bilder geschickt hat. Außerdem hat ihm bestimmt geholfen, da?? seine Schreibe dazu normal und nicht zu cool und abgehoben klang, auch nicht irgendwie geschwollen.
Ich würde gute Farbkopien schicken. Manche Studios sind nicht so nett, Originale zurückzusenden…25. Januar 2006 um 23:06 Uhr #3137152Im Grunde würde ich die Bewerbung nicht soviel anders machen, aber persönlich vorbeibringen kann eigentlich nicht schaden.
25. Januar 2006 um 23:22 Uhr #2951822lass dir doch für ’n tattoo studio was besonderes einfallen.
wer sagt das bewerbungen immer gleich sein müssen. immerhin willst du ja irgendwie auffallen. sei kreativ, denk dir was aus. immerhin liegen zwischen einem betrieb bei dem du dich als bürokauffrau bewirbst und einem tattoostudio welten. wäre ich inhaber eines studios hätte ich kein bock so 08/15 bewerbungen zu bekommen 😉25. Januar 2006 um 23:59 Uhr #2917407es ist in deutschland gesetzlich verboten, da?? man für seine ausbildung bezahlen mu??.
26. Januar 2006 um 0:07 Uhr #2897686Das stimmt zwar so nicht, aber für die Ausbildung zum/zur Tätowierer/in mag es vllt richtig sein.
26. Januar 2006 um 0:23 Uhr #2958774Das stimmt in dem Sinne schon, denn ein Ausbildungsvertrag ist von Beginn an nichtig, wenn für die Ausbildung eine sogenannte Entschädigungszahlung (was das Bezahlen der Ausbildung durch den Lehrling bzw. seiner Eltern ist) geleistet werden soll, denn so eine Vereinbarung ist nicht zulässig. Wenn ich mal die Handwerkerfibel zitieren darf: „Bei Versto?? gegen das Verbot, für die Berufsausbildung eine Entschädigung an den Ausbildenden zu zahlen, hat dieser nach der Rechtsprechung den erhaltenen Geldbetrag in voller Höhe zurückzuzahlen.
Dies gilt auch dann, wenn der Ausbildende das Verbot nicht kannte oder ihm die Entschädigung vom Auszubildenden oder Dritten (zum Beispiel Eltern) zur Erlangung des Ausbildungsplatzes angeboten wurde und der Ausbildende selbst ein solches Lehrgeld nicht gefordert hat.“ (Semper, Gress, Mahl, Frank, Die neue Handwerkerfibel zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil IV / Ausbildereignungsprüfung, Band 3 Berufs- und Arbeitspädagogik, Holzmann Buchverlag, 2003; S. 179)
Diese Rechtsprechung hat sich mit Sicherheit bis heute nicht geändert. Und die Zeiten, da?? man für seine Ausbildung bezahlen mu??, haben sich glücklicherweise geändert, auch wenn sich dadurch manche Auszubildenden dann dazu veranla??t fühlen könnten, sich mal n bi??chen mehr für ihre Ausbildung zu engagieren.26. Januar 2006 um 0:37 Uhr #3152356kleiner Nachtrag: Auch nachzulesen im § 5 BBiG (Berufsbildungsgesetz) Abs. 2
Stellt sich nur die Frage, ob eine Ausbildung zum Tätowierer überhaupt eine halbseidene Sache ist, da dieser Beruf kein ordentlicher Ausbildungsberuf ist. So eine vage Sache ist aber trotzdem kein rechtsfreier Raum.
26. Januar 2006 um 0:39 Uhr #2962650Nun ist aber Tätowierer meines Wissens kein anerkannter Ausbildungsberuf…
26. Januar 2006 um 0:39 Uhr #3187679Das mag ja richtig sein, ich meinte nur dass man deinen ersten Satz „es ist in
deutschland gesetzlich verboten, da?? man für seine ausbildung bezahlen mu??“
da nicht so „allein“ stehen lassen kann. Es gibt viele _private_ Ausbildungs-
einrichtungen, für die man bezahlt. Das ist z.B. bei vielen Ausbildungen in der
IT so (und so war es auch bei mir). Wenn man seine Ausbildung nicht bei … (na
ich würd jetzt hier gern Betriebe nennen, hab aber Angst, dass sich hier jemand
angepisst fühlen könnte ;)…) machen möchte. Also ich wollte nur ausdrücken,
dass es auch möglich und erlaubt sein kann, für seine Ausbildung zu zahlen.
Dein Zitat ist aus der „Handwerkerfibel“, für einen Tätowierer mag dieses Gesetz
also durchaus zutreffen.26. Januar 2006 um 0:43 Uhr #2961616darum hab ich ja noch den ganzen sumps nachgeschoben. ist ja nicht so tragisch, ich bin dir ja auch nicht böse. es gilt halt nun erst mal die berufsausbildung an sich, für die sich hier in diesem thread interessiert wird. für meine weiterbildung an der meisterschule hab ich auch bezahlt und das nicht zu knapp.
26. Januar 2006 um 11:47 Uhr #2968058Es gibt aber keine „Tattoolehre“ in dem Sinne, also auch keinen gesetzlichen Ausbildungsvertrag und demnach auch keine gesetzliche Regelung.
Unsere Branche unterliegt nur dem moralischen Gesetz in dieser Hinsicht. Jedoch bin ich der Meinung, da?? einen auch letzteres bei der momentanen Wirtschaftslage dazu verpflichtet Künstler unentgeltlich zu fördern!26. Januar 2006 um 11:51 Uhr #3107125ich würde das jetzt auch mal so in den raum stellen. lt. meines wissens ist tätowierer kein anerkannter ausbildungsberuf – genauso wie piercer.
für eine ausbildung zum nageldesigner oder fu??pfleger zahlst du AUCH! das sind nämlich auch keine anerkannten lehrberufe. es sind weiterbildungsmöglichkeiten für kosmetische berufe wie friseur/in, masseur/in o.ä.
(wobei eine ausbildung als masseur glaub ich auch wiederum nicht ‚erlernt‘ werden kann.)Anonym
Gast@26. Januar 2006 um 13:50 Uhr #3216646da mu?? ich Kahless recht geben es gibt den beruf tätowierer nich als ausbildungsberuf, mein tip is mach ne ausbildung in richtung grafikerin oder so.
dann kannst du dich als tätowiererin irgendwo vorstellen.
denn dann kannst du den bild aufbau besser verstehen.
und zum thema bewerben, nimm deine mappe mit deinen vorlagen und flashs und geh direkt zu dem tätowierer hin und stell dich vor is immer besser als die mappe hin zuschicken.
so kannst du auch alle offenen fragen deiner seits gleich klären.27. Januar 2006 um 9:47 Uhr #3139547ist trotz alledem kein rechtsfreier Raum. Mü??te man mal gucken, was dann im BGB steht, welches in diesen Fällen zieht
27. Januar 2006 um 9:52 Uhr #3183978da hast du schon recht mit dem Piercer und Tätowierer. Das sind keine sogenannten ordentlichen Ausbildungberufe.
Da?? man für Nageldesigner und Fu??pfleger bezahlen mu?? liegt eben daran, wie Du das schon richtig erkannt hast, da?? das WEITERBILDUNGEN sind, die in der Regel immer kostenpflichtig sind, weils freiwillige Zusatzqualifikationen sind. Derartige Weiterbildungen werden noch nicht mal vom Arbeitsamt gefördert, weil es „Ihr eigenes Freizeitvergnügen ist“ (Originalzitat Arbeitsamt Gelsenkirchen, als ich wegen ner Förderung für die Meisterschule gefragt habe). Vergnügen war’s schon überwiegend, aber mit irre viel Arbeit verbunden 🙂27. Januar 2006 um 15:32 Uhr #3145695tätowierer ist aber auch kein anerkannter lehrberuf.
daher handelt es sich auch nicht um eine ausbildung im klassischen sinne der berufsausbildung.und auch privatschulen nehmen geld für eine „ausbildung“, kommt also immer auf die defenition an.
28. Januar 2006 um 10:01 Uhr #3075495hi bibo, die privatschulen stehen aber nicht unter öffentlicher hand, sondern haben wie schon der name sagt, privatpersonen als initiatoren und schirmherren, daher sind die üblicherweise nicht kostenfrei.
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.