Willkommen auf TattooPiercingNet › Foren › Piercingschmuck › Wo steht das Chirurgenstahl als Ersteinsatz verbot
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26. Mai 2004 um 20:41 Uhr #2801915
HI,
wir hören ja oft das Chirurgenstahl als Ersteinsatz verboten ist.
Jetzt würde mich interessieren, wo genau das steht!
Da muss es ja irgendeinen Gesetzestext/Paragraphen oder ne Rechtssprechung dafür geben?Wer kann weiterhelfen?
Greetz
JudithAnonym
Gast@26. Mai 2004 um 20:48 Uhr #3118594das besagt die bedarfsgegenständeverordnung schau doch mal in den wildcat katalog auf seite 73 da steht alles was man wissen solle
27. Mai 2004 um 9:57 Uhr #3084742hehehe … da kennt einer die Homepage nicht ;-)))
http://www.wildcat.de/link/cms_87.html
Gesetzeslage Chirurgen- bzw. Implantatstahl
Bei der Materialbeschaffenheit von Körperschmuckstücken unterscheidet man grundsätzlich zwischen Materialien die für einen Ersteinsatz (also noch während des Abheilungsprozesses des Piercingkanals und der betroffenen Haut- und Körperpartien) infrage kommen (bzw. erlaubt sind) und denen, die erst nach vollständigem und abgeschlossenem Heilungsprozess Verwendung finden können und dürfen. So ist z.B. Titan für den Ersteinsatz erlaubt und z.B. Chirurgen- oder Implantatstahl nicht. Ganz rigoros wird der Gesetzgeber beim Stichwort ???Nickel???, dessen Anteil ganz exakt in Bezug auf ???Ohrstecker oder gleichartige Erzeugnisse wozu auch Piercingschmuck gehört??? definiert wird. Erst kürzlich wurde die 7. Verordnung zur ??nderung der Bedarfsgegenständeverordnung erlassen, mit dem der Schutz und die Vorsorge im Hinblick auf die Nickelallergie deutlich verbessert wird. Die neuen Testverfahren müssen nach neuen Normen DIN EN1810,1811,12472 durchgeführt werden. Für nickelhaltige Gegenstände, die unmittelbar und längere Zeit mit der Haut in Berührung kommen, wie z.B. Ohrschmuck, Piercingschmuck, Ringe , Halsketten und Armbänder, wird eine Höchstmenge 0,5 µg Nickel/cm2/Woche für die Freisetzung von Nickel festgelegt, die nicht überschritten werden darf. Wird Nickel in Mengen abgegeben, die über diesem Höchstwert liegen, so können diese Gegenstände allergische Reaktionen wie z.B. Hautrötungen oder Juckreiz hervorrufen. Bei nickelhaltigem Modeschmuck, der mit einer Lackschicht überzogen ist, darf die Nickelabgabe diesen Höchstwert auch innerhalb einer Nutzungszeit von 2 Jahren nicht überschreiten. Darüber hinaus dürfen Ohrstecker und ähnliche Erzeugnisse, die beim Ohrlochstechen oder Piercen bis zum Verheilen der Wunde im Körper verbleiben, bis auf ganz geringe Spuren (Nickelgehalt unter 0,05%) kein Nickel enthalten. Durch diese Vorschriften soll erreicht werden, dass Nickelallergien nicht entstehen und Personen, die empfindlich auf Nickel reagieren, vor Beeinträchtigung durch Kontakt mit nickelhaltigen Gegenständen geschützt werden.Fazit: Für den sekundären Einsatz (nach- Epithelesierung/vollständige Ausheilung des Stichkanals) sind 316L, 316LVM und Implantatstahl hervorragend geeignet und nach den derzeitigen Richtlinien erlaubt. Das gilt nicht für den primären (Erst-)Einsatz.
27. Mai 2004 um 12:10 Uhr #3040855na die homepage kenn ich seit dem Eiersuchspiel eigentlich jetzt ziemlich gut.
Hab mir ehrlich gesagt nicht die Mühe gemacht hier danach zu suchen *faulheit lässt grüssen*
Danke nochmal an euch zwei. -
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