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  • MadDog
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    Schreiben Sie eine Antwort zu %s Temp Tattoo? #2826325

    Bio-Tattoos – Temptoos

    Sind Bio-Tattoos wirklich eine zeitlich begrenzte Alternative zum ewigen Hautschmuck oder lediglich Augenwischerei? In einem Fall entschied das Amtsgericht Trier aufgrund eines medizinischen Gutachtens: Ein sogenanntes Time-Tattoo stellte sich als dauerhafte Tätowierung heraus – die ausführende Kosmetikerin wurde zu DM 5.000,- Schmerzensgeld verurteilt Tattoos sind hip, modisch und kaum ein Promi kommt heute noch »ohne« aus.

    Diese positive Entwicklung trägt dazu bei, da?? durch ständige Präsenz in den Medien das Tattoo von seinem einstigen Schmuddel-Image befreit wird, da?? Freunde der Tätowierkunst nicht mehr per se als Kriminelle oder als leichte Mädchen eingestuft werden. Kurz: Dadurch, da?? Tattoos wie modische Accessoires behandelt werden, findet die Tätowiererei bis zu einem gewissen Grad gesellschaftliche Anerkennung. Soweit zur positiven Auswirkung dieses Trends.
    Damit verbundene Probleme aber ergeben sich allein schon aus der Widersprüchlichkeit der Worte »Tattoo« und »Mode«: Tattoos halten ein Leben lang – Moden ändern sich ständig.

    Wie kann man aber nun dem Tattoo-Trend folgen, der ja nun mal durch Celebrities, Film und Fernsehen vorgelebt wird, ohne möglicherweise in einigen Jahren »mega-out« zu sein? Vor sieben Jahren stellte Thomas Gottschalk in seiner Samstagabend-Show »Wetten Dass« die vermeintliche Lösung des Problems vor: »Tätowierungen«, die nach einiger Zeit wieder verschwinden sollen (das TM berichtete, Heft 4/94). Unter verschiedensten Namen wie »Temporary Tattoos«, »Temptoos«, »Time-Tattoos« oder »Bio-Tattoos« werden seither vornehmlich in Kosmetikstudios die vermeintlichen »Verschwinde-Tattoos« an den Mann bzw. hauptsächlich an die Frau gebracht. Die Kunden wähnen sich auf der sicheren Seite, wird ihnen doch von Kosmetikerinnen stets versichert, das Bild auf der Haut würde innerhalb einiger Jahre – auf präzise Zeitangaben lä??t sich wohlweislich niemand ein – nicht mehr zu sehen sein. Wie verlä??lich diese Voraussagen sind, interessiert die meisten zunächst nicht besonders – die Vorstellung, sich ohne lebenslange Verpflichtung dem Tattoo-Trend anschließen zu können, scheint vielen so verlockend, da?? logisches Denken zunächst mal auf der Strecke bleibt.

    Seit dem Bekanntwerden dieser vermeintlich zeitlich beschränkten Variante der Hautverzierung meldete das TätowierMagazin unablässig Bedenken an, nicht zuletzt ein langsames Ausschleusen der Pigmente
    aus der Haut kann (?) definitiv
    ausgeschlossen werden«
    (Aus dem dermatologischen Gutachten der Uniklinik
    Mainz)

    gestützt durch Einschätzungen von Hautärzten (z.B. TM 6/97: »Biotattoos – der Traum vom vergänglichen Körperschmuck«). Von dieser kritischen Haltung sind wir bis heute nicht abgewichen, insbesondere weil uns trotz intensiver Beschäftigung mit diesem Thema in all den Jahren auch nicht ein einziger Fall bekannt wurde, in dem sich ein solches »Verschwinde-Tattoo« tatsächlich von selbst und ohne Rückstände wieder aufgelöst hätte.
    Oft erwogen frustrierte Kunden, die verantwortlichen Kosmetikstudios aufgrund der unrichtigen Voraussagen bezüglich der Haltbarkeit der Hautbilder zu verklagen, doch viele lie??en sich von den im Vorfeld unterzeichneten umfangreichen »Einverständniserklärungen«, die vor Ausführung der Biotattoos zu unterzeichnen waren, von einer Klage abschrecken, in der Annahme, mit diesem Schriftstück mögliche Regre??ansprüche aufgegeben zu haben.
    Da?? dem nicht so ist, entschied das Amtsgericht Trier am 13. Oktober des Jahres ´99 (Aktenzeichen 7 C 223/99).

    »Unserer Auffassung nach mu?? (?) davon
    ausgegangen werden, da?? die Tätowierung
    auf Dauer bestehen bleibt und nicht, wie im Prospekt angekündigt, in den nächsten Jahren verschwinden wird.«
    (Aus dem dermatologischen Gutachten der Uniklinik Mainz) es, nachdem Kerstin Bartzen sich in einem Kosmetikstudio im Frühjahr ?99 ein sogenanntes Time-Tattoo im Motiv einer stilisierten Sonne oberhalb der linken Brust hatte anbringen lassen. Die Ausführende hatte Frau
    Bartzen gegenüber versichert, das Time-Tattoo würde ohne weiteres Zutun innerhalb von drei bis fünf Jahren wieder verschwunden sein und die Behandlung ginge zudem ohne jegliche Narbenbildung vonstatten. Da?? insbesondere der letzte Punkt nicht der Wahrheit entsprach, war aufgrund der tatsächlich nach der Behandlung einsetzenden Narbenbildung schon bald offensichtlich, und auch in Hinsicht auf die begrenzte Haltbarkeit des Bildes stellten sich bei Frau Bartzen bald Zweifel ein, die sich nach eigener Recherche und Nachfragen bei Tattoo-Studios verstärkten. Infolge des schließlich von ihr angestrengten Rechtsstreits wurde Kerstin Bartzen in der Hautklinik des Uniklinikums Mainz vorstellig, dessen Dermatologen Dr. med. T. Proebstle, Priv. Doz. Dr. med. D. Becker sowie Direktor der Hautklinik Dr. med. J. Knop vom Amtsgericht Trier als Gutachter bestellt worden waren. Bei zwei zeitlich auseinanderliegenden Untersuchungen am 17.01.00 und 23.08.00 kamen die Hautärzte zu eindeutigen Ergebnissen: »Zum Hautbild der Klägerin sei festzustellen«, so die Mediziner, »da?? es sich bei der Arbeit der Beklagten um eine Tattoowierung handelt«. Begründet wird diese Einschätzung damit, da?? Farbpigmente die, wie von der Beklagten versprochen, lediglich in die obere Hautschicht
    eingebracht seien, innerhalb von vier Wochen durch den
    Proze?? der Hauterneuerung völlig verschwinden würden.
    Im zu beurteilenden Fall aber »Allerdings ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt bei der Klägerin keinerlei Hinweise darauf, da?? ein derartiger Proze?? des Ausbleichens bereits eingesetzt hätte«
    (Aus dem dermatologischen Gutachten der Uniklinik Mainz)

    »befinden sich die Pigmente, die für das derzeitige Motivresultat bei der Klägerin verantwortlich sind, in der tieferen, mittleren Hautschicht (der Lederhaut auch Cutis oder Dermis; Anm. d. Red.)«, so die Hautexperten. Dementsprechend erklärten die Dermatologen: »Ein langsames Ausschleusen der Pigmente aus der Haut kann definitiv ausgeschlossen werden« und weiter: »Unserer Auffassung nach mu?? davon ausgegangen werden, da?? die Tattoowierung auf Dauer bestehen bleibt und nicht, wie im Prospekt angekündigt, in den nächsten Jahren verschwinden wird.« Weiterhin war von den Medizinern die deutliche Narbenbildung im behandelten Areal zu beurteilen. Die Hautärzte klärten mittels eines Allergietests ab, ob sich die Narbenbildung auf eine eventuelle Kontaktallergie auf die benutzten Farben zurückführen lä??t, was sich jedoch nicht bestätigte. Somit bleibt als Ursache für die »erhabene, tastbare Narbenbildung« lediglich die mechanische Verletzung der Haut durch die Tätowiermaschine – auch dies ein Indiz auf eine grö??ere Stichtiefe, denn man mu?? schon ordentlich reinhalten, bevor selbst beim normalen Tätowieren derartige Narben verursacht werden.
    Aufgrund der Einschätzung der Dermatologen gelangte der Trierer Richter Wingenfeld zu dem Urteil, da?? die Behandlung der Klägerin Kerstin Bartzen durch die Beklagte eine Gesundheitsbeschädigung darstelle, die von der Einverständniserklärung der Klägerin nicht gedeckt sei. Auch im Hinblick auf die »optisch sensible Stelle« oberhalb der Brust – an der sich Frau Bartzen wohl nie eine Tätowierung hätte anbringen lassen, hätte sie gewu??t, da?? diese dauerhaft ist – hielt der Richter eine Schmerzensgeldzahlung der Beklagten an Frau Bartzen in Höhe von DM 5.000,- für angemessen. Das Schmerzensgeld wurde von der Beklagten inzwischen bezahlt, das Urteil wurde damit also angenommen und ist somit rechtskräftig. Einerseits für Kerstin Bartzen sicher eine sehr positiv zu wertende Entscheidung, die sich jedoch in Hinblick auf die ihr durch die »Time-Tätowierei« entstandenen Kosten wieder relativiert. Stolze 510,- Mark zahlte sie allein für das stümperhaft ausgeführte Bild, außerdem steht nun eine teure Entfernungsbehandlung mittels Laser an, deren Erfolg jedoch nicht garantiert werden kann.
    Obgleich das Schmerzensgeld in diesem Fall wohl gerade mal ausreichen wird, die entstandenen Kosten der Geschädigten zu decken, ist doch das Urteil des Trierer Richters von Großer Wichtigkeit, da es zeigt, da?? auch durch das Unterschreiben umfangreicher Einverständniserklärungen nicht auf Schadensersatzansprüche verzichtet werden mu??, wenn sich Aussagen von »Time-, Bio- oder Temptoowierern« hinsichtlich der zeitlichen Haltbarkeit als unwahr erweisen. Da das Ausschleusen der Pigmente aus der Haut nach einem Zeitraum von vier Wochen, der Zeitdauer, in der sich die Oberhaut erneuert, von Dermatologen definitiv ausgeschlossen wird, könnten sich »Verschwinde-Tätowierer« also nur noch darauf berufen, da?? die in der Dermis, der Lederhaut, eingelagerten Farbstoffe sich nach und nach auflösen oder ausbleichen. Doch auch unabhängig von der überlegung, ob man möglicherweise jahrelang mit einem halbverbla??ten Bild herumlaufen möchte, meldeten die Mainzer Uni-Dermatologen dieser theoretischen Möglichkeit gegenüber Große Zweifel an; im vorliegenden Fall »ergeben sich zum jetzigen Zeitpunkt bei der Klägerin keinerlei Hinweise darauf, da?? ein derartiger Proze?? des Ausbleichens bereits eingesetzt hätte, denn das Erscheinungsbild der Tattoowierung hat sich zwischen den beiden Untersuchungen nicht verändert.« Studien zu diesem Punkt, die wissenschaftlichen Kriterien standhielten, so die Hautärzte, lägen bislang nicht vor.

    Der Aufbau der menschlichen Haut:
    Die Haut besteht aus drei Schichten, namentlich von au??en nach innen aus der Oberhaut oder Epidermis, der mittleren Lederhaut, auch Cutis oder Dermis genannt und der Unterhaut (Subkutis).
    Die Oberhaut ist, abhängig von der jeweiligen Körperstelle, zwischen 0.04 und 1,5 Millimeter dick. Im unteren Bereich der Oberhaut bilden sich durch Zellteilung ständig neue Zellen, die durch den Regenerationsproze?? nach au??en gedrängt werden. Im Verlaufe dieses Prozesses verhornen die Zellen und bildenschließlich die äußerste
    Hornschicht, bevor sie von nachfolgenden Zellen wiederum verdrängt werden und abschuppen. Der komplette Erneuerungszyklus der Oberhaut dauert
    nicht länger als 30 Tage.
    Unter der Oberhaut/Epidermis liegt die mittlere Hautschicht, Lederhaut, Dermis oder auch Cutis
    genannt. In der Lederhaut befinden sich u.a. die Papillarkörper, in denen Farbpigmente dauerhaft
    eingekapselt werden. Die Lederhaut erneuert sich nicht ständig wie die Oberhaut, so da?? Farbpigmente, die in dieser Hautschicht lagern, nicht abgesto??en werden können.
    Die unterste Hautschicht, Unterhaut oder Subkutis, ist für das Tätowieren nur insofern von Bedeutung, als vermieden werden sollte, hineinzustechen. Durch zu tiefes Stechen können kleine Gefä??e verletzt werden, was zu den blau-grünen Schatten oder »Verläufen« neben tätowierten Linien führt, die für Amateurtätowierungen typisch sind.

    Quelle:
    TätowierMagazin 4/01 Seite 66

    MadDog
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    @wikinger-gmx-de-2-2
    Schreiben Sie eine Antwort zu %s DISKRIMINIERUNG!!! #2869714

    Alt? Dann grinse ich mal mit! Find´s trotzdem wichtig!Sumi schrieb:

    MadDog
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    @wikinger-gmx-de-2-2
    Schreiben Sie eine Antwort zu %s Artikel BILD #2839065

    Die Bild“Zeitung“ kann man doch sowieso vergessen!!!

    MadDog
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    @wikinger-gmx-de-2-2
    Schreiben Sie eine Antwort zu %s IcH BrAuCh HiLfE #3139755

    Sorry…

    MadDog
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    @wikinger-gmx-de-2-2
    Schreiben Sie eine Antwort zu %s Schnittmuster : KILT #2942302

    Meine einen Schottischen Kilt!

    MadDog
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    @wikinger-gmx-de-2-2
    Schreiben Sie eine Antwort zu %s Hiiilföööö!!! #3130591

    Danke, werde mal mitbieten!!! Mu?? ich wohl übersehen haben…

    MadDog
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    @wikinger-gmx-de-2-2
    Schreiben Sie eine Antwort zu %s Communitylounge in Dortmund #2938876

    Da sind wir auf jeden Fall dabei !!!

    MadDog
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    @wikinger-gmx-de-2-2
    Schreiben Sie eine Antwort zu %s Tattoos machen süchtig! #2846580

    Nein, auf einer Convention würd ich mich auch nicht picken lassen, ist mir trotz aller Vorsicht nicht hygienisch genug. Zuschauer die dann wohlmöglich noch rauchend oder essend zugucken (bin selber Raucher). Also ich weiß nicht, dann lieber im Studio

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